Die Delegierten hatten in ihrer April-Sitzung eine überschaubare Tagesordnung vor sich. Zentrales Thema war die Novelle der Fortbildungsordnung, die auf der im vergangenen Jahr vom Deutschen Ärztetag beschlossenen (Muster-)Fortbildungsordnung basiert. Allerdings flossen in die Neufassung auch einige Präzisierungen und Berliner Besonderheiten ein.
Von Sascha Rudat
Zuletzt war die Fortbildungsordnung der Ärztekammer Berlin grundlegend im Jahr 2003 geändert worden, wie der Leiter der Abteilung Fortbildung/Qualitätssicherung, Henning Schaefer, berichtete. Nachdem zuletzt der 116. Deutsche Ärztetag im Mai 2013 eine Neufassung der (Muster-)Fortbildungsordnung beschlossen hat, war eine Novellierung der Fortbildungsordnung der Ärztekammer dringend geboten. Der Fortbildungsausschuss der Ärztekammer Berlin habe sich im Vorfeld intensiv mit der jetzt vorliegenden Neufassung beschäftigt, erklärte dessen Vorsitzender Matthias Brockstedt.
Wie Henning Schaefer weiter ausführte, lagen die Gründe für die Novelle im Bestreben, sich an die (Muster)-FO weitestgehend anzunähern um damit einen Beitrag zur Harmonisierung der Fortbildungsregelungen in den verschiedenen Kammerbezirken zu leisten. Zudem erhalte die Neufassung der Fortbildungsordnung der Ärztekammer Berlin eine klarere Struktur und inhaltliche Ausgestaltung als die Vorfassung aus 2003.
In inhaltlicher Hinsicht werde insbesondere darauf abgezielt, durch die Neufassung die Qualität, Objektivität und Interessenneutralität der ärztlichen Fortbildung im Zuständigkeitsbereich der Ärztekammer Berlin zu fördern. Die Verantwortung von Fortbildungsveranstaltern, wissenschaftlicher Leitung von Fortbildungsmaßnahmen sowie Referentinnen und Referenten für die Objektivität und Interessenunabhängigkeit der angebotenen ärztlichen Fortbildung soll durch die Anforderungen der Neufassung gestärkt werden.
Im Weiteren ging Henning Schaefer nur auf diejenigen Punkte in der zur Beschlussfassung vorgelegten Fortbildungsordnung der Ärztekammer Berlin ein, die von der (Muster)-FO abweichend formuliert wurden. Unter anderem wurden in § 6 Abs. 3 der Neufassung in Erweiterung zu der (Muster-)FO für bestimmte Fortbildungskategorien Obergrenzen von für das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer Berlin anrechenbare Fortbildungspunkte festgelegt. Diese Regelungen wurden aus der Fortbildungsordnung der Ärztekammer aus dem Jahr 2003 übernommen. Ein weiteres großes Feld, das überarbeitet wurde, ist der Bereich Voraussetzungen für die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen: Unter § 8, Absatz 1, heißt es unter den Punkten 3 und 4 jetzt: Die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme setzt voraus, dass
3. die Referentinnen und Referenten, die Inhalte und der Gestaltungsrahmen
so ausgewählt sind, dass sie dem Zweck objektiver, interessenunabhängiger
ärztlicher Fortbildung dienen und
4. die Inhalte frei von wirtschaftlichen Interessen sind und Interessenkonflikte
des Veranstalters, der wissenschaftlichen Leitung und der Referentinnen
und Referenten in Form einer Selbstauskunft offen gelegt werden.
Neu gegenüber der (Muster-)FO ist in § 8 auch der Absatz 4:
(4) Die Ärztekammer Berlin erlässt Richtlinien zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen,
welche insbesondere die Anforderungen an die wirtschaftliche Unabhängigkeit,
das Sponsoring und die Offenlegung von Interessenkonflikten näher bestimmen.
Abschließend wies Henning Schaefer auf die sicherlich für alle Kammermitglieder erfreuliche Neuregelung in der Fortbildungsordnung der Ärztekammer Berlin hin, dass im Ausland besuchte Fortbildungsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen individuell anerkannt und im Punktekonto der Kammermitglieder registriert werden können. Konkret heißt es in §11:
(1) Im Ausland absolvierte Fortbildungsmaßnahmen sind für das Fortbildungszertifikat
anrechnungsfähig, soweit sie den Anforderungen dieser Fortbildungsordnung
im Grundsatz entsprechen.
(2) Die Ärztin oder der Arzt muss einen Nachweis über die Art der Fortbildung führen,
der es gestattet, die Einhaltung der Voraussetzungen dieser Fortbildungsordnung zu prüfen.
In der anschließenden Diskussion fragte KV-Vizevorstand Burkhard Bratzke (Allianz), weshalb es möglich sei, dass Veranstaltungen, in denen ein einzelnes Medikament vorgestellt werde, zertifiziert würden, und KV-Fortbildungen zur Abrechnungsproblematik nicht. Ihm fehle in diesem Bereich die Transparenz. Matthias Brockstedt erwiderte, dass es im Fortbildungsbeirat eine über viele Jahre entwickelte und dokumentierte Spruchpraxis gebe. Danach sei es im Einzelfall unter strengen Auflagen möglich, einzelne Medikamente vorzustellen, wenn es keine Vergleichsprodukte am Markt gebe und das Medikament innovativ sei.
Hans-Detlef Dewitz (Allianz) kritisierte, dass die Zeitangaben, nach denen zertifiziert wurde, von den Veranstaltern oft nicht eingehalten würden. Henning Schaefer erklärte, dass die Zertifizierung immer prospektiv anhand der vom Veranstalter eingereichten Unterlagen erfolgen müsse. Sollte es aber von Teilnehmern Beschwerden geben, würde diesen in jedem Einzelfall konkret nachgegangen.
Im Anschluss verabschiedeten die Delegierten die neue Fortbildungsordnung einstimmig. Sie ist nach der Veröffentlichung im Amtsblatt gültig.
Positionierung für den Deutschen Ärztetag
Im Anschluss beschäftigten sich die Delegierten mit einem Antrag, den Klaus Thierse (Marburger Bund) einige Tage vor der DV-Sitzung eingebracht hatte. Dieser Antrag sah vor, dass die Berliner Delegiertenversammlung gemeinsam einen Antrag auf dem 117. Deutschen Ärztetag einbringen soll, der die Schaffung einer "Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der angestellten Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich" analog zur "Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA)" vorsieht, um einen Tarifpartner für entsprechende Tarifabschlüsse zu schaffen.
Als Begründung führte er an, dass der im Bereich Medizinische Fachangestellte von den Tarifpartnern geschlossene Tarifvertrag allgemein als normativ akzeptiert werde, obwohl beide Tarifpartner nur eine geringe Mitgliederzahl aufwiesen.
Es sei daher davon auszugehen, dass auch für Ärztinnen und Ärzte ein analoger Tarifvertrag entsprechend akzeptiert werde. Bisher basierten Arbeitsverträge für Ärzte im ambulanten Bereich meist auf den entsprechenden Tarifverträgen der Klinikbetreiber, wie Thierse weiter ausführte. Nicht zuletzt die Diskussion über die Finanzierung von Weiterbildung im ambulanten Bereich habe jedoch gezeigt, dass der Verweis hierauf nicht ausreichend ist. "Mit der Schaffung eines Tarifvertrages würde der Druck auf Politik und Kassen steigen, entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen", hieß es abschließend in seiner Begründung. Auf Nachfrage erklärte Thierse, dass es bei der Schaffung eines solchen Tarifvertrages keine Trennung zwischen Ärzten in Weiterbildung und anderen angestellten Ärzten geben sollte. Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) begrüßte diesen gemeinsamen Vorstoß der Berliner Delegierten. Danach wurde der Antrag einstimmig bei einigen Enthaltungen angenommen.
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung hatte Kammerpräsident Jonitz die Delegierten zudem darüber informiert, dass der Delegierte Justus Hilpert (Marburger Bund) kein Berliner Kammermitglied mehr ist und damit aus der DV ausscheidet. Wer für nachrückt, ist noch offen. Daneben berichtete er, dass Thomas Reuter neuer Drogen- und Suchtbeauftragter der Kammer ist. Dieser löst damit Sebastian Dieckmann ab, dem Jonitz für seine Arbeit dankte.
Die nächste Delegiertenversammlung findet am 11. Juni 2014 um 20 in der Ärztekammer Berlin statt.