Die letzte Delegiertenversammlung vor der Sommerpause fiel kompakt aus. Dies lag nicht zuletzt daran, dass die Delegierten beschlossen, sich mit der Neufassung der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin erst in der nächsten Delegiertenversammlung im September weiter auseinander zu setzen. Die Zeit bis dahin wollen sie nutzen, um sich mit der vorliegenden 59-seitigen Synopse der Berufsordnung intensiv zu beschäftigen.
Von Sascha Rudat
Wie Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) erläuterte, wurde die Neufassung der Berufsordnung (BO) bereits zweimal vom Vorstand beraten. Die nun vorliegende Version fällt etwas kürzer als die Musterberufsordnung aus. Man habe versucht, die Berufsordnung "so konkret wie möglich" zu gestalten, um die Verständlichkeit und Anschaulichkeit zu erhöhen. Jonitz räumte aber ein, dass diese Konkretisierung nicht an allen Stellen möglich sei. Die derzeitig noch gültige Berufsordnung stammt aus dem Jahr 2005 und wurde zuletzt 2009 mit dem 4. Nachtrag geändert. BERLINER ÄRZTE wird die BO-Neufassung näher vorstellen, wenn sie von der Delegiertenversammlung beraten und verabschiedet wird.
Ombudsmann berichtete
Der Vertrauensperson für Weiterbildungsfragen ("Ombudsfrau/-mann"), Klaus Thierse (Marburger Bund), berichtete von ihrer bisherigen Arbeit. Meist gehe es um allgemeine Fragen zur Weiterbildung, die er entweder selbst beantwortet habe oder durch Verweis an den zuständigen Weiterbildungsausschuss habe klären können. Daneben gibt es laut Thierse die Gruppe mit Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung, die konkrete Probleme mit ihrer Weiterbildungsstätte oder ihre Weiterbilder haben. Außerdem wenden sich auch immer wieder Befugte an den Ombudsmann - sei es, weil sie Probleme mit einem Weiterbildungsassistenten haben, sei es weil sie die Weiterbildung in ihrer Klinik nicht so durchführen können wie sie es möchten.
In der Neufassung des Statuts des Ombudsmannes, die von allen Delegierten Zustimmung fand, wird deshalb noch einmal explizit festgehalten, dass der Ombudsmann gleichberechtigt auch für Weiterbildungsbefugte tätig werden kann. Das Statut macht zudem deutlich, dass die Tätigkeiten des Ombudsmannes "vertraulichen Charakter auch gegenüber der Ärztekammer haben, wenn der/die Ratsuchende nichts anderes wünscht. Die Ärztekammer stellt der Vertrauensperson die notwendigen Informationen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung. Die Vertrauensperson hat das Recht zur Akteneinsicht in Weiterbildungsfragen und kann bei den Weiterbildungsausschüssen und dem Vorstand Informationen und Einschätzungen einholen, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Ratsuchenden vorliegt." Thierse begrüßte die Neufassung des Status als gute Grundlage für seine weitere Arbeit. Gleichwohl hätte er sich weitergehende Befugnisse bei den Möglichkeiten zur Akteneinsicht gewünscht.
Daneben verabschiedeten die Delegierten eine Vorschlagsliste mit 21 Prüferinnen und Prüfern für Weiterbildungsprüfungen einstimmig. Ebenfalls einstimmig wurde der vorgelegte Tätigkeitsbericht 2011 abgesegnet.
Nach dieser kurzen, aber inhaltsreichen Sitzung hatten die Delegierten die Möglichkeit, sich im Sitzungssaal am EM-Gruppenspiel Deutschland-Niederlande zu erfreuen.