Delegierte beschließen Wahlordnung für BÄV-Vertreterversammlung

DV-Bericht

Bericht von der Delegiertenverssammlung am 22. Juni 2011

Als die Vertreterin der Senatsverwaltung ihr Dienstsiegel unter die Wahlordnung für die neu zu schaffende Vertreterversammlung (VV) der Berliner Ärzteversorgung setzte, nahm ein mehrjähriger Rechtstreit zwischen der Ärztekammer Berlin und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sein Ende. Auslöser war eine Änderung des Kammergesetzes im Jahr 2006 gewesen, wonach für die Ärzteversorgung ein eigenes parlamentarisches Gremium geschaffen werden sollte. Dagegen hatte sich die Kammer juristisch gewehrt, da sie die Delegiertenversammlung als für die Ärzteversorgung verantwortlichen Souverän ausreichend demokratisch legitimiert sah. In entscheidenden Punkten konnte sich die Kammer schließlich mit ihren Auffassungen durchsetzen.

Von Sascha Rudat

Etwas Unruhe kam in den Saal, als ein Delegierter fragte, was passieren würde, wenn sich die Delegierten an diesem Abend nicht für den Erlass der Wahlordnung entscheiden würden. Die zuständige Vertreterin der Senatsverwaltung, Carmen Music, machte dann unmissverständlich deutlich, dass es in diesem Fall zu einer Ersatzvornahme durch die Senatsverwaltung kommen würde. "Die Senatsverwaltung hat sich in den Verhandlungen sehr bewegt. Wir sind daran interessiert, diesen Konflikt zu beenden. Ich appelliere deshalb dringend an Sie, diese Wahlordnung anzunehmen, denn sonst sähe sich die Senatsverwaltung gezwungen, sie anzuordnen."

Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) machte klar, dass dies einem Misstrauensvotum gegen den Kammervorstand gleichkäme, außerdem würde der Delegiertenversammlung das Heft des Handelns aus der Hand genommen. Zuvor hatte Christoph Röhrig, Leiter der Abteilung KBR, den Delegierten die Wahlordnung umfassend erläutert. So soll das zwölfköpfige Gremium von der Delegiertenversammlung aus deren Reihen für vier Jahre gewählt werden. Dabei wird vorzugsweise nach dem Grundsatz des Verhältniswahlrechts gewählt. Alle Delegierten haben das Recht, Wahlvorschläge einzureichen, die dann als geordnete Wahllisten gegeneinander antreten. Es ist möglich, dass die gegenwärtig in der DV vertretenen Listen auch für die Wahl zur Vertreterversammlung in Konkurrenz zueinander antreten. Es ist aber auch denkbar, dass sich neue Listen, etwa Zusammenschlüsse aus bestehenden Listen, bilden. Die zu vergebenden 12 Sitze der Vertreterversammlung werden letztlich in dem Verhältnis zugeteilt, wie für die zugelassenen Listen abgestimmt wurde. Wahlberechtigt sind die 46 Delegierten, sie sind das "Wahlvolk", der "Souverän". Wählbar sind Mitglieder der Berliner Ärzteversorgung, die, und das ist ein Erfolg, den die Ärztekammer Berlin aus dem Rechtsstreit mit dem Senat forttragen konnte, dauerhaft Mitglied der Delegiertenversammlung sein müssen , d.h. scheidet ein VV-Mitglied aus der DV aus, verliert es auch seinen Sitz in der VV. Ebenfalls erstritten wurde die Anpassung der Legislaturperioden; die Amtsperiode der VV ist durch die der sie wählenden DV begrenzt. "Es kann keine frei vagabundierende VV geben", betonte Röhrig. Die Delegierten stimmten bei zwei Enthaltungen einstimmig für die Wahlordnung. Damit ist der Weg frei für die Wahl der Vertreterversammlung, die von einem vierköpfigen von der DV gewählten Wahlausschuss vorbereitet wird. Vorsitzender des Ausschusses ist Harald Mau (Allianz). Beisitzer sind Werner Wyrwich (Marburger Bund) und Herbert Menzel (Fraktion Gesundheit). Stellvertretendes Mitglied ist Regine Held (Allianz). Die Wahl der VV wird voraussichtlich im Rahmen der nächsten Sitzung der Delegiertenversammlung am 28. September 2011 stattfinden. Über die Einzelheiten der Wahl und der Verbindung der Vertreterversammlung zur Delegiertenversammlung werden wir in einer der nächsten Ausgaben berichten.

Streitende besiegelt: Die Vertreterin der Senatsverwaltung, Carmen Music, setzt das Dienstsiegel unter die
Wahlordnung. Links Kammergeschäftsführer Michael Hahn, Mitte Vizepräsident Elmar Wille, 2. v.l. Päsident
Günther Jonitz.

Der lange Weg zur BÄV-Vertreterversammlung

Juli 2009Die 9. Kammergesetznovelle sieht vor, dass Vorstandsmitglieder der Kammer nicht gleichzeitig Mitglieder in den Aufsichtsorganen der Ärzteversorgung sein dürfen. Mehrere betroffene Vorstandsmitglieder klagen vor dem Berliner Verfassungsgericht. Außerdem soll die Berliner Ärzteversorgung statt der Delegiertenversammlung der Ärztekammer ein eigenständiges Legislativ- und Kontrollorgan bekommen, die sog. Vertreterversammlung.
November 2009Die Delegiertenversammlung beschließt eine Wahlordnung für die Wahl der Vertreterversammlung, die von der Senatsverwaltung nicht genehmigt wird.
Januar 2007Eine auf Weisung der Senatsverwaltung durch den Kammervorstand vorgelegte Wahlordnung wird mehrheitlich von den Delegierten abgelehnt. Aufgrund der Verfassungsbeschwerden der Vorstandsmitglieder kommt das Verfahren zum Erliegen.
März 2009Das Berliner Verfassungsgericht teilt die Bedenken der klagenden Vorstandsmitglieder nicht.
Juli 2009Die Delegiertenversammlung lehnt erneut mehrheitlich eine Wahlordnung ab, die zuvor von der Senatsverwaltung als genehmigungsfähig erachtet wurde. Die Senatsverwaltung kündigt umgehende aufsichtsrechtliche Mittel an.
August 2009Aufsichtsrechtliche Anweisung der Senatsverwaltung an die Kammer, eine Wahlordnung zu beschließen. Für den Fall der Nichtbeachtung der Anweisung droht der Senat die ersatzweise Beschlussfassung der Wahlordnung an. Die Kammer klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Anweisung, weil sie die Gesetzmäßigkeit der geplanten Vertreterversammlung in Zweifel zieht und sich durch den Anweisungsbescheid rechtswidrig in ihrer Satzungsgebungsbefugnis beeinträchtigt sieht.
Februar 2011Das Verwaltungsgericht schließt sich in wesentlichen Punkten der Rechtsaufassung der Ärztekammer an und hebt den Anweisungsbescheid der Senatsverwaltung auf, weil er rechtswidrig ist und die Ärztekammer in ihren Rechten verletzt. Die Kammer verhandelt daraufhin mit der Senatsverwaltung weitere Punkte der Wahlordnung wie z. B. die Voraussetzungen der VV-Mitgliedschaft.
Juni 2011Die Delegiertenversammlung verabschiedet einstimmig eine Wahlordnung, die auch die Senatsverwaltung mit trägt. Eine Vertreterversammlung für die Berliner Ärzteversorgung kann gewählt werden.

Daneben hatten sich die Delegierten mit zwei Anträgen der Fraktion Gesundheit zu befassen. Bei dem einen Antrag ging es um eine Aufforderung der Delegiertenversammlung an die Bundesregierung, aus der Atomenergie auszusteigen bzw. den zwischenzeitlich beschlossenen Ausstieg zu begrüßen. Während sich die Ärztevertreter in der Sache weitestgehend einig waren, so haderten doch einige mit der vorgelegten Begründung, in der es unter anderem hieß, dass im Fall eines atomaren Unglücks eine medizinische Hilfe für die Opfer nicht möglich sei. "Ich finde diese Begründung schlecht", erklärte Anton Rouwen (Allianz), worauf Andreas Grüneisen (Fraktion Gesundheit) betonte, dass es eine medizinische Hilfe gegen Verstrahlung nicht gebe: "Wer etwas anderes glaubt, streut sich Sand in die Augen." Nachdem man sich dazu abschließend ausgetauscht hatte, verständigten sich die Delegierten auf die im Kasten abgedruckte Fassung, die mehrheitlich verabschiedet wurde.

Keine Mehrheit fand dagegen der Antrag, die Politik aufzufordern, in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das Sachleistungsprinzip beizubehalten und von einer Ausweitung des Kostenerstattungsprinzips abzusehen. Julian Veelken (Fraktion Gesundheit) hob hervor, dass es mit dem Antrag nicht um die Abschaffung der Privaten Krankenversicherung gehe, sondern um die Beibehaltung des Sachleistungsprinzip in der GKV: "Das ist ein bewährtes Prinzip, ein Stück gelebte Solidarität, um die wir im Ausland beneidet werden." Wenn man der Leistung ein Preisschild umhänge, bestehe die Gefahr, dass die Patienten zu spät zum Arzt gingen, warnte er. Klaus Thierse (Marburger Bund) erklärte, dass er den Antrag etwas flach finde. "Wir werden die Problematik nicht mit so einem Appell lösen." KV-Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke betonte, dass eine Ausweitung des Kostenerstattungsprinzips in der GKV kein Abbild des PKV-Marktes sein müsse. "Das kann auch über die KV laufen", unterstrich er. Der Antrag wurde schließlich mehrheitlich abgelehnt.


Erklärung zum Atomausstieg

"Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke rückgängig zu machen und fordert den Ausstieg aus der Atomenergie zum kürzest möglichen Zeitpunkt umzusetzen. Eine Strahlenexposition der Bevölkerung in Folge natürlich vorkommender Strahlung sowie durch medizinisch indizierten Einsatz von radioaktiven Stoffen im Rahmen diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen ist nicht vermeidbar. Auch vor diesem Hintergrund begrüßt der Vorstand der Ärztekammer Berlin die Positionsänderung der Bundesregierung im Hinblick auf die Energiegewinnung durch Atomenergie. Der Ausstieg aus der Stromerzeugung mit Kernkraftwerken stellt einen wesentlichen Schritt dar, um die Risiken für die Bevölkerung im Hinblick auf die Strahlenbelastung aus zivilisatorischen Strahlenquellenso weit wie möglich verantwortlich einzugrenzen."

Neue Erstattungsregelung
Mit der im Februar beschlossenen Einführung der Fortbildung "Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung" für Medizinische Fachangestellte wurde auch eine neue Erstattungsregelung für die ab nächstem Jahr anstehenden Prüfungen notwendig. Wie Vorstandsmitglied Regine Held ausführte, habe man sich an der alten Erstattungsregelung orientiert. Die Neufassung wurde von den Delegierten einstimmig verabschiedet. Ebenfalls einstimmig wurde der 4. Nachtrag zur Allgemeinen Entschädigungsregelung der Ärztekammer beschlossen. Damit wurde eine Entschädigung für den Vorsitz des Ausschusses Medizinische Fachberufe eingeführt, um der Bedeutung und dem gewachsenen Zeitaufwand für die Ausschusstätigkeit Rechnung zu tragen.
Außerdem wurden in den Weiterbildungsausschuss IV zwei weitere Mitglieder einstimmig nachgewählt. Daneben verabschiedeten die Delegierten den Tätigkeitsbericht der Kammer für das Jahr 2010 einstimmig.

Die nächste Delegiertenversammlung findet statt am 28. September 2011 20 Uhr, Ärztekammer Berlin, Konferenzsaal, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin.