Traditionell standen die Kammerfinanzen im Zentrum der November-Sitzung der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin. Dabei konnten Schatzmeister, Kaufmännischer Leiter und der stellvertretende Vorsitzende der Haushaltskommission wieder einen sehr soliden Haushalt präsentieren. Gegenüber der Prognose fiel der Jahresabschluss 2013 deutlich positiver aus als erwartet. Für 2014 zeichnete sich ein ähnlicher Trend ab. Diese erfreuliche Entwicklung führte zu intensiven Diskussionen über den Umgang mit den unerwarteten Überschüssen. Daneben beschlossen die Delegierten eine konsolidierte Fassung der Berufsordnung in Form einer so genannten Ablösesatzung. Außerdem wurden in der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode die Weiterbildungsprüfer in drei neuen Zusatzbezeichnungen gewählt.
Von Sascha Rudat
Neben Kammertag und Fortbildungskongress (s. auch die Berichte in diesem Heft) ging Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) unter dem Tageordnungspunkt Berichte des Vorstandes auf das Thema Normung auf europäischer Ebene ein. Er berichtete, dass er am 30. Oktober im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums an einer Tagung des „Advisory Boards for Health Standards“ (ABHS) teilgenommen und seine Kritik am Vorgehen von CEN (European Committee for Standardization) vorgetragen habe. Der zentrale Kritikpunkt sei, dass das CEN mit Hilfe der EU-Kommission versucht, ärztliches Handeln zu normieren. „Normierung im Bereich von Medizinprodukten und Qualitätsmanagement ist etwas völlig anderes, als die Normierung von ärztlichem Handeln“, betonte Jonitz, „dagegen habe ich mich bereits im Februar dieses Jahres sehr deutlich in einer Sitzung der Patient Safety Working Group gegenüber der EU-Kommission und des CEN in Brüssel ausgesprochen.“ Denn das Vorgehen des CEN sei intransparent und von marktwirtschaftlichen Interessen getrieben. Ein Beispiel für die Vehemenz, mit der CEN versuche, Normung von medizinischen Leistungen durchzusetzen, sei die ästhetische Chirurgie. Trotz des – allerdings erst nachträglich – geäußerten Widerspruchs des DIN hat das Leitungsgremium des CEN beschlossen, die DIN EN 16372 zur Ästhetischen Chirurgie einzuführen. Normen seien zwar grundsätzlich freiwillig, aber sobald gesetzgeberisch ein Bezug zu solchen Normen hergestellt werde, könnten sie eine verbindliche Rechtswirkung bekommen und sich auf das ärztliche Berufsrecht, Weiterbildung etc. auswirken, warnte Jonitz. Er berichtete weiter, dass Peter Liese, Mitglied des EU-Parlaments, Allgemeinmediziner und gesundheitspolitischer Sprecher der EVP (Europäische Volkspartei, größte Fraktion im EU-Parlament) am 11. November bei ihm in der Kammer zu Besuch gewesen sei, um sich mit ihm über dieses Thema auszutauschen.
Erneut positives Ergebnis
Im Anschluss ging es um das zentrale Thema Kammerhaushalt. Zunächst hatte der anwesende Wirtschaftsprüfer der Firma BDO AG das Wort. Er bestätigte eine ordnungsgemäße Haushalts und Geschäftsführung. Die auftragsgemäße Prüfung führte insgesamt zu einem uneingeschränkten Prüfvermerk. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte bereits in der Vergangenheit die Kammerfinanzen geprüft. Zwischenzeitlich war sie durch ein anderes von der Senatsverwaltung eingesetztes Unternehmen abgelöst worden. Jetzt wurde BDO erneut beauftragt.
Im Jahr 2013 konnte die Kammer erneut ein positives Ergebnis verzeichnen, erklärte Schatzmeister Rudolf Fitzner (Liste Allianz). Der kaufmännische Leiter der Kammer, Frank Rosenkranz, erläuterte, dass die Einnahmen mit 12,298 Millionen um rund 485.000 Euro höher lagen als geplant. Dem standen rund 764.000 Euro geringere Aufwendungen gegenüber. Das Gesamtergebnis fiel damit um 1,249 Millionen Euro höher aus als geplant. Statt einer erwarteten Entnahme aus dem variablen Kapital von 571.000 Euro konnten 678.000 Euro hinzugefügt werden. Wie Rosenkranz darlegte, ist die Zusammensetzung der Positionen, die zu den Abweichungen führten, sehr vielschichtig.
Der stellvertretende Vorsitzende der Haushaltskommission, Peter Bobbert (Marburger Bund), berichtete aus der letzten Sitzung der Kommission. Alle Beschlüssen seien dort einstimmig getroffen worden. Er empfahl, den Jahresabschluss 2013 anzunehmen und den Vorstand zu entlasten. Dies taten die Delegierten bei beiden Vorlagen jeweils einstimmig.
Wie Frank Rosenkranz weiter ausführte, setzt sich der positive Trend auch im Haushaltsjahr 2014 fort. Man erwarte eine positive Abweichung vom Plan in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro. Auf der Ertragsseite werde es nach aktuellem Kenntnisstand eine positive Abweichung von rund 1,22 Millionen Euro geben. Auf der Aufwandsseite erwartete Rosenkranz eine Unterschreitung von rund 350.000 Euro. Dies würde nach heutigem Stand zu einer Zuführung zum variablen Kapital von 1,06 Millionen statt einer Entnahme von 510.000 Euro führen.
Für 2015 rechnet Rosenkranz mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 14,237 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen voraussichtlich Erträge in Höhe von rund 13,814 Millionen Euro, was eine Entnahme aus dem variablen Kapitel in Höhe von rund 423.000 Euro notwendig machen würde.
Für die Jahre 2015 bis 2018 erwartet der Kaufmännische Leiter insgesamt eine Unterdeckung von rund 826.000 Euro – vorausgesetzt, dass ab dem Jahr 2016 mit der Ausgabe des elektronischen Arztausweises begonnen wird.
Einmaleffekt oder dauerhafte Steigerung?
Diese positiven Ergebnisse mehrere Jahre in Folge führten im Anschluss zu einer umfangreichen Diskussion. Julian Veelken (Fraktion Gesundheit) erklärte, dass die Ergebnisse grundsätzlich sehr erfreulich seien, es aber „nicht Aufgabe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, Vermögen anzuhäufen“. Trotz Senkung der Kammerbeiträge in den vergangenen Jahren gebe es in jedem Jahr wieder eine große Differenz zwischen aus seiner Sicht zu vorsichtiger Planung und tatsächlich höher ausfallendem Ergebnis. Er sprach sich daher – wie auch in der Vergangenheit wiederholt – für Beitragssenkungen aus. Dem schlossen sich Matthias Bloechle und Burkhard Bratzke (beide Liste Allianz) an.
Auf Nachfrage erklärte Frank Rosenkranz, dass sich das Anlagevermögen der Kammer auf 13,387 Millionen Euro belaufe. Dies umfasse aber vor allem das Kammergebäude mit Ausstattung sowie die beiden Grundstücke, die inzwischen alle abbezahlt seien. Das liquide Kapital belaufe sich auf rund 3,3 Millionen Euro. Seit 2005 sei insgesamt ein Überschuss von rund 7,5 Millionen Euro erwirtschaftet worden, der für die Kredittilgung, den Erwerb des Grundstücks, für Modernisierungen angemieteter Büroflächen sowie zur Schaffung einer Barmittelreserve eingesetzt wurde. Die Barmittelreserve deckt den erforderlichen Bedarf jeweils bis zum neuen Beitragsjahr ab, ohne Überziehungskredite in Anspruch nehmen zu müssen. Darüber hinaus bestehen keine Geldanlagen.
Peter Bobbert wies darauf hin, dass auch die Mitglieder der Haushaltskommission nicht das Ziel verfolgen, Vermögen anzuhäufen, es aber immer wieder Faktoren gebe, die nicht erwartbar seien. Dazu gehörten beispielsweise aktuelle Beitragsmehreinnahmen.
Diese kamen unter anderem durch ein seit dem Beitragsjahr 2013 geändertes Verfahren zur Beitragsveranlagung zustande. Wie der Leiter der Abteilung KBR (u.a. zuständig für Beitragsangelegenheiten), Christoph Röhrig, anschaulich darstellte, ist die Zahl der Beitragsfestsetzungen durch die Kammer deutlich gesunken. Die Delegiertenversammlung habe mit der Änderung das Ziel verfolgt, mehr Veranlagungsgerechtigkeit sowie Veranlagungsdisziplin zu erreichen. Überraschend sei gewesen, dass es immer noch eine nicht unerhebliche Zahl von Kammermitgliedern gebe, die sich nicht selbst veranlagen, sondern stattdessen ihre Beiträge in der von der Delegiertenversammlung in der Beitragsordnung festgelegten Höhe festsetzen lassen. Man habe nun die Vorgänge für das Beitragsjahr 2013, in dem erstmals nach den neuen Regeln verfahren worden sei, weitgehend abgeschlossen. Ob sich die Tendenz für die nächsten Jahre so fortsetze, lasse sich gegenwärtig nicht belastbar abschätzen. Neue Veranlagungsregeln führten – das liege in der Natur der Sache – zunächst einmal zu einer gewissen Planungsunsicherheit.
Klaus Thierse (Marburger Bund) betonte, dass auch die Haushaltskommission, der er angehört, keine Hinweise gesehen habe, dass diese Effekte von Dauer sind. Daher habe sich die Kommission für die Beibehaltung der Beitragstabelle ausgesprochen. Peter Bobbert ergänzte: „Wenn wir jetzt die Beiträge senken, dann nehmen wir etwas voraus, was Aufgabe der künftigen DV wäre.“ Auch Kammerpräsident Jonitz sprach sich dagegen aus: „Wir sollten nicht an allen Beschlüssen der Haushaltskommission vorbei einen Ad-hoc-Beschluss fassen.“
Stefan Hochfeld (Fraktion Gesundheit) plädierte allerdings für einen geänderten Wortlaut in der Beschlussvorlage, dem die Delegierten zustimmten. Dort heißt es jetzt: „Ein Anhebung der Beiträge ist mit Blick auf die für das Jahr 2015 geplanten weiteren Erträge nicht erforderlich, eine Absenkung ist derzeit noch nicht zu empfehlen, aber künftig anzustreben.“ Dieser so geänderten Drucksache zur Beitragsordnung stimmten die Delegierten bei drei Gegenstimmen und drei Enthaltungen zu. Der Wirtschaftsplan 2015 wurde bei einer Gegenstimme und mehreren Enthaltungen angenommen.
„Neue“ Berufsordnung
Einstimmigkeit gab es hingegen bei der Verabschiedung der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin als konsolidierte Fassung in Form einer so genannten Ablösesatzung. Dadurch wird die alte Berufsordnung vollständig durch eine neue abgelöst. Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um die Zusammenfassung von in den Jahren 2012 bis 2014 bereits von der Delegiertenversammlung beschlossenen Neuregelungen einschließlich zweier Nachträge. Die Regelungen waren noch nicht von der Aufsichtsbehörde genehmigt und damit auch noch nicht in Kraft getreten. Die Senatsverwaltung hatte nunmehr im Vorfeld die umgehende Genehmigung dieser umfangreichen Neuregelung der Berufsordnung zugesagt.
Abschließend beschlossen die Delegierten einstimmig die Vorschlagslisten zur Neuwahl der Prüfer nach der Weiterbildungsordnung für folgende neue Zusatzbezeichnungen (s. auch BÄ 7/2014):
- Klinische Notfall- und Akutmedizin
- Krankenhaushygiene
- Spezielle Viszeralchirurgie
Kammerpräsident Jonitz bedankte sich zum Abschluss bei den Delegierten für eine sehr konstruktive 13. Amtsperiode: „Wir können stolz auf die geleistete Arbeit sein.“ Danach lud er sie zu einem gemeinsamen kleinen Sektempfang ins Foyer ein.
Die nächste Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin finde voraussichtlich am 21. Januar 2015 um 20 Uhr statt. Es handelt sich dabei um die konstituierende Sitzung der 14. Legislaturperiode.