Die Ärztekammer Berlin sagt der missbräuchlichen Dokumentation der Arbeitszeiten von angestellten Ärztinnen und Ärzten in Kliniken den Kampf an. Die Delegierten der Kammer haben auf ihrer Sitzung am 25. April einstimmig eine Resolution gegen die falsche Erfassung von Arbeitszeiten in Kliniken verfasst. Darin wurden die Arbeitgeber angemahnt, nur korrekte Arbeitsdokumentationen anzunehmen. Alles andere sei Betrug an den Ärztinnen und Ärzten.
Von Sascha Rudat
Intensiv haben sich die Delegierten mit der unzureichenden Erfassung der Arbeitszeiten in Kliniken befasst. Zuvor war das Thema im Krankenhausausschuss behandelt worden, wie dessen Vorsitzender, Vorstandsmitglied Kilian Tegethoff (Marburger Bund), berichtete. In der von Matthias Bloechle (Allianz) in die Tagesordnung eingebrachten Resolution (s. Kasten) wird beklagt, dass Ärzte von Klinikleitungen immer wieder unter Druck gesetzt werden, entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht die tatsächlich erbrachten Arbeitszeiten zu dokumentieren. Dies stellt nach Ansicht der Kammer einen nicht hinzunehmenden Missbrauch und Betrug an den betroffenen Ärzten dar. Die Delegierten fordern deshalb die Arbeitgeber auf, nur korrekte Arbeitszeitdokumentationen entgegen zu nehmen. "Die Ärztekammer Berlin wird die Anwendung missbräuchlicher Praktiken bei der Arbeitszeitdokumentation nicht dulden und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu unterbinden", heißt es in der Erklärung weiter. Gleichzeitig fordert die Ärztekammer Berlin alle betroffenen Ärztinnen und Ärzte, die keine innerbetrieblichen Lösungsmöglichkeiten sehen, auf, sich an den Kammervorstand zu wenden.
Arbeitgeber und Chefärzte
Hauptadressaten sollen nach dem Willen der Delegierten die Arbeitgeber und die Chefärzte sein. Die Problematik liege in der Erpressbarkeit der Ärzte, die die tatsächlich erbrachten Arbeitszeiten dokumentieren wollen, erklärte Imke Puls (Vertreterin der Hochschulen), denn die zuständigen Chefs würden mit Stellenabbau drohen, wenn die Überstunden erfasst würden. Sie fragte, welche Handlungsmöglichkeiten in einer solchen Situation blieben.
Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) betonte, dass trotz dieser Umstände jeder Arzt seine Überstunden einreichen und eine entsprechende Vergütung verlangen sollte. Wenn in der Konsequenz Personal abgebaut werden würde, müssten auch konsequenterweise weniger Patienten behandelt werden. Kilian Tegethoff erklärte, dass sich der Marburger Bund ebenfalls intensiv mit dieser Thematik beschäftigt. So sei in den Tarifverträgen die entsprechende Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten verankert. Die tatsächliche Umsetzung vor Ort sei aber das Problem, da Kollegen stark unter Druck gesetzt würden. Auch die Arbeit mit den Interessenvertretungen in den Kliniken sei schwierig und gehe nur sehr langsam voran.
Harald Mau (Allianz) unterstrich, dass sich die Chefärzte dem kommerziellen Druck widersetzen müssten, wenn am Ende des Jahres entsprechend viele Überstunden abgerechnet werden und die Geschäftsleitung mit Stellenabbau drohe. Die Chefärzte müssten für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Patienten sorgen, denn gerade wegen der zunehmenden Kommerzialisierung der Medizin sei es ihre Aufgabe, dagegen zu steuern, so Mau weiter.
Stefan Hochfeld (Fraktion Gesundheit) wies darauf hin, dass es Krankenhäuser in Berlin gebe, wo die elektronischen Zeiterfassungssysteme die Arbeitszeit nur bis zu einem festgesetzten Limit erfassten. Kammerpräsident Jonitz hielt in solchen Fällen einen Anruf beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit für erforderlich, denn der Arbeitgeber sei dazu verpflichtet, die Arbeitszeit zu dokumentieren, ohne willkürlich Grenzen einzuziehen.
Neues bei den MFA
Zuvor hatten sich die Delegierten mit einer Drucksache aus dem Bereich Berufsbildung befasst. Dabei ging es um das Thema "Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen bezogen auf den Beruf Medizinische Fachangestellte". Die Ärztekammer Berlin, die die zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte (MFA) ist, hat durch das so genannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz seit dem 1. April 2012 die Aufgabe, die im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse dahingehend zu beurteilen, ob diese mit dem Ausbildungsberuf der MFA in Deutschland gleichgesetzt werden können.
Wie der Leiter der Abteilung 3, Christoph Röhrig, schilderte, ist dieses Verfahren sehr aufwendig. Deshalb hätten sich die Landesärztekammern darauf geeinigt, diese Aufgabe aus Effektivitäts- und Kapazitätsgründen an eine zentrale Stelle zu übergeben. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hätte sich bereit erklärt, diese Aufgabe auch für die anderen Ärztekammern zu übernehmen.
Sollten die Delegierten diesem Verfahren zustimmen, würde der Vorstand sofort tätig werden, um entsprechende Vereinbarungen mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe zu treffen, erklärte Röhrig weiter. Die Aufsichtsbehörden beider Landesärztekammern müssten diesem Verfahren zustimmen, entsprechende Signale seitens der Berliner Senatsveraltung für Gesundheit und Soziales für die Zustimmung gebe es bereits. Auf Nachfrage von Matthias Bloechle erläuterte Röhrig, dass das geschilderte Feststellungsverfahren komplett über Gebühren finanziert werden soll. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe würde also entsprechende Gebühren für den Aufwand der Feststellung der Berufsqualifikation erheben. Nach der Diskussion verabschiedeten die Delegierten das Verfahren einstimmig.
Informationen des Präsidenten
Daneben informierte Kammerpräsident Günter Jonitz über einen Besuch des Präsidenten und des Ehrenpräsidenten der Ärztekammer Athen Ende März in Berlin. Im Ergebnis zu diesem Treffen bekräftigten beide Seiten einen intensiveren Austausch zu Themen wie Versorgungsleitlinien, Patientensicherheit, Kommerzialisierung des Gesundheitswesens und Arzneimittelverschreibungen und hier insbesondere die problematische Verschreibung von Generika.
Außerdem informierte Jonitz darüber, dass die Kammer zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums und des Bundesgesundheitsministeriums zum Thema Patientenrechtegesetz eine umfassende Stellungnahme verfasst und beiden Ministerien zur Verfügung gestellt hat. Er dankte dabei insbesondere der Abteilung Berufsrecht.
Neue Delegierte
Jonitz begrüßte darüber hinaus die neue Delegierte Dorothea Spring. Die Fachärztin für Anästhesiologie wird künftig für die zurückgetretene Bettina Steinmüller den Marburger Bund in der DV mitvertreten.
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin beschließt folgende Resolution:Dokumentation von Arbeitszeiten von angestellten Ärztinnen und ÄrztenDie Veranlassung von angestellten Ärztinnen und Ärzten zu einer nicht zutreffenden Dokumentation ihrer tatsächlich erbrachten Arbeitszeiten durch ihre Arbeitgeber/innen stellt einen nicht hinzunehmenden Missbrauch von und Betrug an den betroffenen angestellten Ärztinnen und Ärzten dar. |