Die Delegiertenversammlung hatte sich auf ihrer Sitzung am 5. April mit einer knappen Tagesordnung zu befassen. Im Mittelpunkt standen die Vorbereitungen für den 109. Deutschen Ärztetag in Magdeburg, die Vorstellung des Wahlausschuss für die Kammerwahl im Herbst sowie die vorläufigen Ergebnisse einer Umfrage bei den Betriebs- und Personalräten der Berliner InEK-Krankenhäuser.
von Sascha Rudat
Dietrich Bodenstein, Vorstandsmitglied der Ärztekammer Berlin, stellte den Delegierten den Programmpunkt des kommenden Deutschen Ärztetages "Behandlung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen: Gegen Stigmatisierung - Für Stärkung der ärztlichen Psychotherapie" vor. Dabei geht es zum einen um die aktive Bekämpfung der Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, zum anderen um die Stärkung und Förderung der psychiatrisch-psychosomatischen-psychotherapeutischen Kompetenz im ärztlichen Handeln, wie Bodenstein ausführte. Seinen Angaben zufolge gibt es bereits eine angehobene psychosomatisch-psychotherapeutische Kompetenzvermittlung im Rahmen der neuen Weiterbildungsordnung:
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Psychosomatische Grundkompetenz in den patientenorientierte Fächern
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Psychosomatische Grundversorgung
-verankert in den Weiterbildungen Frauenheilkunde und Allgemeinmedizin
-verankert in den Richtlinien für Psychotherapie -
Fachgebundene Psychotherapie
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Zusatzbezeichnung Psychotherapie (alt)
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Zusatzbezeichnung Psychoanalyse
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Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
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Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
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Fachärzte für Psychosomatische Medizin
Kammerwahl erläutert
Im Anschluss stellte der Wahlkoordinator, Christoph Röhrig, den Ablauf der diesjährigen Kammerwahl vor. Wie Röhrig erläuterte, dass die Wählerlisten vom 21. Juli bis zum 4. August ausgelegt werden. Am 18. August endet die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge. Daneben stellte Röhrig die vom Vorstand berufenen Mitglieder des Wahlausschusses vor. Die Wahlordnung sowie weitere Informationen zur Kammerwahl finden Sie in diesem Heft.
Wenig Rücklauf
Anschließend ging Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) erneut auf die Ergebnisse einer Umfrage der Kammer unter den Berliner InEK-Krankenhäusern. Die 13 Krankenhäuser, die als Referenz-Kliniken für die DRG-Berechnungen des Institutes für Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) dienen, waren im vergangenen Herbst von der Kammer angeschrieben worden. Da sich die Antworten im Widerspruch zu Informationen aus den Personal- und Betriebsräten befanden, hatten die Delegierten in ihrer Versammlung am 15. Februar beschlossen, diesen auch den Fragebogen zu schicken. Wie Wolfgang Albers (Fraktion Gesundheit) berichtete, hatten bislang lediglich 3 von 13 Personal- und Betriebsräten geantwortet. Wir sind offenbar in ein Wespennest gestoßen, sagte er, denn die Ergebnisse wichen erheblich von den Angaben der Klinikleitungen ab. Die Delegierten stimmten daraufhin einstimmig einer Ad-hoc-Eingabe von Kammerpräsident Jonitz zu, den Berliner Senat aufzufordern, erneut eine Schwerpunktaktion zur Überprüfung des Arbeitszeitgesetzes an Berliner Krankenhäusern durchzuführen. Die Delegierten diskutierten anschließend darüber, ob es Möglichkeiten gibt, Kliniken, die gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, die Befugnis als Weiterbildungsstätte zu entziehen. Der Kammerpräsident wies den Gemeinsamen Weiterbildungsausschuss an, dies zu prüfen.