Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat sich am 2. April intensiv mit der Satzung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG befasst. Hinter dem spröden Titel verbarg sich eine umfangreiche Richtlinie der Europäischen Union, die Änderungen in der Weiterbildungs-, Melde- und Berufsordnung notwendig machten. Daneben beschlossen die Delegierten eine Entschädigungsregelung zur Kinderbetreuung für ehrenamtlich tätige Kammermitglieder. Darüber hinaus verabschiedeten die Delegierten die Kandidatenliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Berufsgericht und das Berufsobergericht.
von Sascha Rudat
Wie Kammergeschäftsführer Gerhard Andersen zusammenfasste, betrifft die EU-Richtlinie primär die Anerkennung ausländischer Berufsdiplome in Deutschland. Betroffen ist davon vor allem die Weiterbildungsordnung (WbO), so dass ein 7. Nachtrag notwendig wurde, der Teil der Satzung ist. Der geänderte Paragraf 19 der WbO sieht demnach verschiedene Stufen der Facharztanerkennung vor. Mit der Systematisierung sind die bisher geltenden Anerkennungsregelungen vereinheitlicht und gestrafft worden.
Gehört ein Facharztdiplom aus dem EU-Ausland zu den 53 in Brüssel notifzierten FA-Anerkennungen, so muss die Ärztekammer Berlin die entsprechend notifizierte deutsche Bezeichnung auf Antrag bescheinigen. Entspricht ein ausländisches Diplom nicht vollständig der EU-Notifikation, kann der in Deutschland lebende Antragsteller aber einen Nachweis erbringen, dass er in den vergangenen fünf Jahren drei Jahre am Stück die entsprechende Tätigkeit ausgeübt hat, so erhält er das Recht zum Führen der deutschen Bezeichnung. Das ist ebenso der Fall, wenn die zuständige Behörde im EU-Ausland eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit ausstellt. Die Anerkennung wird auch ausgestellt, wenn ein aus einem Drittland stammender Arzt zunächst in einem anderen EU-Land gearbeitet hat und dort die entsprechende Bescheinigung bekommen hat.
Eine Eignungsprüfung bei der Kammer wird hingegen notwendig, wenn
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die Notifikation nicht deckungsgleich ist, keine Bescheinigung einer ausländischen Behörde vorliegt und die Dauer der Weiterbildung im Ausland mindestens ein Jahr unter der entsprechenden in der WbO liegt;
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die Inhalte der Weiterbildung und der nachgewiesenen Tätigkeiten im Ausland wesentlich von den in der WbO geregelten Inhalten abweichen;
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wenn der Antragsteller nicht über die notwendige Berufspraxis verfügt.
Bei der Eignungsprüfung werden nur die Defizite abgefragt, das heißt der ausländische Arzt muss nicht die Weiterbildung in Deutschland vollständig nachholen.
Als Erfolg wertete Andersen auch die in Absatz 8 aufgenommene Regelung einer so genannten Plattform. In diese Plattform sollen zukünftig neue, noch nicht notifizierte Facharztbezeichnungen aufgenommen werden, wenn sich eine bestimmte Anzahl von EU-Mitgliedsländern darauf verständigt. Somit entfällt die zeitraubende Notwendigkeit, dass die Notifizierung von allen EU-Ländern anerkannt werden muss.
Die Delegierten verabschiedeten die Satzung einstimmig. Sie muss jetzt noch von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz als Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Kinderfreundliche Kammer
Einen Schritt in Richtung mehr Kinderfreundlichkeit unternahmen die Delegierten mit der Einführung einer Entschädigungsregelung für Kinderbetreuung, die der Marburger Bund eingebracht hatte. Die Regelung sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte, die ehrenamtlich in der Kammer tätig sind, für die Kinderbetreuung eine Entschädigung erhalten können, wenn sie ein Kind bis zehn Jahre oder ein aus gesundheitlichen Gründen ständig zu betreuendes Kind zuhause haben und andere im Haushalt lebende Personen die Betreuung nicht übernehmen können. Pro Sitzung können Betroffene für An- und Abfahrt pauschal zehn Euro, sowie für jede angefangene Sitzungsstunde weitere zehn Euro erhalten.
Ein Änderungsantrag von Eva Müller-Dannecker (Fraktion Gesundheit), wonach eine Entschädigung für Kinderbetreuung nur gezahlt werden sollte, wenn keine weiteren Entschädigungen anfallen, fand keine Mehrheit.
Für die Entschädigungsregelung wurden pro Kalenderjahr zunächst 8.400 Euro veranschlagt. Der Antrag wurde schließlich mehrheitlich bei einigen Enthaltungen angenommen.
Einstimmig verabschiedet wurden die Kandidatenlisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Berufsgericht und Berufsobergericht. Sie entscheiden bei berufsgerichtlichen Verfahren mit. Für das Berufsobergericht wurden 14 Vorschläge gemacht, von denen drei ehrenamtliche Richter und drei Stellvertreter gewählt werden. Für das Berufsgericht gab es 34 Vorschläge, von denen gemäß Kammergesetz acht ehrenamtliche Richter und acht Stellvertreter gewählt werden. Die neue Legislaturperiode beginnt im Oktober dieses Jahres.
Folgen der Gesundheitspolitik
In den Mitteilungen des Vorstandes informierte Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) über den Preis, den die Kammertochter MUT Gesellschaft für Gesundheit gGmbh im Rahmen der bundesweiten Initiative "Deutschland - Land der Ideen" erhalten hatte (s. Seite 12). Die MUT war als einer von 366 Orten in Deutschland ausgezeichnet worden, wo beispielhafte Ideen erfolgreich umgesetzt werden. Jonitz würdigte die hervorragende Arbeit, die die MUT seit vielen Jahren leistet.
Daneben machte er auf eine Pressemitteilung der Kammer anlässlich einer vom Kölner Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie veröffentlichten Studie, wonach Kassenpatienten bis zu drei Mal länger auf einen Arzttermin warteten als Privatpatienten, aufmerksam (s. Seite 13). Jonitz betonte, dass die Ungleichbehandlung die Folgen einer jahrelangen verfehlten Gesundheitspolitik seien. Der staatliche Missbrauch der Gesetzlichen Krankversicherung sei gang und gäbe. Alleine die Mehrwertsteuererhöhung belaste die Kassenpatienten mit jährlich 600 Millionen Euro. "Das wären rund 12 Millionen Hausbesuche", machte der Kammerpräsident die Größenordnung anschaulich. Würden GKV-Mittel nicht permanent zweckentfremdet, müsste man sich in Deutschland keine Gedanken über eine Zwei-Klassen-Medizin machen, fügte er hinzu.