Delegierte unterstützten Charité-Streik

DV-Bericht

Bericht von der Delegiertenversammlung am 24. Juni 2015.

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat sich in ihrer Juni-Sitzung mit den zu diesem Zeitpunkt streikenden Pflegekräften der Charité solidarisiert. Einstimmig verabschiedeten die Delegierten eine Erklärung, in der sie die Ziele des streikenden Pflegepersonals der Charité unterstützen und von den politisch Verantwortlichen erneut die grundlegende Überarbeitung des Fallpauschalensystems (DRGs) für deutsche Krankenhäuser forderten.

Von Sascha Rudat

Die Initiative für die Beschlussvorlage zum Charité-Streik, der zum Redaktionsschluss ausgesetzt war, ging von der Fraktion Gesundheit aus. Sie hatte den Antrag im Vorfeld der DV eingereicht. Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) hatte den Entwurf seinerseits um die Kritik am DRG-System ergänzt. Diese Kritik hatte die DV in der Vergangenheit bereits wiederholt geäußert – erstmals vor der Einführung des DRG-Systems im Jahr 2001. Der unbefristete Streik selbst hatte zwei Tage vor der Delegiertenversammlung begonnen. Julian Veelken (Fraktion Gesundheit) erklärte dazu: „Das ist ein außergewöhnlicher Konflikt. Es geht mal nicht ums Geld, sondern um eine bessere Personalausstattung. Man muss anerkennen, dass die Pflege den größten Preis bei der Ökonomisierung der Krankenhäuser gezahlt hat.“ Harald Mau (Allianz Berliner Ärzte) ergänzte: „Die Qualität unseres Gesundheitswesens hängt an der Pflege.“ In der Sache herrschte also über alle Listen hinweg Einigkeit. Intensiv wurde dann aber der genaue Wortlaut der Erklärung diskutiert. Es gab eine Reihe von Änderungsvorschlägen. Kammerpräsident Jonitz mahnte daher, die Erklärung nicht zu überfrachten und sie damit ihrer Wirkung zu berauben. Die Delegierten einigten sich schließlich auf einen relativ kompakten Text, den Sie im nachfolgenden Kasten finden.

Personalmangel gefährdet die Qualität der Patientenversorgung

Die Pflegekräfte der Charité streiken seit dem 22. Juni. Wesentliches Streikziel ist die Festlegung von Mindeststandards zur Personalbemessung in der Pflege und zwar nicht nur auf den Intensiv- sondern auch auf den peripheren Pflegestationen.
Die Ärztekammer Berlin unterstützt die Beschäftigten der Charité in dieser Frage ausdrücklich.
Dieses politische Streikziel entspricht auch der wiederholt von Berliner Delegierten initiierten Beschlusslage des Deutschen Ärztetages in den letzten Jahren, zuletzt auch in Frankfurt am Main.
DRG-Einführung (DRG: Diagnosis Related Groups/diagnosebezogene Fallgruppen) und die rasant fortschreitende Ökonomisierung in den Krankenhäusern haben besonders im Pflegebereich der Krankenhäuser zu systematischen und dramatischen Personalreduzierungen geführt, die auch die Ärzteschaft mit großer Sorge erfüllen müssen.
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat auf die zu erwartenden Fehlentwicklungen bereits im März 2001 die politisch Verantwortlichen hingewiesen. Diese Fehlentwicklungen sind vollumfänglich eingetreten. Wären DRGs ein Medikament, müssten sie unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden. Fast alle Wirkungen sind ausgeblieben, alle Nebenwirkungen sind eingetreten.
Die DV der Ärztekammer Berlin fordert die politisch Verantwortlichen erneut auf, Maßnahmen zu ergreifen, das DRG-System unverzüglich nachzubessern.
Der Berliner Senat wird aufgefordert, seinen Einfluss geltend zu machen, den Landesbasisfallwert anzuheben, um die Personalkosten in Medizin und Pflege abzubilden und seinem Anspruch auf eine „Gesundheitsstadt mit internationaler Geltung“ tatsächlich gerecht zu werden.
Die DV fordert insbesondere Ärztinnen und Ärzte in politischer Verantwortung auf Bundes- und Landesebene auf, ihren Einfluss ebenfalls geltend zu machen.
Die DV fordert die Beschäftigten in den Kliniken auf, auch mit Hilfe der bestehenden Fehlerlernsysteme (CIRS-Berlin), Engpässe in der Patientenversorgung mit Gefährdung der Patientensicherheit zu melden und Möglichkeiten zur Abhilfe zu suchen.

Darüber hinaus beschäftigten sich die Delegierten im Nachgang mit dem 118. Deutschen Ärztetag in Frankfurt am Main (s. Heft 7/2015). Dazu hatten sie eine Übersicht aller Anträge mit Berliner Beteiligung vorliegen. Die Bilanz: 29 Anträge und 1 Änderungsantrag wurden auf dem Ärztetag angenommen, 1 Antrag und 2 Änderungsanträge wurden abgelehnt, mit 4 Anträgen wurde sich nicht befasst. Insgesamt 29 Anträge wurden an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen. Kammerpräsident Jonitz lobte die gute Berliner Beteiligung.
Gleichwohl gab es von den Teilnehmern des Ärztetages auch Kritik, in deren Zentrum der Umgang mit der Antragsflut insbesondere unter dem Tagesordnungspunkt VI (Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer) stand. Heinrich-Daniel Rühmkorf (Fraktion Gesundheit) kritisierte, dass es in der Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetages keine Regularien gebe, „wie man Dinge bündeln und zusammenfassen kann. Das ist etwas, was den Ärztetag lähmt. Mehr Anträge sind nicht automatisch besser für die Außenwahrnehmung.“ Werner Wyrwich (Marburger Bund) erklärte dazu: „Da kann ich zum Teil mitgehen. Es würde aber der Kreativität des Ärztetages viel nehmen, wenn man eine starre Struktur einführen würde.“ Kammerpräsident Jonitz erinnerte an seinen bislang ungehörten Vorschlag, den Deutschen Ärztetag in der jetzigen Form nur alle zwei Jahre stattfinden zu lassen und dazwischen einen „Arbeits-Ärztetag“ einzuführen. Eva Müller-Dannecker (Fraktion Gesundheit) erklärte, sie finde es traurig, dass der Ärztetag in der Öffentlichkeit nicht mehr wirklich wahrgenommen werde und lieferte auch gleich einen Grund dafür: „Wir betreiben zu viel Nabelschau.“ Klaus Thierse (Marburger Bund) bemängelte, dass es beim diesjährigen Ärztetag ein deutliches Missverhältnis zwischen Referaten und Diskussion gegeben habe. Aus seiner Sicht sollte sich auf einige wichtige Referate beschränkt werden, um mehr Raum für die Diskussionen der Delegierten zu lassen.

Prüfer für die Fachsprachprüfungen gewählt
Im Anschluss wählten die Delegierten einstimmig 26 vorgeschlagene Prüferinnen und Prüfer für die Durchführung der Fachsprachprüfungen. Diese Aufgabe war der Kammer zum 1. Juli übertragen worden (s. auch Heft 6/2015). Zudem wurden 5 Personen in den so genannten Fachsprachausschuss gewählt. Zur Durchführung der Prüfungen ist es notwendig, Prüferinnen und Prüfer zu benennen, die diese Prüfungen abnehmen. Unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des Eckpunktepapiers der Gesundheitsministerkonferenz ist vorgesehen, die Prüfungsausschüsse mit jeweils zwei gewählten Prüfern zu besetzen, von denen mindestens einer Ärztin oder Arzt sein muss. Bei den Prüfern handelt es sich sowohl um Ärzte als auch um Sprachwissenschaftler. Der Fachsprachausschuss wiederum besteht aus Personen, die zur Wahl als Prüfer vorgeschlagen waren. Aufgabe des Ausschusses ist es, die Prüfungen inhaltlich zu konzipieren und zu evaluieren sowie Prüfungsfälle auszuarbeiten.
Danach wurden noch Alexander Kern-Ehrlich und Albert Diefenbacher als weitere Mitglieder in den Weiterbildungsausschuss VI gewählt.
Außerdem verabschiedeten die Delegierten den Tätigkeitsbericht 2014 der Ärztekammer Berlin einstimmig.
Die nächste Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin findet am 24. Juni 2015 um 20 Uhr in der Ärztekammer Berlin statt.