Delegierte verabschieden Resolution zur integrierenden Versorgung

DV-Bericht

Bericht von der Delegiertenversammlung am 14. April 2010

Eigentlich hätte die kurze Tagesordnung der Delegiertenversammlung am 14. April zügig abgearbeitet werden können. Wenn nicht kurz vor Beginn der Sitzung von sechs Delegierten - darunter Vorstandsmitglied Hans-Detlef Dewitz (Allianz) - ein fraktionsübergreifender Dringlichkeitsantrag eingebracht worden wäre. Dieser Antrag zur Änderung der Berufsordnung hinsichtlich einer Beseitigung der Ungleichbehandlung von Ärzten bei Verträgen zur integrierten Versorgung entwickelte eine ungeahnte Brisanz. Nach umfangreichen Diskussionen konnten sich die Delegierten schließlich auf eine Vertagung der Antragsbefassung in die nächste DV und auf die Verabschiedung einer Resolution einigen.

Von Sascha Rudat

Das Berliner Ärzteparlament machte mit seiner einstimmig verabschiedeten Resolution klar, dass es eine Benachteiligung niedergelassener Kolleginnen und Kollegen ablehnt. Die Delegierten forderten damit Chancengleichheit bei der Gestaltung von Verträgen zur integrierenden Versorgung. Doch zunächst wurden die Delegierten und der Vorstand überrascht von dem Dringlichkeitsantrag zur Änderung von Paragraf 31 der Berufsordnung. Die Verfasser des Antrages begründeten die Eile damit, dass eine Klarstellung in der Berufsordnung dringend geboten sei. Wolfgang Kreischer (Hausärzte) unterstrich, dass die Behinderung der Kollegen sehr groß sei, so dass schnell eine Änderung der Rechtslage herbeigeführt werden müsse, die Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken auch ohne die Beteiligung einer Krankenkasse ermögliche. Durch eine entsprechende Änderung der Berufsordnung würden solche Kooperationsverträge mit Integrationsverträgen gemäß Paragraf 140a ff SGB V gleichgestellt, so die Verfasser des Antrages. In der anschließenden Diskussion äußerten zahlreiche Delegierte, dass sie einerseits das Anliegen der Antragsteller unterstützten, aber andererseits die Dringlichkeit nicht erkennen könnten. Harald Mau (Allianz) erklärte, dass die juristischen Sachverhalte zu kompliziert seien, um sie auf die Schnelle beurteilen zu können. Er schlug vor, den Antrag von der Kammer zunächst juristisch prüfen zu lassen. Dazu riet auch die anwesende Leiterin der Abteilung Berufs- und Satzungsrecht, Martina Jaklin. Sie bezweifelte, dass mit einer Änderung der Berufsordnung den betroffenen Ärztinnen und Ärzten wirklich würde geholfen werden können. Sie äußerte zudem die Befürchtung, dass eine Änderung der Berufsordnung den betroffenen Ärzten suggeriert, dass eine Benachteiligung hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen zur integrierten Versorgung aufgehoben sei. Dies sei aber nicht der Fall, Gerichte könnten beispielsweise weiterhin eine Wettbewerbswidrigkeit feststellen. Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) warnte ebenfalls vor einer "eventuell trügerischen Rechtssicherheit". Burkhard Bratzke (Allianz) als einer der Unterzeichner des Dringlichkeitsantrages hielt eine juristische Prüfung hingegen für überflüssig: "Wir sind das Parlament, wir entscheiden!"

Kontroverse Diskussion

In der folgenden kontroversen Diskussion ging es vor allem um die Frage der Dringlichkeit des Antrages. Allgemein wurde die Bedeutung des Themas anerkannt, doch eine schnelle Änderung der Berufsordnung stieß bei vielen Delegierten auf Ablehnung. "Es gibt hier einen Wissensvorsprung bei einigen Delegierten. Ich plädiere dafür, uns ausreichend Zeit zu nehmen", unterstrich Kilian Tegethoff (Marburger Bund). Er und Eva Müller-Dannecker (Fraktion Gesundheit) sprachen sich deshalb für Vorstandsüberweisung aus. Dies hatte zuvor auch schon Vorstandsmitglied Regine Held (Allianz) getan, die die Dringlichkeit des Antrages ebenfalls nicht erkennen konnte. Nachdem sich keine einheitliche Linie abzeichnete, schlug der Kammerpräsident die Verabschiedung einer gemeinsamen Resolution vor. Die inhaltliche Grundlage solle dazu genutzt werden, den Antrag bis zur nächsten DV am 9. Juni zu prüfen. Gleichzeitig sprach sich Jonitz für ein gemeinsames Vorgehen auf Bundesebene aus, um den Konflikt jenseits der Berufsordnung anzugehen und möglichst zu lösen. Er riet von einer Kampfabstimmung in der DV dringend ab, da diese der Sache nicht dienlich sei. Nach einer Unterbrechung der Sitzung zogen die Antragsteller ihren Antrag zurück und überwiesen ihn an den Vorstand. Die Resolution wurde dann einstimmig von den Delegierten verabschiedet.

Resolution der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin
Die DV missbilligt ausdrücklich, die im SGB V festgelegte Benachteiligung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bei der Möglichkeit, Verträge zur integrierenden Versorgung abzuschließen.

Die DV fordert den Gesetzgeber auf, gleiche Wettbewerbsbedingungen und Chancengleichheit in der Vertragsgestaltung für diejenigen herzustellen, die der Patientenversorgung am nächsten sind.

Die DV stellt fest, dass bereits jetzt die geltende Berufsordnung Verträge zur integrierenden Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte auch ohne Beteiligung der Krankenkassen möglich ist.

10-Punkte-Papier noch in der Bearbeitung

Neben dem Dringlichkeitsantrag befassten sich die Delegierten mit dem 10-Punkte-Papier des Marburger Bundes zur Weiterbildung. Kilian Tegethoff erklärte, dass es wegen der großen Komplexität des Themas eine abschließende Vorstellung des Papiers noch nicht möglich sei. Es konnten aber in Zusammenarbeit mit der Leiterin der Abteilung Berufs- und Satzungsrecht bereits viele juristische Probleme beleuchtet werden. Das Thema werde weiter behandelt, so dass in einer der nächsten Delegiertenversammlungen Änderungsanträge zur Weiterbildungsordnung vorliegen könnten, kündigt Tegethoff an.

Einstimmig verabschiedet wurde daneben der Nachtrag zur Wahl der Prüfer für die Prüfungsausschüsse der Weiterbildung. Außerdem nahmen die Delegierten die Tagesordnung des 113. Deutschen Ärztetages in Dresden zur Kenntnis.