Ein Jahr Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin in Berlin: Stärkung von Weiterbildungsverbünden für Allgemeinmedizin im Fokus

Pressemitteilung

Gemeinsame Presseerklärung der Berliner Krankenhausgesellschaft e.V., der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin sowie der Ärztekammer Berlin.

Die von der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG), der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) und der Ärztekammer Berlin (ÄKB) im Jahr 2012 gemeinsam eingerichtete ?Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin für Berlin? (kurz: KoStA) blickt auf ein erfolgreiches erstes Jahr zurück. Weit mehr als 100 Weiterzubildende sowie zahlreiche Krankenhäuser und Weiterbildungsbefugte im niedergelassenen Bereich haben in dieser Zeit die Unterstützung, Organisation und Beratung durch die KoStA in Anspruch genommen: Ein Erfolg für die zentrale Schnitt- und Vermittlungsstelle für die allgemeinmedizinische Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich für Weiterbildungsstätten und approbierte Ärzte.
Neben der Beratung und Unterstützung der Weiterzubildenden und Weiterbildungsstätten wird eine der Kernaufgaben der zukünftigen Arbeit der KoStA die Initiierung, Unterstützung und Förderung von regionalen Weiterbildungsverbünden in der Allgemeinmedizin sein. Hierfür wurde durch die Partner der KoStA gemeinsam ein Konzept erarbeitet und abgestimmt.
Dazu, so betonen die Mitglieder des Beirats der KoStA Dr. Angelika Prehn, Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, Stephan Bernhardt, Vorstandsmitglied der ÄKB und Uwe Slama, Geschäftsführer der BKG, gemeinsam, brauche die KoStA starke Partner: "Wichtig ist die gelebte Beteiligung von Ausbildungsstätten. Wir bewerben daher das Konzept der Koordinierungsstelle für die Schaffung von Weiterbildungsverbünden aktiv bei Niedergelassenen und Kliniken."
Die Vorteile für die weiterzubildenden Ärzte, Krankenhäuser und niedergelassenen Ärzte liegen für die Partner der KoStA auf der Hand: "Die Weiterzubildenden erhalten eine strukturierte Weiterbildung, die Rotation ist sichergestellt, sie müssen sich nicht ständig eine neue Stelle suchen und geraten nicht in Zeiten ungewollter Arbeitslosigkeit. Die Weiterbildungsbefugten in den Praxen profitieren ihrerseits von diesem System: Je nach Rotationsplan arbeiten bei ihnen gut vorgebildete Ärzte in Weiterbildung. Sie stehen in engem Kontakt mit der Klinik, in der der Rotationsarzt vorher tätig war, und lernen durch den Dialog mit den Weiterzubildenden. Für die Krankenhäuser bietet das Engagement in einem Weiterbildungsverbund Planungssicherheit und Kooperationsmöglichkeiten sowohl krankenhausintern zwischen den Abteilungen als auch mit den niedergelassenen Ärzten. Wichtig sind aber auch die hohe Motivation und das besondere Engagement, das die Ärzte in Weiterbildung in die stationären und ambulanten Arbeitsprozesse einbringen. Nicht zuletzt erhalten sowohl Praxen als auch Kliniken als Weiterbildungsstätte eine finanzielle Förderung."
Aufbauend auf den Gesprächen des ersten Halbjahres und den schon bestehenden Weiterbildungsverbünden wird angestrebt, beginnend mit den Regionen Spandau, Köpenick-Hellersdorf-Marzahn und Neukölln-Treptow, in ganz Berlin Weiterbildungsverbünde zu fördern bzw. zu initiieren.

Ansprechpartnerin
KoStA für Berlin:
Dr. med. Antje Koch
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Ärztekammer Berlin
Friedrichstr. 16
10969 Berlin
Tel. 030 - 4080-6-1180
Fax: 030 - 40806-551181
E-Mail: kosta-fuer-berlin@aekb.de
Kontakte für Presseanfragen:

Berliner Krankenhausgesellschaft
Harald Tuschy
Bereich Krankenhausfinanzierung
Hallerstr. 6
10587 Berlin
Tel.: 030 - 330996-0
Fax: 030 - 330996-66
E-Mail: mail@bkgev.de
Internet: http://www.bkgev.de
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Susanne Roßbach
Abteilungsleiterin Öffentlichkeitsarbeit
Masurenallee 6A
14057 Berlin
Tel.: 030 - 31003 681
Fax.: 030 - 31003 210
E-Mail: presse@kvberlin.de
Internet: http://www.kvberlin.de
Ärztekammer Berlin
Sascha Rudat
Pressesprecher
Friedrichstraße 16
10969 Berlin
Tel.: 030 - 40806-4100
Fax: 030 - 40806-4199
E-Mail: s.rudat@aekb.de
Internet: http://www.aerztekammer-berlin.de

Hintergrund für die Redaktionen:

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) und im Benehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK) Anfang 2010 auf eine neue "Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung" verständigt. Gemeinsames Ziel der Vertragspartner ist, die hausärztliche Versorgung langfristig zu sichern. Primär soll dies durch die vermehrte Bereitstellung von Weiterbildungsstellen, eine angemessene Vergütung der Weiterzubildenden in den Weiterbildungsstätten sowie eine verbesserte sektorenübergreifende Koordination der Weiterbildung und Zusammenarbeit gewährleistet werden.

Die Vereinbarung finden Sie als pdf-Dokument im Internet unter:
http://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/15_Aerztliche_Weiterbildung/60
_KoStA/Vereinbarung_Foerderung_Allgemeinmedizin.pdf

Um diese Zielsetzungen zu unterstützen sieht die o.g. Vereinbarung die finanzielle Förderung von Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin im stationären und ambulanten Bereich sowie die Errichtung von Koordinierungsstellen in den Bundesländern vor.

Am 1. Juli 2012 ist die gemeinsame Koordinierungsstelle für Allgemeinmedizin (KoStA) für Berlin der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG), der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KVB) und der Ärztekammer Berlin (ÄKB) in Kraft getreten. Sie unterstützt alle Ärztinnen und Ärzte, die an einer Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin interessiert sind aber auch alle Weiterbildenden im stationären und ambulanten Bereich und hilft dabei, die allgemeinmedizinische Weiterbildung strukturierter und organisierter zu gestalten. In diesem Zusammenhang nimmt die KoStA für Berlin neben der Initiierung und Unterstützung von bestehenden Weiterbildungsverbünden insbesondere folgende Aufgaben wahr:

Sie bietet eine Informationsplattform und Vermittlungsstelle für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten. Sie berät und unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der Planung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin in Berlin. Sie leistet Hilfestellung bei der Erstellung einer individuellen Weiterbildungslösung auf der Basis der geltenden Weiterbildungsordnung. Sie organisiert Informationsveranstaltungen rund um das Gebiet Allgemeinmedizin. Sie unterstützt die Evaluation der Weiterbildung.

Das Förderprogramm Allgemeinmedizin unterstützt die Weiterbildung zum Facharzt Allgemeinmedizin in den Krankenhäusern und ambulanten Praxen auch finanziell. Der Förderbetrag der Kostenträger je besetzter Stelle beträgt für den ambulanten Bereich monatlich 1.750 Euro. Für den ambulanten Bereich wird der Förderbeitrag je besetzter Stelle durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung auf 3.500 Euro erhöht. Dieser Beitrag sollte durch die Weiterbildungsstätte auf die im Krankenhaus übliche, in der Regel tarifvertragliche Vergütung angehoben werden.

Der Förderbetrag der Kostenträger beträgt je besetzter Stelle für den stationären Bereich monatlich 1.020 Euro im Gebiet der Inneren Medizin mit ihren Schwerpunkten. Dieser Betrag wird um 730 Euro auf 1.750 Euro monatlich erhöht, während der Assistent in Weiterbildung den stationären Teil der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung entsprechend der jeweiligen Weiterbildungsordnung ableistet.