Auch in der Delegiertenversammlung im Oktober war die Versorgung von Tausenden Asylsuchenden in Berlin das vorrangige Thema. Marlen Suckau, von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales neu eingesetzte Koordinatorin für die medizinische Versorgung, stellte sich den kritischen Fragen der Delegierten. Sie räumte die Missstände – insbesondere am Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – ein, warb aber gleichzeitig um Verständnis für die außergewöhnliche Lage, in der sich die Berliner Verwaltung befinde. Im Anschluss verabschiedeten die Delegierten eine Resolution mit sechs Forderungen an den Berliner Senat (die Resolution finden Sie im Wortlaut in Heft 11/2015 und auf der Homepage der Ärztekammer Berlin). Darüber hinaus stellte Gastredner Manfred Richter-Reichhelm das Projekt Erinnerungs-, Bildungs- und Begegnungsstätte Alt Rehse e.V (EBB Alt Rehse) vor. Außerdem verabschiedeten die Delegierten Regelungen für die Druchführung von Prüfungen für die Fortbildung „Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/in“.
Von Sascha Rudat
Der Unmut der Delegierten über die Defizite bei der Versorgung der Asylsuchenden war fast mit Händen greifbar. Dem stellte sich Marlen Suckau, die im Landesweiten Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement (LKF) kurz zuvor die Leitung der Arbeitsgruppe „Medizinische Versorgung“ übernommen hatte, mit einem ruhigen, sachlichen Vortrag. Zunächst skizzierte sie die Situation, mit der sich die Berliner Behörden täglich beschäftigen müssen. Dabei sparte sie nicht mit Selbstkritik. Man befinde sich in einer „Chaos-Phase“, aus der man schnell herauskommen müsse. „Wir werden mit den Hilfslösungen bis nächstes Jahr leben müssen. Der LKF ist eine Hilfsstruktur für fehlende Ressourcen“, räumte die Ärztin – sonst in der Senatsverwaltung für den Infektionsschutz zuständig – ein. Auf die Frage von Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund), ob sie einen Überblick über die medizinische Versorgung in den einzelnen Flüchtlingsunterkünften habe, erklärte Suckau, dass man daran arbeite. Es gehe im Augenblick darum, „erstmal alles aufzuzeichnen, um dann Wege zur Verbesserung zu bahnen“ und den finanziellen Rahmen festzustecken. „Ich gehe davon aus, dass das Geld da sein wird“, sagte Suckau mit Blick auf den Sozialetat der Senatsverwaltung. Überall, wo es unregistrierte Flüchtlinge wie am LAGeSo gebe, müsse die medizinische Versorgung sichergestellt werden. Registrierte Flüchtlinge sollen in die Regelversorgung überführt werden, erläuterte Suckau die Zielsetzung. Man arbeite an einem Rahmenplan mit Fokus auf die medizinische Versorgung vor Ort. Zentralistische Modelle halte sie für eine Stadt von der Größe Berlins nicht für sinnvoll.
Julian Veelken (Fraktion Gesundheit) betonte in diesem Zusammenhang, dass jeder, der deutschen Boden betritt, ein Recht auf eine angemessene medizinische Versorgung habe. Matthias Lohaus (Allianz) artikulierte seinen Ärger mit den Worten: „Die Tatsache, dass Deutschland mit so etwas überfordert ist, ist unfassbar. Was soll denn passieren, wenn wir mal eine richtige Katastrophe haben?!“ Lohaus berichtete, dass die Mitglieder des Medi-Verbundes Berlin, dessen Vorsitzender er ist, versuchten, in den Unterkünften zu impfen. Bislang klappe dies aber nur in Spandau einigermaßen, ansonsten gebe es überall bürokratische Hemmnisse. Suckau erwiderte, dass die Bezirke in Berlin sehr autark aufgestellt seien. So habe auch sie keine Fachaufsicht über die Bezirke und keine Weisungsbefugnis über die Gesundheitsämter.
Jürgen Hölzinger, Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Kammer und als Gast bei der DV anwesend, fragte Suckau, weshalb nicht auch die unregistrierten Flüchtlinge einen Grünen Behandlungsschein erhielten. Dagegen sprächen massive rechtliche Bedenken, sagte Suckau, ohne diese zunächst konkret benennen zu können. Zwischenzeitlich lieferte sie die Begründung nach: „Die Ausgabe eines Behandlungsscheins stellt die Gewährung einer Leistung nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) dar. Die gesetzlich vorgegebene Zuständigkeit für die Gewährung solcher Leistungen liegt bei der zuständigen Behörde. Diese ist verpflichtet, die Zugehörigkeit nach §1 AsylbLG festzustellen und zu überprüfen, ob der Betroffene dem Land Berlin zugewiesen ist. Der ausgestellte Behandlungsschein wird von der zuständigen Sachbearbeitung namentlich für den Leistungsberechtigten ausgestellt und dem Behördenstempel und der Unterschrift versehen. Hiermit wird der gesetzliche Anspruch des Betroffenen bestätigt. Eine Ausgabe durch Ärzte oder Beratungsstellen hätte zur Folge, dass die Behörde die Behandlungsscheine blanko ausstellen müsste. Dies ist mit leistungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben unvereinbar.“
Ihrem Unmut machten die Delegierten Luft, indem sie einstimmig eine Resolution mit sechs Forderungen an den Senat von Berlin zur medizinischen Versorgung Asylsuchender verabschiedeten. Die Resolution finden Sie im Wortlaut in BERLINER ÄRZTE Heft 11/2015 oder auf der Homepage der Ärztekammer Berlin unter www.aerztekammerberlin.de/fluechtlinge
Alt Rehse: Ärzte zur Unterstützung aufgerufen
BERLINER ÄRZTE berichtete bereits in der September- und der Oktober-Ausgabe über das Projekt EBB Alt Rehse e.V. Der idyllische Ort Alt Rehse liegt in Mecklenburg-Vorpommern am Ufer des Tollensesees – unweit von Neubrandenburg. Er war von 1935 bis 1942 Standort der NS-„Führerschule der Deutschen Ärzteschaft“. Rund 12.000 Ärzte, Apotheker und Hebammen wurden hier „weltanschaulich in Rassenhygiene geschult“. Alt Rehse steht an der Spitze eines umfassenden Systems der Beeinflussung und Gleichschaltung der Ärzteschaft, die sich weitgehend ohne Widerspruch in den Dienst der verbrecherischen Strategien zur Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenhygiene stellte. Der heutige Träger, die Gutshaus Alt Rehse gGmbH, und der wissenschaftliche Beirat der EBB Alt Rehse e. V., wollen an diesem Ort ein Studien und Seminarzentrum errichten, welches einerseits durch eine Ausstellung an diese unsäglichen Geschehnisse erinnert und andererseits die Grundlagen dafür schaffen soll, dass insbesondere Ärzte niemals wieder einer derartigen Verführung ausgesetzt werden. Wie Manfred Richter-Reichhelm, ehemaliger KBV- und KV Berlin-Vorsitzender, den Delegierten erläuterte, sind für die Rekonstruktion des Gutshauses und die Etablierung der Ausstellung insgesamt 5,8 Millionen Euro erforderlich. 3,9 Millionen Euro konnten bereits durch Fördergelder der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt werden. 1,9 Millionen Euro muss der Träger durch Eigenmittel aufbringen. Daran hapere es jetzt, erklärte der EBBVereinsvorsitzende Richter-Reichhelm. Er rief daher die Berliner Ärztinnen und Ärzte zu Spenden auf. „Wir werden dieses Projekt nicht stemmen können, wenn nicht eine entsprechend hohe Summe aus der Ärzteschaft Deutschlands zusammenkommt. Und nichts wäre peinlicher, als wenn wir die Förderungen ausschlagen müssten, weil wir den Trägeranteil nicht zusammenbekommen“, erklärte er und fügte hinzu, dass dieses Ziel bis nächsten Sommer erreicht werden müsste.
Der Delegierte Dietrich Banzer (Hartmannbund) fragte nach, ob die Bundesärztekammer angesprochen worden sei, als Mitgesellschafter an dem Projekt teilzunehmen. Nach Aussage von Manfred Richter-Reichhelm seien von dort keine derartigen Signale gekommen. Hans-Peter Hoffert (Hausärzte) regte an, dass die Delegierten ein Jahr lang auf ihre Sitzungsgelder verzichten und diese spenden sollten. Matthias Bloechle (Allianz) entgegnete, dass jeder individuell spenden sollte. Das Projekt sollte nicht von der Kammer unterstützt werden, da dies nicht Aufgabe einer Körperschaft sei.
Spenden für Alt Rehse
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Kontonummer: 0001574213
BLZ: 30060601
IBAN: DE95300606010001574213
BIC: DAAEDEDDXXX
Kontoinhaber:
Gutshaus Alt Rehse gemeinnützige GmbH
Gutshaus 1
17217 Penzlin
Die Spenden können steuerlich geltend gemacht werden, der Verein ist gemeinnützig.
Weitere Informationen zum EBB Alt Rehse unter: www.ebb-alt-rehse.de und unter: www.gutshaus-ar.de
Prüfungen für „NäPa“
Daneben hatten die Delegierten auch noch etwas zu beschließen – und zwar die Regelungen für die Durchführung von Lernerfolgskontrollen im Rahmen der Fortbildung nach dem Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer „Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/in“. Die Drucksache wurde bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen.
Die nächste Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin findet am 25. November 2015 um 20 Uhr in der Ärztekammer Berlin statt.