Gebühren für Fachsprachprüfung beschlossen

DV-Bericht

Bericht von der Delegiertenversammlung am 29. April 2015.

Die Delegierten haben sich in ihrer April-Sitzung, die von Kammervizepräsident Elmar Wille (Allianz) geleitet wurde, ausführlich mit dem Thema Fachsprachprüfung für ausländische Ärzte befasst. Außerdem standen die Vorbereitungen für den 118. Deutschen Ärztetag auf der Tagesordnung und in einem Vortrag stellte der Delegierte Ellis Huber (Fraktion Gesundheit) seine Sicht auf die Chancen und Risiken des geplanten Präventionsgesetzes vor.
Von Sascha Rudat

Das Thema Fachsprachprüfung für ausländische Ärzte, die in Deutschland arbeiten wollen, hatte in den vergangenen zweieinhalb Jahren für Furore gesorgt – nicht zuletzt aufgrund eines Radiointerviews, in dem Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) auf die Notwendigkeit guter Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Arzt-Patientenkommunikation hingewiesen hatte. Die Erkenntnis, dass es daran inzwischen in vielen deutschen Krankenhäusern und Arztpraxen mangelt, machte dann auch in der Politik schnell die Runde. Die bisher verlangte Sprachkompetenz auf B2-Niveau wurde als unzureichend betrachtet. Im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz wurden im Sommer des vergangenen Jahres Eckpunkte für bundesweite Fachsprachprüfungen beschlossen. Darin wurde festgehalten, dass

  • Ärzte "über Fachsprachkenntnisse imberufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 verfügen" müssen,
  • der Sprachtest aus drei Teilen von je 20 Minuten bestehen muss: Simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch, schriftliche Dokumentation (z.B. Kurz-Arztbrief) und kollegiales Gespräch,
  • die Einzelprüfung von mindestens zwei Prüfern (davon zumindest ein Arzt), die Deutsch wie Muttersprachler beherrschen, durchgeführt werden soll.

Dabei obliegt es den Landesgesundheitsbehörden, die Fachsprachprüfung der zuständigen Approbationsbehörde oder der Landesärztekammer zu übertragen. Die Durchführung der Fachsprachprüfung gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Ärztekammer Berlin, sondern ist Teil der dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) vorbehaltenen hoheitlichen Aufgaben. Nach umfangreichen Gesprächen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hatte sich die Ärztekammer Berlin bereit erklärt, die Durchführung der Fachsprachenprüfungen zu übernehmen – allerdings geknüpft an drei Bedingungen: Es erfolgt eine ausdrückliche Aufgabenübertragung allein für die Durchführung der Fachsprachprüfungen im Sinne einer Auftragserledigung für die primär zuständige Approbationsbehörde, kommerzielle Anbieter für die Fachsprachenprüfung werden nicht anerkannt und der Erhebung von kostendeckenden Gebühren durch die Kammer. Die Senatsverwaltung erklärte sich mit diesen Bedingungen einverstanden und signalisierte den 1. Juli dieses Jahres als Start für die Durchführung der Fachsprachprüfungen. Der formelle Akt der Aufgabenübertragung ist noch in Vorbereitung. Für die Ärztekammer Berlin wird auf Basis der Antragszahlen des LAGeSo aus dem Jahr 2014 von jährlich rund 700 Prüfungen (einschließlich Wiederholungsprüfungen) ausgegangen.

Besagte Gebührenerhebung war dann auch Gegenstand des 13. Nachtrags der Gebührenordnung der Kammer. Der Bearbeitungsaufwand ist mit 420 Euro pro Prüfung kalkuliert worden, die vom Prüfungskandidaten zu tragen sind. Die Kalkulation soll in ein bis zwei Jahren überprüft werden. Die Delegierten verabschiedeten diese Änderung der Gebührenordnung einstimmig bei einer Enthaltung.

Eine zweite Beschlussvorlage hatte Änderungen der allgemeinen Entschädigungsregelung der Kammer zum Gegenstand, u.a. die Entschädigungen für die Prüfer bei den Fachsprachprüfungen. Die Systematik der Entschädigung werde grundsätzlich der für die Prüferinnen und Prüfer nach der Weiterbildungsordnung entsprechen, führte Kammervizepräsident Elmar Wille aus. Daneben wurden im Bereich Fortbildungen einige Begrifflichkeiten angepasst. Auch diese Änderung wurde einstimmig mit einer Enthaltung verabschiedet.

Zum Thema Fachsprachenprüfung gab es einige Nachfragen aus den Reihen der Fraktion Gesundheit. Katharina Kulike wollte Genaueres zum Prüfungskonzept wissen. Catharina Döring-Wimberg, Leiterin der Abteilung Weiterbildung und Ärztliche Berufsausübung, erläuterte das neue Prüfverfahren und berichtete, dass man bei der Vorbereitung der Prüfungen auf die Erfahrungen aus drei anderen Landesärztekammern zurückgreifen könne, die die Prüfung bereits durchführen. Sie erklärte, dass 60 Prozent der Maximalpunktzahl erreicht werden müssen, um die Prüfung zu bestehen. Bei der Prüfung soll mit Prüfungsfällen gearbeitet werden, bei denen auch Simulationspatienten zum Einsatz kommen werden. Auch werden standardisierte Bewertungsbögen genutzt, um eine objektive Beurteilung zu fördern. Der Pool der Beispielfälle müsse natürlich kontinuierlich wachsen, erläuterte Döring-Wimberg weiter.

Delegierte fordern Kostenübernahme bei Weiterbildung
Im Anschluss beschäftigten sich die Delegierten mit dem bevorstehenden 118. Deutschen Ärztetag in Frankfurt am Main. Vorstandsmitglied Bernd Müller (Allianz) brachte eine Beschlussvorlage für den Ärztetag zur Abstimmung durch die Delegiertenversammlung ein. Darin wird der Gesetzgeber aufgefordert, Regelungen zu schaffen, die die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung im ambulanten und stationären Sektor für alle Fachgebiete sicherstellen. Die Kosten sollen durch die Krankenkassen übernommen werden. Müller erläuterte, dass er bessere Chancen auf Erfolg sehe, wenn sein Antrag gemeinsam von den Berliner Delegierten verabschiedet werde, um diesen dann auf dem Deutschen Ärztetag einzubringen.

Zunächst erklärte Heinrich-Daniel Rühmkorf (Fraktion Gesundheit), dass es für Delegierte des Deutschen Ärztetages kein imperatives Mandat gebe und diese deshalb an Beschlüsse der Ärztekammer Berlin nicht gebunden seien. Für ihn sei es deshalb ein formal schwieriger Antrag. Von den meisten Delegierten wurde der Antrag hingegen begrüßt, allerdings sorgte die Frage der Finanzierung für Diskussionen. Klaus Thierse (Marburger Bund) erklärte: "Den zweiten Satz finde ich problematisch. Warum sollen wir uns von vornherein festlegen, dass nur die Krankenkassen die Kosten übernehmen sollen?!" Auch andere Delegierte hielten eine Finanzierung beispielsweise über Steuern für denkbar. Katharina Kulike argumentierte hingegen, dass "der ganze Charme des Antrages auch im zweiten Satz" liege. Unterstützung bekam sie von Julian Veelken (Fraktion Gesundheit): "Ich fände es klug, sich festzulegen. Eine klare Forderung ist sinnvoll, wobei völlig offen ist, wo man am Ende herauskommt." Auch Matthias Lohaus (Allianz) plädierte für die Beibehaltung dieses Satzes. Eine "Maximalforderung" sei sinnvoll. Antragsteller Bernd Müller ergänzte, dass für ihn die Krankenversicherungen die nächstliegenden Ansprechpartner seien und präzisierte, dass damit auch ausdrücklich die privaten Krankenversicherungen gemeint seien. Der unveränderte Antrag wurde schließlich mehrheitlich von den Delegierten bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen.

Prävention
Zum Abschluss hielt Ellis Huber einen Vortrag zum Thema "Das Präventionsgesetz und die ärztliche Praxis". Er stellte die aus seiner Sicht wesentlichen Schwerpunkte des Referentenentwurfes des Präventionsgesetzes im Überblick dar. Ausgehend von einer historischen Betrachtung der Präventionsthematik und der durch die Ärztekammer Berlin in den zurückliegenden Jahren bereits auf den Weg gebrachten Aktivitäten im Bereich der Prävention führte er in die Thematik ein. Im Weiteren erläuterte er, welche gesetzlichen Änderungen sich elementar neu im Entwurf des Präventionsgesetzes wiederfinden. Huber kritisierte, dass die Ärzteschaft derzeit nach dem vorliegenden Entwurf des Präventionsgesetzes nicht in die sogenannte Präventionskonferenz eingebunden sei. Dies sei zu korrigieren und bedarf des notwendigen politischen Engagements. Vor diesem Hintergrund begrüßte er den vom Vorstand der Bundesärztekammer hierzu eingebrachten Entschließungsantrag im Rahmen des 118. Deutschen Ärztetages in Frankfurt am Main.

Babett Ramsauer ist für Andreas Grüneisen als Delegierte
der Fraktion Gesundheit nachgerückt. Sie ist Fachärztin für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe am Vivantes-Klinikum Berlin-Neukölln.

Die nächste Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin findet am 24. Juni 2015 um 20 Uhr in der Ärztekammer Berlin statt.