Die November-Sitzung der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin dreht sich traditionell um den Kammerhaushalt. Dies war auch diesmal der Fall. Das eigentlich heiße Thema des Abends war jedoch die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dazu hatte der Kammervorstand den Delegierten eine sechsseitige Stellungnahme von Vizepräsident Elmar Wille (Allianz) vorgelegt, in der er vor einem Paradigmenwechsel durch eine geplante Änderung der Bundesärzteordnung (BÄO) und des Paragraphenteils der GOÄneu warnte. Diese Stellungnahme nahmen die Delegierten einstimmig zustimmend zur Kenntnis. Im Anschluss stimmten sie mit großer Mehrheit dafür, den Präsidenten des Deutschen Ärztetages, Frank Ulrich Montgomery, aufzufordern, aufgrund der geplanten Änderung der BÄO unverzüglich einen Sonderärztetag zum Thema GOÄ einzuberufen. Die Ärztekammer Berlin war zu diesem Zeitpunkt die erste Landesärztekammer, die dies forderte.
Von Sascha Rudat
Das Thema GOÄ war kurzfristig auf die Tagesordnung genommen worden. Die Delegierten stimmten dem Tagesordnungspunkt einstimmig bei zwei Enthaltungen zu. In seiner Stellungnahme legt Wille detailliert dar, weshalb die geplante Änderung der Bundesärzteordnung und der damit verbundenen Änderung des Paragraphenteils der GOÄneu aus seiner Sicht einen fundamentalen Paradigmenwechsel darstellt. Diese Änderungen sehen die Schaffung einer Gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ (GeKo) vor. Darauf hatten sich die beiden Parteien Bundesärztekammer und der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. verständigt. Der Vorschlag ist bereits dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt worden. Das Inkrafttreten der Regelungen ist zum 1. Oktober 2016 geplant.
Konkret sieht die Änderung eine Ergänzung des Paragraphen 11 der Bundesärzteordnung um den nachfolgende Satz vor: „Die Empfehlungen der Gemeinsamen Kommission nach Paragraph 11a sind zu berücksichtigen.“ Dieser neu geschaffene Paragraph 11a beschreibt die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Kompetenzen der GeKo. Die Aufsicht über die GeKo soll das Bundesgesundheitsministerium führen. Bemerkenswert ist hierbei, dass die Beratungen der GeKo einschließlich der Beratungsunterlagen und Niederschriften vertraulich sind. Die viel gepriesene Transparenz sucht man vergeblich.
Die von einer der beiden Parteien eingebrachten Empfehlungen müssen danach einvernehmlich erfolgen. Findet ein Vorschlag für eine Empfehlung kein Einvernehmen, soll er dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden. Das bedeutet, das Ministerium würde künftig u.a. über die ärztlichen Berufspflichten im Zusammenhang mit der privatärztlichen Abrechnung entscheiden. Deren Regelung unterliegt bisher aufgrund der Kompetenzen der Länder aus gutem Grund den Landesärztekammern.
Darüber hinaus würde die GeKo zum Schöpfer und Kontrollgremium der analogen Anwendung der Gebührenordnung auf neue Behandlungs- und Diagnoseverfahren. Dies lag bisher faktisch alleine in den Händen der Ärztekammern, da diese anders als die Privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe über die notwendigen Kompetenzen zur Beurteilung neuer medizinischer Verfahren verfügen, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Weiterer zentraler Kritikpunkt ist, dass das individuelle Steigerungsschema der Gebührenordnung zur Anpassung an die Erfordernisse des einzelnen Patienten aufgegeben wird. Der 117. Deutsche Ärztetag hatte die Beibehaltung des individuellen Steigerungsschemas klar beschlossen. Die geplanten Änderungen sehen hingegen nur noch einen einfachen oder doppelten Gebührensatz vor, der eine Berücksichtigung von Individualfaktoren bei der Behandlung aus Sicht der Ärztekammer Berlin nicht mehr möglich macht.
Daneben warnt Wille in der Stellungnahme vor der Datensammelstelle der GeKo als „bürokratisches Monster“. Diese Datensammelstelle soll anonymisierte Abrechnungsdaten der Bundesärztekammer, der Beihilfeträger und der PKV sammeln und auswerten. Besonders bemerkenswert sei dabei, dass die Datenstelle alleine Zugriff auf die anonymisierten Daten haben soll, nicht aber die Mitglieder der Gemeinsamen Kommission, so Wille. Getragen werden soll dieses Verfahren, das quasi eine Übertragung aus der gesetzlichen Krankenversicherung in den privaten Bereich darstellt, zu 50 Prozent von der Bundesärztekammer und zu 50 Prozent vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Es wird damit faktisch ein neuer Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) geschaffen. Völlig offen ist zudem, welche finanziellen Folgen diese Konstruktion haben wird. Dies allein verbiete eine Zustimmung durch die Ärzteschaft, betont Wille.
Zusammenfassend kommt die Bewertung zu dem Schluss, dass die Schaffung der GeKo ein teures Experiment ist, das Ärzte und Patienten würden tragen müssen. Diese Einrichtung wird Einengungen und Begrenzungen der ärztlichen Entscheidungsspielräume erzeugen, wo es sie bisher nicht gegeben hat. Die Intransparenz des Leistungsgeschehens wird steigen, gleichzeitig wird die Entwicklung von Innovationen durch die Übernahme von hemmenden Regelungen aus dem GKVBereich ins privatärztliche Liquidationsrecht behindert.
In der Diskussion erklärte Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund), dass sich die Kritik nicht an die einzelnen Leistungsbewertungen in dem Entwurf der GOÄneu richte, sondern an den allgemeinen Teil. „Das ist ziemlich nah am Ausverkauf der ärztlichen Freiheit“, sagte Jonitz und ergänzte: „Mit einem Sonderärztetag kämen wir aus der Hinterzimmerromantik heraus.“ Auch Wille unterstrich noch einmal, dass es nicht um die Bewertung einzelner Leistungen in der GOÄ gehe. Dies sei gar nicht das Thema. Es stehe vielmehr ein Systembruch bevor, den man nicht ohne Legitimation der Basis herbeiführen dürfe.
Zustimmung bekam er von Matthias Lohaus (Allianz): „Da ist eine Riesensauerei passiert.“ Es gehe nicht an, ein Gremium wie die Gemeinsame Kommission einrichten zu wollen. „Dann muss man so weiter machen wie bisher, aber nicht so etwas installieren. Das ist ein Angriff auf unsere ärztliche Freiberuflichkeit“, erklärte der niedergelassene Hals-Nasen-Ohrenarzt. Dietrich Banzer (Hartmannbund) ergänzte: „Die Gemeinsame Kommission wird wuchern wie ein Tumor. Und der reguläre Ärztetag kommt zu spät. Die Öffentlichkeit kann man nur über einen Sonderärztetag herstellen.“
Schlechtes Bild in der Öffentlichkeit?
Genau davor warnten einige Delegierte der Fraktion Gesundheit. Eva Müller-Dannecker sprach sich deutlich gegen einen Sonderärztetag aus. Sie befürchteteein schlechtes Bild der Ärzteschaft in derÖffentlichkeit, wenn in dieser Form über die Gebührenordnung diskutiert werde. Dem widersprach Vorstandsmitglied Harald Mau (Allianz): „Hier geht es nicht primär ums Geld, sondern um das Prozedere. Da sind die gleichen geistigen Väter wie beim DRG-System am Werk.“ Ein Sonderärztetag sei das richtige Instrument, um zu zeigen, dass die Ärzteschaft das nicht mit sich machen lasse. Julian Veelken (Fraktion Gesundheit) glaubte, dass bei einem Sonderärztetag „der Schuss nach hinten losgeht“. Sinnvoller sei es vielmehr, über die Fachverbände laut an die Öffentlichkeit zu gehen. Anja Dippmann (Marburger Bund) erklärte dazu. „Das Eine zu tun heißt ja nicht, das Andere zu lassen.“
In der anschließenden Abstimmung sprach sich eine große Mehrheit der Delegierten bei einigen Enthaltungen dafür aus, aufgrund der geplanten Änderung der Bundesärzteordnung unverzüglich die Einberufung eines Sonderärztetages zum Thema GOÄ zu fordern. Damit war die Ärztekammer Berlin zu diesem Zeitpunkt, die erste Landesärztekammer, die dies forderte. Bis Redaktionsschluss hatten sich dann zwei weitere Ärzteparlamente (Baden-Württemberg und Brandenburg) für die Einberufung eines Sonderärztetages ausgesprochen. Damit war das nötige Quorum erreicht. Die Bundesärztekammer kündigte dem entsprechend die Vorbereitung eines Sonderärztetages für den 23. Januar an.
Positives Ergebnis 2014
In Sachen Haushalt beschäftigten sich die Delegierten zunächst mit dem Jahresabschluss 2014. Wie der kaufmännische Leiter der Kammer, Frank Rosenkranz, darlegte, konnte das Jahr 2014 statt mit einer geplanten Unterdeckung in Höhe von rund 500.000 Euro mit einem Plus in Höhe von 1,025 Millionen Euro abgeschlossen werden, die dem variablen Kapital zugeführt werden. Die Abweichung in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro kam durch Minderaufwendungen in Höhe von 680.000 Euro und Mehrerträge von 855.000 Euro zustande. Die dafür verantwortlichen Haushaltspositionen waren dabei sehr vielfältig. Im Anschluss erhielt der anwesende Wirtschaftsprüfer der Firma BDO das Wort. Wie im Vorjahr bestätigte er eine ordnungsgemäße Haushalts- und Geschäftsführung. Die auftragsgemäße Prüfung führte insgesamt zu einem uneingeschränkten Prüfvermerk.
Wie Schatzmeister Peter Bobbert (Marburger Bund) und die Vorsitzende der Haushaltskommission, Eva Müller-Dannecker (Fraktion Gesundheit) berichteten, habe es in der Haushaltskommission zu dem erfreulichen Ergebnis wenig Diskussionen gegeben. Auch bei den Delegierten gab es dazu keine weiteren Fragen. Sie nahmen den Jahresabschluss mit Lagebericht einstimmig zustimmend zur Kenntnis und erteilten dem Vorstand einstimmig Entlastung.
Punktlandung im Haushalt 2015
Danach erläuterte Frank Rosenkranz das sich dem Ende zu neigende Haushaltsjahr 2015. Im Ergebnis werde es mit einer Unterdeckung von rund 400.000 Euro „fast eine Punktlandung“ zum Wirtschaftsplan 2015 geben. Allerdings habe es im Gegensatz zum Plan auf der Ertrags und der Aufwendungsseite jeweils eine Abweichung von rund 500.000 Euro gegeben. Auch hier sind die Gründe für die Abweichungen vielfältig und teilen sich unter zahlreichen Einzelpositionen auf. Schatzmeister Bobbert betonte, dass es diesmal anders als in den vielen Jahren zuvor bei einem prognostizierten Minus bleiben werde. Eva Müller-Dannecker kündigte an, dass man sich in der Haushaltskommission im Jahr 2016 noch ein mal intensiver mit der Beitragsordnung befassen wolle.
Schwieriges Haushaltsjahr 2016
Für 2016 rechnet Rosenkranz mit einem Minus von rund 600.000 Euro, das dem variablen Kapital entnommen werden muss. Dies kommt einerseits durch geringere Beitragseinnahmen und steigende Personalkosten (gegenüber dem Wirtschaftsplan 2015) zustande. Für die nächsten Jahre sei außerdem die Ausgabe des elektronischen Arztausweise eingerechnet. Rosenkranz betonte, dass die Vermögenslage der Ärztekammer Berlin so solide sei, so dass man 2016 mit einer solchen Unterdeckung leben könne. In den kommenden Jahren müsse man sich aber überlegen, ob man das so fortführen möchte. Peter Bobbert ergänzte, dass die Kammer 2015 und 2016 nicht in die Schieflage geraten werde. „Aber 2016 muss man aus Sicht des Vorstandes frühzeitig auf Ausgaben- und Einnahmenseite gegensteuern, um nicht in Liquiditätsengpässe zu geraten.“ Eva Müller-Dannecker berichtete, dass es in der Haushaltskommission ein hartes Ringen um Positionen gegeben habe. So sei man bei drei geplanten neuen Stellen nicht mitgegangen. Weitere Punkte seien eine mögliche Erhöhung der Aufwendungen für den Vorstand sowie die Streichung eines angedachten parlamentarischen Sommerfestes gewesen. Es gebe die Bitte an den Vorstand, die strukturellen Aufwendungen zu reduzieren.
In der anschließenden Diskussion erklärte Wolfgang Thierse (Marburger Bund), dass es in der Haushaltkommission keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit der neuen Stellen gegeben habe, sondern es um die generelle Frage einer Erhöhung gegangen sei. Dies ergänzte Werner Wyrwich (Marburger Bund), dass er es nicht sonderlich zielführend finde, eine Diskussion um eine Summe zu führen. Man müsse beispielsweise auch einbeziehen, was eine Personalerhöhung auf der Ertragsseite für Folgen habe. Kammergeschäftsführer Michael Hahn ergänzte, dass man aus dem Wirtschaftsplan diejenigen Stellen herausgenommen habe, „die wir nicht vom Start weg brauchen“.
Schatzmeister Bobbert erklärte abschließend, es sei klar, dass in einer Lage wie der jetzigen alles noch einmal durchgegangen werde. Er betonte gleichzeitig, dass Beitragserhöhungen momentan noch kein Thema seien. Aber man müsse sich anschauen, ob es Leistungen der Kammer gebe, die möglicherweise nicht über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden sollten, sondern über gesonderte Gebühren. Die Delegierten verabschiedeten schließlich den Wirtschaftsplan 2016 bei drei Enthaltungen. Die Beitragsordnung für 2016, die unverändert aus dem Vorjahr vorgelegt worden war, wurde einstimmig angenommen. Somit ändert sich an der Höhe der Kammerbeiträge im Jahr 2016 nichts.
Die nächste Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin findet am 17. Februar 2016 um 20 Uhr in der Ärztekammer Berlin statt.