Bilanz und Ergebnisrechnung 2003 geprüft
Der Jahresabschluss 2003 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Dr. Peter Heinemann von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO stellte ihn vor. Erstmals in der Geschichte der Kammer war ein Wirtschaftsprüfer vom Landesrechnungshof und nicht von der Kammer selbst ausgesucht worden. Aber auch BDO beanstandete nichts und versah den Jahresabschluss der Kammer mit einem uneingeschränkten Prüfvermerk.
Wirtschaftsplan 2005 verabschiedet
Schatzmeister Rudolf Fitzner (Liste Allianz) und der zuständige Bereichsleiter der Ärztekammer, Christian Beierer, erläuterten zu Beginn der Delegiertenversammlung den Wirtschaftsplan 2005. In der sich anschließenden Debatte berichtete der Vorsitzende der Haushaltskommission, Reinhold Grün (Fraktion Gesundheit), vom zustimmenden Votum seines Gremiums. Die Delegiertenversammlung verabschiedete den Haushalt 2005 mit einem Volumen von rund 9,4 Millionen Euro.
Geringe Unterdeckung
Wenn auch eine Unterdeckung in Kauf genommen wird - der Ausgleich erfolgt aus den Rücklagen -, so konnten der Vorstand und die Haushaltskommission dennoch übereinstimmend berichten, dass diese Unterdeckung durch einen klaren Sparkurs gering gehalten wird. Die langfristige Planung sieht bis zum Jahr 2008 einen ausgeglichenen Haushalt vor. Es gelang u.a., trotz vieler neuer Aufgaben durch gesetzliche Vorgaben (AMG-Novelle, Health Professional Card, Verpflichtung zum Fortbildungsnachweis nach Gesundheitsrmodernisierungsgesetz) den Stellenplan konstant zu halten. Auch die Beitragssätze bleiben unverändert.
Beitragsschätzungen bringen Mehreinnahmen
Beim Beitragsaufkommen wird mit Mehreinnahmen gerechnet. Diese entstehen nicht durch höhere Beitragssätze, sondern durch die Einführung einer "Nachweisaktion" im Rahmen des durch die Beitragsordnung vorgesehenen Verfahrens: Bei Ärzten, die über mehrere Jahre die erzielten Einkünfte nicht durch einen Einkommensteuerbescheid belegen, werden diese geschätzt, wodurch das Beitragsniveau ansteigt.
Deutliche Mehreinnahmen wird es auch bei den Gebühren der Ethik-Kommission (180.000 EUR plus) geben. Dem stehen jedoch auch höhere Aufwendungen entgegen, die durch neue gesetzliche Aufgaben (AMG-Novelle) verursacht wurden.
Vermögenstrennung: Kammergesetznovelle in Arbeit
Entsprechend einer Empfehlung von Vizepräsident Elmar Wille (Liste Allianz) wurde eine Tischvorlage der Fraktion Gesundheit an den Vorstand überwiesen, die sich mit dem Thema "Haftungsrisiken durch die AMG-Novelle" beschäftigte. Wie berichtet, ist eine Änderung des Berliner Kammergesetzes durch das Abgeordnetenhaus erforderlich, um eine Vermögensabtrennung des Rentenversorgungswerks vom Kammervermögen auch institutionell vornehmen zu können.
Statut für Ombudsstelle beschlossen
Zur künftigen Institution eines Ombudsmanns/Ombudsfrau als Ansprechpartner für Probleme rund um die Weiterbildung verabschiedeten die Delegierten ein Statut. Die Vorlage der Fraktion Gesundheit wurde mit 27 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen angenommen. Es regelt die Tätigkeit des Ombudsmanns (oder der Ombudsfrau) und dessen Einsichts- und Informationsrechte. Künftig wird diese/r über ein Recht zur Akteneinsicht verfügen und einen jährlichen schriftlichen Bericht vorlegen. Grundsätzlich hat das Amt - auch der Kammer gegenüber - vertraulichen Charakter, wenn der Ratsuchende nichts anderes wünscht, heißt es in dem Statut. Hans-Herbert Wegener (Liste Allianz) bat den Vorstand, noch einmal einen Überblick über die Einrichtung von Ombudsleuten in anderen Landesärztekammern zu geben und sich nach den dort vorliegenden Erfahrungen zu erkundigen.