Kammer senkt ab 2002 die Beiträge
Die Delegiertenversammlung hat eine pauschale Absenkung der Beiträge um 0,5 Promille zum Jahr 2002 beschlossen. Ausgenommen davon sind die drei unteren Beitragsstufen, die mit einem abgesenkten Satz von 3 Promille ohnehin schon wesentlich entlastet sind. Durch die Absenkung werden die Erträge der Ärztekammer Berlin im Jahr 2002 um 900.000 Mark vermindert (verglichen mit den Erträgen bei unveränderten Beitragssätzen). Zudem wurde bei der Euro-Umstellung in der Beitragstabelle grundsätzlich zugunsten der Mitglieder abgerundet.
Diskussion um neue Beitragsordnung
Derzeit gehört die Beitragsordnung der Ärztekammer Berlin zu den differenziertesten der Bundesrepublik. Sie erhebt einen Promillesatz vom Einkommen, der sich nach einem Progressionsfaktor staffelt. Das heißt: besserverdienende Ärzten zahlen nach einem proportional steigenden Beitragssatz als Ärzte mit niedrigen oder mittleren Einkommen. Grundlage für die Beitragsberechnung ist der Einkommenssteuerbescheid des Vorvorjahres.
Der Vorstand plant seit langem, das Beitragssystem der Ärztekammer Berlin zu vereinfachen. Die Beitragsordnung soll klarer und verständlicher werden, den Haushalt der Kammer aber weiterhin in gleichbleibender Höhe von 12,5 Millionen Mark ausfinanzieren. Die Delegierten diskutierten in der Sitzung mögliche Alternativen. Der Vorstand wurde beauftragt, auf Basis der Diskussion einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten.
Kinder- und Jugendmedizin
Das Gebiet "Kinderheilkunde" soll in Zukunft "Kinder- und Jugendmedizin" heißen. Ein entsprechender Beschluss wurde in der Delegiertenversammlung mit großer Mehrheit gefasst. Allerdings gilt diese Regelung in Berlin erst mit Veröffentlichung im Amtsblatt. Viele andere Bundesländer und auch Österreich haben diese sprachliche Veränderung schon eingeführt- Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass das Jugendalter fachlich schon lange in die Kinderheilkunde einbezogen ist.
Berliner Ärzteversorgung legt Geschäftsbericht 2000 vor
Auch für das Jahr 2000 sieht der Geschäftsbericht der Berliner Ärzteversorgung erfreulich aus. Das Vermögen der Ärzteversorgung wuchs im vergangenen Haushaltsjahr von 4,8 auf 5,3 Milliarden Mark an. Und nach wie vor ist die Alterspyramide günstig strukturiert. So stehen derzeit 1.749 Rentenbezieher 19.439 Zahlern gegenüber. Neumitglieder sind noch immer im Durchschnitt 30 Jahre alt. Dadurch, dass die Lebenserwartung auch der Ärzte ständig steigt, muss das Versorgungswerk sich auf längere Rentenzahlungen einstellen. Zu diesem Zweck werden seit 1998 über fünf Jahre verteilt 200 Millionen DM in die Deckungsrückstellungen eingestellt.
Trotz dieser Lasten - die natürlich alle Versorgungswerke gleichermaßen treffen - verzeichnet die Berliner Ärzteversorgung seit Jahren eine positive Wanderungsbilanz. Von den 832 Mitgliedern, die Berlin im letzten Jahr den Rücken kehrten, sind 742 (89,1 %) in der Berliner Ärzteversorgung geblieben. Und immerhin 48,8 % der neu zugezogenen Ärzte wechselten zur Berliner Ärzteversorgung.
Verstärkt nachgefragt wurde auch im vergangenen Jahr wieder die vorgezogene Altersrente, die das Berliner Versorgungswerk seit 1999 zu besonders günstigen Konditionen anbietet (ab dem 60. Lebensjahr nur mit 24 % Abschlag). Machten 1998 nur 29 Ärzte von der Vorruhestandsregelung Gebrauch, so waren es im Jahr 2000 schon 106. Das Versorgungswerk begrüßt den Trend, vor allem, weil man darin einen Beitrag zur Arbeitsmarktförderung für jüngere Ärzte sieht.
Bezüglich der Zusammenarbeit mit der Deutschen Ärzteversicherung (DÄV), mit der das Versorgungswerk schon vor vielen Jahrzehnten eine enge vertragliche Bindung eingegangen ist, wird der Verwaltungsausschuss des Versorgungswerkes eine Vertragsprüfung vornehmen.
Waisenrente fließt 2 Jahre länger
Waisenrenten aus der Berliner Ärzteversorgung werden künftig zwei Jahre länger gezahlt. Die Delegiertenversammlung beschloss, das maximale Bezugsalter vom vollendeten 25. auf das vollendete 27. Lebensjahr heraufzusetzen. Die Regelung gilt ab dem 1. Januar 2002*) und zwar auch für die zu diesem Zeitpunkt schon laufenden Waisenrenten.
2 % Rentenerhöhung
Mit Wirkung zum 1. Januar 2002*) werden alle aus der Berliner Ärzteversorgung gezahlten Renten um 2 % erhöht (Alters-, Berufsunfähigkeits-, Witwen-/Witwer- und Waisenrenten). Zudem werden die Anwartschaften zum 1. Januar 2002 um 1,3 % dynamisiert. Zu deutsch: die Rentenansprüche der heutigen Beitragszahler steigen um 1,3 %.
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*) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde