Kammerbeiträge sinken auf niedrigstes Niveau seit 1991

DV-Bericht

Bericht von der Delegiertenversammlung am 21. November 2012

In ihrer November-Sitzung haben sich die Delegierten einstimmig für eine Senkung der Kammerbeiträge über alle Beitragsstufen hinweg entschieden. Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) hob hervor, dass damit das niedrigste Beitragsniveau seit 1991 erreicht sei. Daneben verabschiedeten die Delegierten den Jahresabschluss 2011 und den Wirtschaftsplan 2013. Diese und weitere Beschlüsse wurden alle einstimmig gefällt - was in der Geschichte der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin selten, wenn nicht gar einmalig gewesen sein dürfte.

Von Sascha Rudat

Wegen der Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan 2013 befassten sich die Delegierten zunächst mit der Neufassung der Beitragordnung. Der Vorstand hatte dazu einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der eine lineare Senkung der Beitragssätze um 0,02 Prozentpunkte zum 1. Januar 2013 vorsah. Volker Pickerodt (Fraktion Gesundheit) begrüßte die Absenkung, verwies aber darauf, dass er statt einer linearen Senkung eine Systematik vorziehen würde, die hohe Einkommen weniger stark entlaste. Kammervizepräsident Elmar Wille (Allianz) erwiderte, dass eine große Beitragsgerechtigkeit gewährleistet sei und wies darauf hin, dass Einkommen unter 20.000 Euro im Jahr komplett beitragsfrei seien. Gleichzeitig betonte er, dass auch für Kammermitglieder ohne oder mit geringem Beitrag Abgaben an die Bundesärztekammer entrichtet werden müssten. Unterstützung bekam Wille von Matthias Bloechle (Allianz), der darauf hinwies, dass die Ärztekammer Berlin die einzige Landesärztekammer sei, bei der es beitragsfreie Gruppen gebe. Nachdem alle Argumente ausgetauscht waren, wurde der Änderungsantrag einstimmig angenommen. Ebenso wie die Neufassung der Beitragsordnung, in der die bisherige Richtlinie zur Schätzung der Kammerbeiträge bei Nichtveranlagung der Kammermitglieder komplett ersetzt wird. Die bisherige Richtlinie hatte sich als nicht mehr handhabbar erwiesen. Die Kammer musste alljährlich zwischen 4.000 und 5.000 Schätzungen vornehmen, weil Kammermitglieder ihrer Veranlagungspflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen. Das soll eine geänderte Beitragsordnung künftig verhindern.

Positiver Jahresabschluss

Im Jahr 2011 konnte die Kammer erneut ein positives Ergebnis verzeichnen, erklärte Schatzmeister Rudolf Fitzner. Wie der kaufmännische Leiter der Kammer, Frank Rosenkranz, darlegte, lagen die Einnahmen mit 11,324 Millionen um rund 240.000 Euro höher als geplant. Dem standen rund 311.000 Euro geringere Aufwendungen gegenüber. Das Gesamtergebnis fiel damit um rund 551.000 Euro höher aus als prognostiziert. Dank dieses positiven Ergebnisses konnten dem variablen Kapital rund 417.000 Euro zugeführt werden. Grund für dieses erfreuliche Ergebnis waren laut Rosenkranz unter anderem geringere Personalkosten.

Der Vorsitzende der Haushaltskommission, Reinhold Grün, empfahl den Jahresabschluss 2011 anzunehmen und den Vorstand zu entlasten. Die anwesende Wirtschaftsprüferin der Firma Deloitte und Touche GmbH, bestätigte eine ordnungsgemäße Buchführung und Einhaltung des Wirtschaftsplans. Die auftragsgemäße Prüfung führte insgesamt zu einem uneingeschränkten Prüfvermerk.

Eine ähnlich erfreuliche Entwicklung ist für das Haushaltsjahr 2012 zu verzeichnen. Wie Frank Rosenkranz erläuterte, werde es auf der Ertragsseite nach aktuellem Kenntnisstand eine positive Abweichung von rund 234.000 Euro geben. Auf der Aufwandsseite erwartete er eine Unterschreitung von rund 585.000 Euro. Dies würde nach heutigem Stand zu einem positiven Ergebnis von rund 347.000 Euro führen - statt einer prognostizierten Kapitalentnahme von 472.000 Euro.

Für 2013 ging Rosenkranz von rund 11,8 Millionen Euro Erträgen aus. Dem gegenüber stehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von 12,2 Millionen Euro, was eine Entnahme aus dem variablen Kapitel in Höhe von rund 400.000 Euro notwendig machen würde. Rosenkranz führte aus, dass mit der zuvor beschlossenen Beitragssenkung in den nächsten vier Jahren mit Mindereinnahmen von rund 1,7 Millionen Euro zu rechnen ist.

Weiterbildung

Für eine Zusammenlegung des Weiterbildungsausschusses Widerspruch (WbA-W) und der Widerspruchsstelle (WS) war die Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung notwendig. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei Widersprüchen hatten in der Vergangenheit in mehreren Fällen zu rechtlichen Schwierigkeiten geführt. Die entsprechenden Beschlussvorlagen wurden ebenfalls einstimmig verabschiedet.

Außerdem standen noch ein Nachtrag zur Wahl von Weiterbildungsprüfern sowie die Wahl eines weiteren Mitglieds für den Weiterbildungsausschuss II auf der Tagesordnung.