Kammerfinanzen entwickeln sich weiter positiv

DV-Bericht

Bericht von der Delegiertenversammlung am 28. November 2018

In ihrer vorläufig letzten Sitzung der 14. Amtsperiode hat sich die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin mit den Kammerfinanzen der Haushaltsjahre 2017-2019 beschäftigt. Entsprechend der Prognose im vorherigen Jahr fiel das Ergebnis erneut deutlich besser aus. Daneben verabschiedeten die Delegierten eine Rücklagen-Richtlinie. Außerdem wurden die Beitragsordnung und die Beitragstabelle für das Jahr 2019 unverändert gelassen.

Von Sascha Rudat

Zu Beginn der Sitzung dankte Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) zunächst den ausscheidenden Mitgliedern der Delegiertenversammlung für die geleistete Arbeit. Caroline Meller (Fraktion Gesundheit), Harald Mau (Liste Allianz), Bernd Müller (Liste Allianz), Dietrich Banzer (Hartmannbund), Hans-Peter Hoffert (Hausärzte) und Wolfram Singendonk (Fraktion Gesundheit) hatten sich bei der Kammerwahl 2018 nicht mehr aufstellen lassen. Jonitz dankte außerdem Universitätsvertreter Harm Peters.

Danach ging es zum zentralen Thema der Sitzung: dem Kammerhaushalt. Der kaufmännische Leiter der Ärztekammer Berlin, Frank Rosenkranz, erläuterte zunächst den Abschluss des Wirtschaftsjahres 2017. Statt eines Minus von ursprünglich geplanten rund 769.000 Euro gab es ein Plus von rund 493.000 Euro zu verzeichnen. So fielen beispielsweise rund 320.000 Euro weniger Aufwendungen für Personalkosten an, unter anderem weil Stellen ganz oder teilweise noch unbesetzt blieben. Für Porto, Telefon und Bürobedarf mussten rund 110.000 Euro weniger aufgewendet werden. Auf der Ertragsseite konnten zudem gut 295.000 Euro an höheren Beiträgen für das laufende Beitragsjahr verzeichnet werden als geplant. Daneben gab es zahlreiche Abweichungen bei verschiedenen Einzelpositionen, die zu dem positiven Gesamtergebnis führten.

Wie der stellvertretende Vorsitzende der Haushaltskommission, Klaus-Peter Spies (Liste Allianz), berichtete, habe es in der Kommission über den Jahresabschluss nur wenige Diskussionen gegeben. Die Sitzung sei „zielführend und konstruktiv“ gewesen, alle Fragen hätten geklärt werden können. Es wurde daher von der Haushaltskommission einstimmig die Empfehlung an die Delegiertenversammlung ausgesprochen, den Jahresabschluss 2017 in der vorliegenden Fassung festzustellen und den Vorstand der Ärztekammer Berlin zu entlasten.

Danach erhielt der anwesende Wirtschaftsprüfer der Firma BDO das Wort. Wie in den Vorjahren bestätigte er eine ordnungsgemäße Haushalts- und Geschäftsführung und stellte eine stabile Finanzlage fest. Die auftragsgemäße Prüfung führte insgesamt zu einem uneingeschränkten Prüfvermerk. Das sahen auch die Delegierten so, verabschiedeten den Jahresabschluss einstimmig bei einer Enthaltung und entlasteten den Vorstand ebenfalls einstimmig bei Enthaltung der Betroffenen.

Im Anschluss beschäftigten sich die Delegierten mit der Rücklagen-Richtlinie. Diese regelt zukünftig sachlich begründete und konkret bezifferte zweckgebundene Rücklagen. Hierbei werden die Betriebsmittel-Rücklage und die Instandsetzungs-Rücklage geregelt. Die Betriebsmittel-Rücklage dient der Aufrechterhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kammer, ohne dass Kredite in Anspruch genommen werden müssen. Sie soll den 2- bis 3-fachen durchschnittlichen Monatsaufwand betragen. Die Instandsetzungs-Rücklage soll die Handlungsmöglichkeiten bei außergewöhnlichen Instandsetzungsbedarfen sicherstellen, so dass überdurchschnittliche Belastungen in einem oder mehreren Wirtschaftsjahren vermieden werden können.

Zuführungen zur Instandsetzungs-Rücklage können laut Richtlinie von der Delegiertenversammlung bis zu einer Höhe von insgesamt 4 Millionen Euro für die 2003 bezogene Immobilie beschlossen werden. Die Rücklagen werden jährlich neu bewertet und von der Delegiertenversammlung Zuführungen oder Auflösungen beschlossen. Schatzmeister Peter Bobbert (Marburger Bund) erklärte, dass durch die neue Richtlinie eine konsequent transparente Darstellung der Kammerrücklagen gewährleistet werde. Das sahen auch die Delegierten so und verabschiedeten die Rücklagen-Richtlinie einstimmig.

Daher mussten die Delegierten anschließend über die Ergebnisverwendung aus dem Jahresabschluss 2017 und über eine Zuführung zu den Rücklagen entscheiden – was jetzt regelhaft jedes Jahr erfolgen muss. Sie beschlossen einstimmig, den Jahresüberschuss 2017 in Höhe von knapp 500.000 Euro der Instandhaltungs-Rücklage zuzuführen. Zusammen mit rund 50.000 Euro aus dem Variablen Kapital beläuft sich die Instandhaltungs-Rücklage zum Stichtag 1.1.2018 auf knapp 550.000 Euro. Der Betriebsmittel-Rücklage wurden aus dem Variablen Kapital rund 3 Millionen Euro zugeführt, wobei hiernach das Variable Kapital der Höhe des Anlagevermögens entspricht. Im Anschluss berichtete Frank Rosenkranz vom noch laufenden Wirtschaftsjahr 2018. Statt einer geplanten Unterdeckung von rund 1,32 Millionen Euro geht er derzeit noch von einem Minus von rund 371.000 Euro aus (dabei stehen Minderaufwendungen von rund 1,2 Millionen Euro Mindererträgen in Höhe von rund 249.000 Euro gegenüber). Wie in den vergangenen Jahren sind auch hier die Gründe für die Abweichungen vielfältig und teilen sich unter zahlreichen Einzelpositionen wie von ihm dargestellt auf. So werden beispielsweise bei den Personalkosten geringere Aufwendungen von rund 300.000 Euro erwartet, unter anderem weil Stellen ganz oder teilweise noch unbesetzt blieben. Auf der Ertragsseite gab es u.a. Mindereinnahmen bei den Teilnehmerentgelten von Fortbildungsveranstaltungen der Kammer in Höhe von rund 41.000 Euro, denen auch geringere Aufwendungen hierfür gegenüberstehen. Verschiedene Themen, deren Aufwandspositionen einen Umfang von knapp 300.000 Euro in 2018 ausmachen, verschieben sich in den Planansatz für 2019.

Mit der Erläuterung des Wirtschaftsplans 2019 gab Frank Rosenkranz dann einen Ausblick auf das kommende Haushaltsjahr. Aufwendungen von rund 16,26 Millionen Euro stünden Erträge von 15,45 Millionen gegenüber, so dass nach jetzigem Stand mit einer Vermögensentnahme von rund 810.000 Euro zu rechnen sei, erklärte Rosenkranz, was vertretbar sei. Klaus-Peter Spies empfahl den Delegierten im Namen der Haushaltskommission, den Wirtschaftsplan 2019 in dieser Form zu verabschieden und bedankte sich stellvertretend für alle Mitglieder der Haushaltskommission bei Frank Rosenkranz und den beteiligten Vertretern des Hauptamtes für die gute und konstruktive Zusammenarbeit während der gesamten Amtsperiode. Peter Bobbert ergänzte, dass der Wirtschaftsplan 2019 „recht konservativ geplant“ sei. So werde der neu gewählten DV im Jahr 2019 viel Gestaltungsspielraum gelassen. Nachfolgend rief Kammerpräsident Jonitz vor der Abstimmung über den Wirtschaftsplan den Tagesordnungspunkt „Beitragsordnung der Ärztekammer Berlin“ für das Jahr 2019 auf. Klaus-Peter Spies teilte mit, dass die Beitragsordnung und die Beitragstabelle im Vergleich zum Vorjahr unverändert seien. Die Delegierten verabschiedeten, entsprechend der Empfehlung der Haushaltskommission, die Beitragsordnung und -tabelle einstimmig. Der Wirtschaftsplan 2019 wurde ebenfalls einstimmig angenommen.

Bericht des Ombudsmanns für Weiterbildungsfragen

Abschließend nahmen die Delegierten den schriftlichen Jahresbericht der Vertrauensperson für Weiterbildungsfragen (Ombudsmann) zur Kenntnis. Darin berichtete Johannes Bruns, der nicht anwesend sein konnte, dass er im Berichtsjahr von Kammermitgliedern mit einer Reihe von unterschiedlichen Fragestellungen zum Thema Weiterbildung kontaktiert worden sei. Die meisten Anliegen konnten telefonisch geklärt werden. In zwei Fällen seien die Sachverhalte in persönlichen Gesprächen in der Kammer gelöst worden. Ein Problem hinsichtlich der Organisation eines Weiterbildungsprüfungstermins konnte ebenfalls geklärt werden. Insgesamt haben sich laut Bruns keine gravierenden Problemfälle in Weiterbildungsangelegenheiten ergeben.

Die nächste Sitzung der Delegiertenversammlung findet am 23. Januar 2019 um 20 Uhr statt. Dabei handelt es sich um die konstituierende Sitzung für die Delegiertenversammlung der 15. Amtsperiode. Die Sitzung ist kammeröffentlich.