Kammerfinanzen weiter im Plus

DV-Bericht

Bericht von der Delegiertenversammlung am 15. November 2017

Wie immer im Herbst standen die Kammerfinanzen im Zentrum der November-Sitzung der Delegiertenversammlung – diesmal die Haushaltsjahre 2016-18. Entgegen der Prognosen des vorherigen Jahres fielen die Ergebnisse deutlich besser aus. Außerdem wurde die allgemeine Entschädigungsregelung der Ärztekammer Berlin in zwei Punkten angepasst. Einstimmig verabschiedeten die Delegierten darüber hinaus ein Thesenpapier zur sektorübergreifenden Notfallsversorgung.

Von Sascha Rudat

Zum Beginn der Sitzung berichtete Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) den Delegierten von der Vorabvorführung des ARD-Films „Götter in Weiß“, den die Ärztekammer Berlin zusammen mit dem Norddeutschen Rundfunk am 7. November in der Kammer gezeigt hatte (s. BERLINER ÄRZTE 12/2017). Der Film und die anschließende Podiumsrunde mit Hauptdarstellerin Claudia Michelsen, Regisseur Elmar Fischer sowie Vertretern von Krankenkassen und Krankenhäusern hätten in der Presse einen sehr positiven Niederschlag gefunden. Diese Vorführung sei, eine gute Möglichkeit gewesen, ein ernstes Thema (Hygienemängel in Kliniken aufgrund von Finanzdruck) einem größeren Publikum zugänglich zu machen. Jonitz dankte in diesem Zusammenhang dem ehemaligen Vorstandsmitglied Christian Handrock, auf dessen Initiative hin die Kooperation zustande gekommen war.

Danach ging es zum zentralen Thema der Sitzung: dem Kammerhaushalt. Der kaufmännische Leiter der Ärztekammer Berlin, Frank Rosenkranz, erläuterte zunächst den Abschluss des Wirtschaftsjahres 2016. Statt eines Minus von prognostizierten rund 600.000 Euro gab es ein Plus von rund 442.000 Euro, das dem variablen Kapital zugeführt werden konnte. So fielen über 500.000 Euro weniger Aufwendungen für Personalkosten an, unter anderem weil Stellen ganz oder teilweise noch unbesetzt blieben. Auf der Ertragsseite konnten zudem gut 290.000 Euro höhere Beitragseinnahmen verzeichnet werden als erwartet. Daneben gab es zahlreiche Abweichungen bei Einzelpositionen, die zu dem positiven Gesamtergebnis führten.

Wie die Vorsitzende der Haushaltskommission, Eva Müller-Dannecker (Fraktion Gesundheit), berichtete, habe es in der Haushaltskommission über den Jahresabschluss nur wenige Diskussionen gegeben. Es wurden einige inhaltliche Nachfragen zur Stelle Medizinisch-Technische/n-Radiologie-Assistenten/in in der Ärztlichen Stelle Qualitätssicherung – Strahlenschutz Berlin gestellt, welche schwierig zu besetzen sei. Weiterhin habe man über den elektronischen Arztausweis diskutiert. Hier sei eine Stelle geplant gewesen, die aber noch nicht besetzt worden sei. Es wurde von der Haushaltskommission einstimmig die Empfehlung an die Delegiertenversammlung ausgesprochen, den Jahresabschluss 2016 in der vorliegenden Fassung festzustellen und den Vorstand der Ärztekammer Berlin zu entlasten.

Danach erhielt die anwesende Wirtschaftsprüferin der Firma BDO das Wort. Wie in den Vorjahren bestätigte sie eine ordnungsgemäße Haushalts- und Geschäftsführung. Die auftragsgemäße Prüfung führte insgesamt zu einem uneingeschränkten Prüfvermerk. Das sahen auch die Delegierten so, verabschiedeten den Jahresabschluss einstimmig und entlasteten den Vorstand ebenfalls einstimmig bei Enthaltung der Betroffenen.

Im Anschluss berichtete Frank Rosenkranz vom noch laufenden Wirtschaftsjahr 2017. Statt eines erwarteten Minus von rund 769.000 Euro geht er von einem Plus von rund 122.000 Euro aus (Minderaufwendungen: rund 543.000 Euro, Mehrerträge: rund 348.000 Euro). Auch hier sind die Gründe für die Abweichungen vielfältig und teilen sich unter zahlreichen Einzelpositionen auf. So gibt es demnach bei den Personalkosten geringere Aufwendungen von rund 400.000 Euro, weil Stellen ganz oder teilweise noch unbesetzt blieben. Der Bürobedarf wird ebenfalls um rund 111.000 Euro geringer ausfallen. Auf Ertragsseite werden rund 250.000 Euro mehr Beitragseinnahmen erwartet als geplant. Für ein einmaliges Plus von 224.000 Euro sorgt die Auflösung von Rückstellungen, u.a. für nun nicht in voller Höhe anfallende Umsatzsteuerzahlungen für BERLINER ÄRZTE.

Der Delegierte Ralph Drochner (Allianz Berliner Ärzte) erkundigte sich im Anschluss, ob die hohen Überschüsse am Ende jeden Jahres eine normale Schwankungsbreite darstellten, oder man diese eventuell etwas enger fassen könnte, um die Beträge sicher zu verplanen. Kaufmann Frank Rosenkranz erläuterte, dass alle Risiken, die sich aus der Vergangenheit, der laufenden Bearbeitung und der zu erwartenden Zukunft ergeben, auf der Aufwandsseite im Wirtschaftsplan zunächst vorsichtig angesetzt würden. Auf der Ertragsseite sei der Grundgedanke genau umgedreht. Dort werde vorsichtig nach bestem Wissen und Gewissen angesetzt, was für die nahe Zukunft zu erwarten sei. Er fügte hinzu, dass es auf der Aufwandsseite auch sogenannte Risikopositionen gebe, die entsprechend zu berücksichtigen seien.

Mit der Erläuterung des Wirtschaftsplans 2018 gab Frank Rosenkranz dann einen Ausblick auf das kommende Haushaltsjahr. Bei den Aufwendungen fallen zwei wesentliche Posten auf. Das seien zum einen die Personalkosten und zum anderen die Kosten für die allgemeine Verwaltung. Bei den Erträgen sei eine wesentliche Steigerung bei den Beiträgen festzustellen. Er erklärte weiter, dass es im Wirtschaftsplan 2018 drei wesentliche Sondereinflüsse gebe. Hierzu zählten die geplanten Aufwendungen für die Wahl zur Delegiertenversammlung in Höhe von 129.000 Euro, ein umfassendes Upgrade der internen IT in Höhe von 790.000 Euro sowie der Relaunch der Webseite in Höhe von 120.000 Euro. Aufwendungen von rund 16,4 Millionen Euro stünden Erträge von 15,1 Millionen gegenüber, so dass nach jetzigen Stand mit einer Vermögensentnahme von rund 1,3 Millionen Euro zu rechnen sei.

Eva Müller-Dannecker empfahl den Delegierten, den Wirtschaftsplan 2018 in dieser Form zu verabschieden. Nachfolgend rief Kammerpräsident Jonitz vor der Abstimmung über den Wirtschaftsplan den Tagesordnungspunkt „Beitragsordnung der Ärztekammer Berlin“ für das Jahr 2018 auf. Er teilte mit, dass die Beitragsordnung und die Beitragstabelle im Vergleich zum Vorjahr unverändert seien. Die Delegierten verabschiedeten die Beitragsordnung einstimmig. Der Wirtschaftsplan 2018 wurde ebenfalls einstimmig angenommen.

Neue Entschädigungen

Im Anschluss informierte Jonitz die Delegierten darüber, dass mit der Allgemeinen Entschädigungsreglung der Ärztekammer Berlin eine Entschädigung des Wahlausschusses sowie eine Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Ärztinnen und Ärzte des Interventionsprogrammes für Mitglieder der Ärztekammer mit problematischem Substanzkonsum eingeführt werden soll. Ralph Drochner erkundigte sich, wie sich die Höhe der Beiträge berechne. Zugleich wies er darauf hin, dass er als Mitglied des Weiterbildungsausschusses keine Entschädigung erhalte. Kammergeschäftsführer Michael Hahn erläuterte, dass sich die Ärztinnen und Ärzte, die sich am Interventionsprogramm Sucht beteiligten, tatsächlich mit Patienten arbeiteten. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt seien vier Ärztinnen und Ärzte innerhalb des Programms in Betreuung. Diese Zahl sei insgesamt für die Jahresbetreuung prognostiziert worden. Daher seien auch die Entschädigungssätze abweichend von anderen Gremien. Die Änderung der Allgemeinen Entschädigungsregelung wurde anschließend einstimmig bei einer Gegenstimme angenommen.

Thesenpapier Notfallversorgung beschlossen

„Wir möchten, dass die in Berlin vorhandenen Versorgungsstrukturen zu einem leistungsfähigeren System der sektorübergreifenden Notfallversorgung weiterentwickelt werden.“ Mit dieser Zielsetzung beschlossen die Delegierten am Ende der Sitzung einstimmig einen Forderungskatalog. Dazu waren neun Handlungsempfehlungen erarbeitet worden, die darauf abzielen, die vorhandenen Defizite in der Notfallvorversorgung zu beseitigen und eine leistungsfähige sektorübergreifende Versorgung sicherzustellen. Grundlage bildete ein Thesenpapier, das auf Initiative des Krankenhausausschusses verfasst und der Delegiertenversammlung im Juli vorgestellt worden war. Die Listen Allianz Berliner Ärzte und Hausärzte in Berlin brachten ihrerseits die Vorstellungen der niedergelassenen Ärzte zu Papier. Eine vom Kammervorstand berufene, listenübergreifende Arbeitsgruppe entwickelte aus den beiden eingebrachten Vorschlägen dann das nun einstimmig verabschiedete Thesenpapier. Die darin dargestellten Handlungsempfehlungen mit klar formulierten Unterpunkten berücksichtigen die Besonderheiten und vorhandenen Strukturen des Stadtstaates Berlin und weisen darauf hin, dass die erhöhten Versorgungsbedarfe an den Sektorengrenzen nicht sachgerecht abgebildet werden. Thomas Werner (Marburger Bund), Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Krankenhausausschusses, betonte die Wichtigkeit einer einheitlichen Positionierung der Ärztekammer Berlin. Er bedankte sich bei den Mitwirkenden für ihr Engagement. BERLINER ÄRZTE wird das Thema Notfallversorgung in der kommenden Ausgabe näher beleuchten.