Die Ärztekammer Berlin kritisiert das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur „Herstellung gesetzlicher Tarifeinheit“, das nur als Beitrag zur Unterwanderung grundgesetzlicher Werte verstanden werden kann. Durch die vorgesehene Zwangsvergemeinschaftung von Gewerkschaften werden verfassungsrechtliche Grundrechte eingeschränkt und die Freiheit der Berufsausübung, die sich auch im Streikrecht manifestiert, ausgehöhlt.
Eine Forderung an die Arbeitgeber bleibt gleichzeitig aus. So werden die Arbeitgeber nicht gesetzlich gezwungen, Tarifverträge durch die jeweils größte Arbeitgebervereinigung abzuschließen. Hier wird das Gleichheitsgebot massiv unterlaufen. Die „gesetzliche Tarifeinheit“ ist somit eine reine Zwangsmaßnahme zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Das wird konsequenterweise dazu führen, dass sich die Arbeitsbedingungen der für die Patientenversorgung hauptverantwortlichen Berufsgruppe im Krankenhaus verschlechtern werden. „Dies stellt eine Entmündigung aller Krankenhausärztinnen und -ärzte dar, die nicht ohne Folgen bleiben wird“, so Ärztekammerpräsident Jonitz. „Dienst nach Vorschrift inklusive der derzeit praktisch nie stattfindenden geregelten Pausen und eine weitere De-Motivierung wird die Patientenversorgung und die Betreuung von Angehörigen weiter einschränken. Frau Nahles leistet mit diesem Vorstoß einen brisanten Beitrag zur weichen Rationierung medizinischer Leistungen, zum Ärztemangel und der Industrialisierung der Patientenversorgung“, so Jonitz.
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