Angesichts des an Masern erkrankten und verstorbenen Kleinkindes in Berlin spricht sich die Ärztekammer Berlin klar für eine Impfpflicht für alle Kinder, die eine Kita oder Schule besuchen, aus. „Dieser sehr traurige Fall zeigt deutlich, dass es sich bei Masern nicht um eine harmlose Kinderkrankheit handelt“, erklärte Kammerpräsident Dr. med. Günther Jonitz. Er richtete den dringenden Appell an alle Eltern, ihre Kinder frühzeitig gegen Masern impfen zu lassen. Kleinkinder sollten ab dem 11. Lebensmonat gegen Masern geimpft werden. „Eltern sollten bedenken, dass sie im Fall einer Nichtimpfung nicht nur ihr eigenes Kind gefährden, sondern auch andere Kinder und Erwachsene der Gefahr einer Ansteckung aussetzen.“ Die Einführung einer Impfpflicht sollte zwar immer das Letztmittel sein, betonte Jonitz. In Anbetracht von aktuell über 500 Fällen, dem größten Masernausbruch seit 2001 in Deutschland, sei eine Impfpflicht aber kein Eingriff in Persönlichkeitsrechte wie wiederholt zu hören ist, sondern diene dem Schutz der Bevölkerung, insbesondere dem Schutz von Kindern. „Der Gesetzgeber sollte seine Aufgabe des Bevölkerungsschutzes ernst nehmen und mutig entsprechende Maßnahmen einleiten“, erklärte Jonitz.
Darüber hinaus sprach sich der Kammerpräsident dafür aus, dass die Kostenträger auch die Impfkosten für vor 1970 Geborene übernehmen sollten. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt die Masernimpfung für alle ab 1970 Geborenen. Damit werden die Impfkosten für diese Personen von den Krankenkassen übernommen. Wer hingegen vor 1970 geboren ist und eine Auffrischungsimpfung möchte, muss diese bislang aus eigener Tasche bezahlen.
Die Ärztekammer Berlin weist zudem darauf hin, dass grundsätzlich alle approbierten Ärztinnen und Ärzte in der Lage sind zu impfen. Gleichzeitig zeigt sich die Kammer überzeugt, dass die Kassenärztliche Vereinigung Berlin die Voraussetzungen dafür schaffen wird, dass alle Berliner Vertragsärzte ihre Impfleistungen vollständig abrechnen können.
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