Medizinische Versorgung Asylsuchender in Berlin: Sechs Forderungen der Ärztekammer Berlin an den Senat von Berlin

Pressemitteilung

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat in ihrer Sitzung am 14. Oktober 2015 einstimmig nachfolgende Resolution beschlossen:

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin heißt die asylsuchenden Flüchtlinge willkommen und dankt zugleich allen Freiwilligen und Hauptamtlichen, die sich täglich mit vollem Einsatz und Engagement an der Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge in unterschiedlichster Weise beteiligen. Ohne dieses überwältigende Engagement wäre eine Versorgung der asylsuchenden Flüchtlinge nicht möglich. Zugleich ist dies ein herausragendes Beispiel des hohen sozialen und gesellschaftlichen Potenzials der Berliner Zivilgesellschaft. Die in Berlin ankommenden Flüchtlinge haben noch vor der Registrierung einen uneingeschränkten Anspruch auf eine umfassende humanitäre und damit zugleich auch medizinische Versorgung. Dies muss gewährleistet werden.

In den vergangenen Monaten sind im Zuge der Versorgung einer hohen Anzahl Asylsuchender in Berlin erhebliche Probleme zutage getreten. Auch im Hinblick auf die anhaltenden Herausforderungen ist eine angemessene medizinische Versorgung der Asylsuchenden dringend geboten. In diesem Zusammenhang richtet die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin sechs Forderungen an den Senat von Berlin:

  1. Einführung der Krankenversichertenkarte für alle Asylsuchenden
    Die Krankenversichertenkarte muss unabhängig vom Registrierungsverfahren für alle Asylsuchenden und deren Familien schnellstmöglich in der Weise eingeführt werden, wie dies beispielsweise in anderen Bundesländern (Hamburg) bereits geschehen ist.
  2. Sicherstellung einer hauptamtlichen medizinischen Erst- und Basisversorgung durch Haus- und Fachärzte
    Eine hauptamtlich und auf Facharztniveau wahrgenommene medizinische Erst- und Basisversorgung am Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und in den Erstaufnahmeeinrichtungen muss durch vertragliche Vereinbarungen mit Hilfsorganisationen sichergestellt werden.
    Die medizinische Versorgung muss auch die fachärztlich geleitete Früherkennung und Akutbehandlung (sog. „fast-lane“) besonders schutzbedürftiger Asylsuchender bei der Annahmestelle des LAGeSo umfassen (grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden).
    Der Umfang der Versorgung lässt sich anhand der Erkenntnisse und Erfahrungen bemessen, die aus dem ehrenamtlichen Engagement gewonnen wurden. Beispielhaft kann hier auf die Erfahrungen in der Betreuung im Haus C in der Turmstraße 21, der Charité – Universitätsmedizin Berlin sowie der DRK Kliniken Berlin/Westend verwiesen werden.
    Der notwendigen Personalplanung kann folgender Schlüssel zugrunde gelegt werden: Auf je 500 Asylsuchende in der Anmelde- und Erstaufnahmesituation kommen ein Arzt sowie eine Medizinische Fachangestellte zum Einsatz. Auch hier sind die notwendigen medizinischen Mindeststandards Grundlage der Behandlung und Betreuung.

  3. Ausbau der sog. Zentralen Impfstätte am LAGeSo zu einer zentralen Untersuchungs- und Impfstelle
    Die Zentrale Impfstätte am LAGeSo muss zu einer zentralen Untersuchungs- und Impfstelle ausgebaut werden, an der unter anderem die altersgestaffelte Tuberkulose-Diagnostik erfolgt und ebenso eine standardisierte Erstanamnese und Dokumentation der Untersuchungsbefunde; dies ist im Interesse einer raschen Überleitung aller Asylsuchender in das Regelversorgungssystem gemäß SGB V.
    (vgl. hierzu: Brief des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesund­heitsdienstes e.V. an das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit vom 28.08.2015 / Anlage 1)

  4. Durchführung von altersgerechten Impfungen gemäß STIKO-Empfehlungen
    Impfungen müssen altersgerecht und explizit nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Asylsuchende durchgeführt werden (s. Anlage 2 sowie Anlage 3).

  5. Personelle Verstärkung der bezirklichen Gesundheitsämter
    Die bezirklichen Gesundheitsämter müssen eine personelle Verstärkung dergestalt erhalten, dass sie den fortlaufenden Mehraufwand für Hygienemaßnahmen leisten sowie die rasche Integration asylsuchender Kinder und Jugendlicher in Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen garantieren können. Ebenso ist durch die personelle Verstärkung die notwendige wohnortnahe und in Sozialräumen stattfindende kinder- und jugendpsychiatrische Hilfe durch die Gesundheitsämter koordinierbar.

  6. Gesundheitsgefährdende Zustände bei der Erstregistrierung abstellen
    Die Ärztekammer Berlin fordert, dass die gesundheitsgefährdenden Zustände bei der Erstregistrierung der in Berlin neu ankommenden Flüchtlinge umgehend abgestellt werden.

Hier finden Sie die Pressemitteilung als pdf zum Download.

Anlagen:

  1. Schreiben des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. an das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit vom 28.08.2015
  2. Robert Koch-Institut (2015): Impfungen für ungeimpfte Asylsuchende und Asylsuchende mit unklarem Impfstatus. Epidemiologisches Bulletin 41/2015, Online-Vorab: 05.10.2015, S. 439-444
  3. Robert Koch-Institut (2015): Für medizinisches Personal: Akut Behandlungsbedürftige, für Deutschland ungewöhnliche Infektionskrankheiten, die bei Asylsuchenden auftreten können. Epidemiologisches Bulletin 38/2015, 21.09.2015, S. 413-414


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