Zentrales Thema der Delegiertenversammlung am 17. September war die Dauerbaustelle GOÄ-Reform. Um den aktuellen Sachstand bei der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte darzustellen, war Theo Windhorst, Vorsitzender des Ausschusses „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer sowie Kammerpräsident in Westfalen-Lippe, eingeladen. Krankheitsbedingt musste Windhorst aber kurzfristig absagen. Seinen Part übernahm Hermann Wetzel von der Bundesärztekammer. Weitere Themen waren der Sachstandsbericht zur Umsetzung des bundeseinheitlichen Qualitätssicherungsverfahrens in der Reproduktionsmedizin (QS Repromed) durch die Kammer sowie der Nachtrag zur Wahl der Prüfer für die Weiterbildungsausschüsse.
Von Sascha Rudat
Nach einer Einführung durch Kammerpräsidenten Günther Jonitz (Marburger Bund) erläuterte Wetzel im ersten Teil seines Vortrages zunächst die Historie und die Inhalte der Entschließungen und Beschlüsse zur GOÄ. Er erklärte den schwierigen Prozess, da die Gespräche zwischen der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband immer wieder aufgrund von abweichenden Auffassungen zur GOÄ-Novellierung ins Stocken geraten seien. Der Gesprächszyklus von Juni 2013 bis November 2013 endete dann mit dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur GOÄ-Novellierung am 11. November 2013. Hermann Wetzel informierte dann über die wesentlichen Inhalte dieser Rahmenvereinbarung zur GOÄ-Novelle und die Problemstellungen, die sich daraus ergeben haben. Der zweite Teil seines Vortrags umfasste die geplante Weiterentwicklung einschließlich der Überarbeitungsziele. Er verdeutlichte das neue Bewertungsmodell mit der Basisformel der Neubewertung einschließlich der Bewertungskomponenten.
Anschließend stellte er umfangreiche Vergleichsübersichten zwischen der GOÄ alt und der GOÄ neu vor. Auf Nachfrage von Jonitz, ob und inwieweit dies mit der PKV konsentiert sei, antwortete Wetzel, dass bisher noch nichts mit der PKV abgestimmt sei.
In der anschließenden Frage- und Diskussionsrunde schlug Wetzel reichlich Skepsis der Delegierten entgegen. Bernd Müller (Liste Allianz) erklärte, dass er die Einbeziehung der Basis und insbesondere der Berufsverbände bei diesem Prozess der Novellierung vermisse. Ihm genügten die dargestellten positiven Beispiele nicht. Mit Veröffentlichung der Zahlen sei großer Streit in der Ärzteschaft vorprogrammiert. Dies sei keine solide Verhandlungsbasis.
Jonitz gab zu bedenken, dass die Forderung nach Transparenz durchaus verständlich sei, aber auch heikel. Ein innerärztlicher Abstimmungsprozess sei sicher notwendig, aber könne bei einem so umfänglichen Werk nur in kleinen Fachgruppen erfolgen. Ein solches Verfahren sei immer schwierig.
Hermann Wetzel musste sich weiteren kritischen Fragen stellen. Burkhard Bratzke (Liste Allianz) äußerte seine Befürchtung, dass sich die Erfahrungen, die die Ärzte mit dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) als Vergütungssystem gemacht hätten, nun auch bei der neuen GOÄ wiederholen könnten. Kammerpräsident Jonitz erinnerte daran, dass Hermann Wetzel nur den Sachstand darstellen könne und nicht politisch für die GOÄ-Verhandlungen verantwortlich sei. Er bedankte sich bei ihm für den fundierten Vortrag.
Intensive Gespräche zur QS Repromed
Im Anschluss beschäftigten sich die Delegierten mit der „Umsetzung des bundeseinheitlichen Qualitätssicherungsverfahrens in der Reproduktionsmedizin“ (QS ReproMed). Dazu hatte ihnen im Juni eine Drucksache vorgelegen. Nach umfassenden Diskussionen war die Drucksache vertagt und auf Vorschlag eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Delegiertenversammlung gebildet worden. Unter Federführung von Christian Handrock (Liste Allianz) hatten sich in der Folge Antje Blankau (Fraktion Gesundheit), Sabine Krebs (Liste Allianz), Matthias Bloechle (Liste Allianz) sowie Matthias David (Marburger Bund) insgesamt zweimal getroffen. In Vorbereitung der Sitzung hatten die Delegierten dann einen Sachstandsbericht der Arbeitsgruppe erhalten.
Wie Handrock berichtete, hatten sich die Beteiligten in der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe im Juli darauf verständigt, die reproduktionsmedizinischen Zentren einzuladen, um sie in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Die gemeinsame Sitzung fand dann im September statt. Die Kolleginnen und Kollegen vertraten demzufolge die Meinung, dass die Datenübermittlung zur Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin nach neuer Form erst dann erfolgen sollte, wenn in Zukunft sichergestellt wird, dass die Datensammlung wie bisher in klassischer Weise durch eine Meldung abgewickelt werden kann. Die Datensätze, die für das neue Verfahren notwendig sind, würden dann durch einen Intermediär herausgefiltert. So kämen keine zusätzlichen und administrativen Belastungen auf die einzelnen Praxen zu. Dieses Votum sei bereits an das Lenkungsgremium QS ReproMed übermittelt worden. Sollte eine Einigung nicht sichergestellt werden können, werden sich die Betroffenen erneut zur Beratung zusammenfinden – mit dem Ziel, der Delegiertenversammlung einen neuen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten. Matthias Bloechle ergänzte, dass die Einbeziehung der Kollegen aus den reproduktionsmedizinischen Einrichtungen sehr gut angekommen sei.
Abschließend verabschiedeten die Delegierten noch einstimmig die von den Weiterbildungsausschüssen beschlossene und vom Vorstand vorgelegte Prüferliste.
Die nächste Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin findet voraussichtlich am 26. November 2014 um 20 Uhr statt.