Neue Weiterbildungsordnung: Änderungen - Ombudsmann für Weiterbildung gewählt

DV-Bericht

Bericht von der Delegiertenversammlung am 22. Juni 2005

Neue Weiterbildungsordnung noch einmal geändert

In Berlin wird statt der Bezeichnung "Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin" in der neuen Weiterbildungsordnung (WBO) vorerst die Bezeichnung "Facharzt für Allgemeinmedizin" verwandt. Eine mitbeschlossene Zusatzklausel ermöglicht jedoch eine spätere unkomplizierte Umbenennung in die ursprünglich geplante Langform. Das beschloss die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin mit 21 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.

Im Gefolge dieser Entscheidung wurde darüber diskutiert, in der neuen Weiterbildungsordnung doch den Basisinternisten wieder einzuführen, indem ein "Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Allgemeine Innere Medizin" als neunte Säule der Qualifizierung in der Inneren Medizin geschaffen wird. Nach längerer Debatte wurde dieser Vorschlag jedoch zur weiteren Klärung an den Vorstand zurücküberwiesen.

Einige Änderungen des letzten Deutschen Ärztetags wurden noch in die Weiterbildungsordnung eingearbeitet. Unter anderem wird der Facharzt für Plastische Chirurgie in den "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" umbenannt.

Ombudsmann gewählt

Einstimmig wurde Dr. med. Udo Schagen zum Ombudsmann für die Weiterbildung gewählt. Er soll künftig als Ansprechpartner für Konflikte und Schwierigkeiten in der Weiterbildung fungieren.