Neues Datenschutzrecht ab dem 25. Mai 2018

Meldung

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung der EU in Kraft.

Sie gilt in der gesamten EU einheitlich und unmittelbar. Das nationale Recht ist an die Verordnung anzupassen. In Deutschland tritt daher am selben Tag auch ein neues Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Zwar ändern sich die meisten Grundprinzipien des bisherigen Datenschutzrechts nicht, es kommen jedoch neue Pflichten hinzu. Ein Verstoß wird mit empfindlichen Sanktionen bedroht sein. Die Datenverarbeitung der Arztpraxen sollte daher der neuen Rechtslage angepasst werden.

Wichtig ist die Befassung u.a. mit folgenden Themen:

Verzeichnis über Verarbeitungsvorgänge
Mittels bereitgestellter Formulare sind alle Datenverarbeitungsvorgänge, unterteilt in Gruppen, aufzuführen.

Datenschutzbeauftragte
Grundsätzlich müssen Arztpraxen Datenschutzbeauftragte benennen. Ausgenommen sind Einzelpraxen, sofern keine außergewöhnlich umfangreiche Datenverarbeitung erfolgt. Bei Verpflichtung zu einer sog. Datenschutz-Folgenabschätzung (siehe unten) ist in jedem Fall ein Datenschutzbeauftragter zu benennen. Es können externe Dienstleister oder eigene Mitarbeiter benannt werden. Ausgenommen sind die Verantwortlichen, d.h. Inhaber von Arztpraxen können sich nicht selber benennen.

Datenschutz-Folgenabschätzung
Bei voraussichtlich hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Patienten ist eine sog. Datenschutz-Folgenabschätzung vorzunehmen, dies z.B. bei Verwendung von Cloud-Diensten, Videoüberwachung in der Praxis, Telemedizin und bei Tätigkeiten nach dem Gendiagnostikgesetz, sowie bei einer besonders umfangreichen Datenverarbeitung. Betroffene Arztpraxen müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen.

Informationspflichten
Neu sind umfangreiche Informationspflichten. So sind z. B. Patienten über den Zweck und die Rechtsgrundlage einer sie betreffenden Datenerhebung zu informieren. Dies kann, je nach Fallgruppe, durch Formulare, Aushänge oder Hinweise auf der Homepage erfolgen.

Weitere Informationen sowie Formulare und Muster finden Sie hier.