Notfallversorgung: Delegierte sehen Spahns Pläne kritisch

DV-Bericht

Bericht von der Delegiertenversammlung am 19. Februar 2020

Erneut haben sich die Delegierten mit der Notfallversorgung in Berlin beschäftigt. Hintergrund war der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Januar vorgelegte Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung. Das dort vorgestellte Konzept der Integrierten Notfallzentren (INZ) wurde von den Delegierten kontrovers diskutiert. Dabei ging es vor allem um Fragen der Zuständigkeit und der Finanzierung. Außerdem bestimmte die DV die Delegierten für den diesjährigen Deutschen Ärztetag im Mai, besetzte einige Gremien nach und befasste sich mit der Arbeit der Stabsstelle Gesundheitspolitik/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Von Sascha Rudat

Nachdem es seitens der Delegierten keine Anfragen gab, berichtete Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) von einem Jour fixe des Kammervorstandes mit Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD), der am 19. Dezember 2019 stattgefunden hatte. Dabei war in kompakter Form eine ganze Reihe von Themen angesprochen worden, u. a. die Zahl der Medizinstudienplätze in Berlin, die Reform der Psychotherapeutenausbildung und die medizinische Versorgung von wohnungslosen Menschen. Jonitz begrüßte das Gespräch als Möglichkeit des Austausches ausdrücklich.

16 Delegierte für den Deutschen Ärztetag bestimmt

Im Anschluss wurden die Abgeordneten für den diesjährigen Deutschen Ärztetag, der vom 19.–22. Mai in Mainz stattfinden wird, gewählt. Dorthin entsendet die Ärztekammer Berlin 16 Abgeordnete. Davon entfallen auf den Marburger Bund fünf, auf die Allianz Berliner Ärzte – MEDI Berlin und die Fraktion Gesundheit jeweils vier sowie auf den Hartmannbund, den NAV-Virchowbund und die Hausärzte in Berlin jeweils eine/r. Die Delegiertenversammlung verabschiedete die Vorschlagsliste einstimmig.

Nachfolgend gab es jeweils eine Nachwahl eines Mitglieds für den Weiterbildungsausschuss V und für den Unterausschuss Ambulante Versorgung der Ärztekammer Berlin. In den Weiterbildungsausschuss V wurde einstimmig die Pathologin Barbara Ingold Heppner nachgewählt. Ebenfalls einstimmig wurde für den Unterausschuss Ambulante Versorgung der Diabetologe Thomas Franz Michael Scholz benannt.

Mehr Außenwirkung

Im Anschluss stellte der Leiter der Stabsstelle Gesundheitspolitik/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Niels Löchel, die für das Jahr 2020 geplanten Projekte vor. Neben dem Tagesgeschäft (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Redaktion, politische Kommunikation sowie Organisation von Festveranstaltungen) gehört dazu u. a. die Einführung eines neuen, modernen Corporate Designs für eine einheitliche Außendarstellung der Kammer sowie eine grundlegende Überarbeitung der Kammer-Medien, allen voran der Website. Als übergeordnete Kommunikationsziele formulierte Löchel: „Bindung schaffen, Dienstleistungen anbieten, Interessen artikulieren sowie informieren.“ Jonitz bedankte sich für die Darstellung und betonte: „Wir wollen nach außen wirksamer werden.“

Dauerbaustelle Notfallversorgung

Der darauf folgende Tagesordnungspunkt zur sektorübergreifenden Notfallversorgung war als Diskussion angelegt. Eine Beschlussfassung sei nicht eingeplant, wie Kammerpräsident Jonitz einleitend erläuterte. Eine Abstimmung über die vom Ausschuss Versorgung nun vorgelegte, überarbeitete Fassung des bestehenden Thesenpapiers aus dem Jahr 2017 könne gegebenenfalls in der nächsten Delegiertenversammlung am 25. März erfolgen, erklärte er. Vorstandsmitglied Klaus-Peter Spies (Allianz Berliner Ärzte – MEDI-Berlin), Vorsitzender des Unterausschusses Ambulante Versorgung, stellte das überarbeitete Thesenpapier und den Referentenentwurf des BMG kurz vor.

Das von Spahn vorgelegte Modell war unter den Delegierten – wie auch schon auf Bundesebene – umstritten. Aus Sicht des als Gast anwesenden stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, Burkhard Ruppert, stellt das INZ-Modell eine ambulante Versorgungseinheit direkt bei oder in den Rettungsstellen dar. Im Prinzip sei dieses Modell das, was die KV Berlin bereits jetzt mit den Notdienstpraxen mache. Entscheidend sei dabei der gemeinsame Tresen, der einem Kooperationsgedanken folge. Zentral sei für ihn, dass die Sicherstellung bei der KV liege und dass das Land nicht bei der Ansiedelung der INZ mitbestimme.

Nach Ansicht von Julian Veelken (FrAktion Gesundheit) wäre es hingegen ein „absoluter Rückschritt“, wenn KV-Ärzte in einem INZ, das Rettungsstelle und Notdienstpraxis umfasst, den Hut auf hätten. Die INZ-Leitung müsse vielmehr über die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin als erforderliche Qualifikation verfügen.

Kammer-Vorstandsmitglied Thomas Werner (Marburger Bund), Vorsitzender des Unterausschusses Stationäre Versorgung, erklärte, dass der Referentenentwurf die konkrete Ausgestaltung der INZ nicht genau definiere. Es hätte sich aber die Auffassung durchgesetzt, dass die Rettungsstellen nicht eingeschlossen seien. Vielmehr seien Notaufnahmen als eine Art umgewandelte Form der jetzigen Rettungsstellen vorgesehen, die von den Rettungsdiensten angefahren werden sollen.

Neben diesen strukturellen Unklarheiten stand vor allem die Frage nach der Finanzierung im Mittelpunkt. Wolfgang Kreischer (Hausärzte in Berlin) sah nach eigenen Worten die Gefahr, dass die KVen – und damit die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte – mit der Finanzierung der INZ alleine gelassen würden. Dem stimmte KV-Vize Burkhard Ruppert zu und forderte eine Ausfinanzierung seitens der Krankenkassen. Dazu ergänzte Klaus-Peter Spies: „Wenn es mehr Leistung gibt, muss auch mehr Geld fließen.“

Die weitere Diskussion drehte sich noch um die Steuerung der Patientenströme, die unisono für erforderlich gehalten wurde. Einigkeit herrschte zwischen Kammerpräsident Jonitz und Vizepräsidentin Regine Held (Allianz Berliner Ärzte – MEDI-Berlin) auch darüber, dass der Name Integrierte Notfallzentren unglücklich gewählt sei, treffender sei eine Bezeichnung wie Interdisziplinäre Akutfallzentren.

Kammerpräsident Jonitz forderte abschließend den Ausschuss Versorgung auf, auf Grundlage der vorangegangenen Diskussion das Thesenpapier zu überarbeiten und zur Abstimmung zu stellen.