Nullrunde bei der Ärzteversorgung
An diesem Abend ging es vor allem ums Thema Ärzte-Renten, denn der Jahresabschluss der Berliner Ärzteversorgung 2002 stand wie jedes Jahr auf der Agenda.
In der Berliner Ärzteversorgung wird es in diesem Jahr eine "Nullrunde" geben - das heißt, es gibt für 2004 erstmals keine Erhöhung/Dynamisierung der Renten und Anwartschaften; sie bleiben auf dem Niveau des Vorjahres. Dies stellt eine bittere Pille für Berlins Ärzte im Ruhestand dar, die aber notwendig wird, um eine künftige Absenkung von Rentenansprüchen zu vermeiden.
Demnach herrscht auch in kapitalgedeckten Rentenversicherungssystemen nicht nur eitel Sonnenschein, das war die wichtigste Botschaft, die die Delegierten an diesem Abend mit nach Hause nehmen konnten. Das Berliner Versorgungswerk arbeitet, wie alle berufsständischen Versorgungswerke, auf Basis der Kapitaldeckung. Das bedeutet: Es benötigt Mindestrenditen, um die Rentenansprüche seiner Mitglieder in Zukunft zu decken.
Die magischen 4 Prozent
Um die Rentenhöhe der immer zahlreicher und immer älter werdenden Berliner Ärzte zu halten, müssen sich die Beiträge im Berliner Versorgungswerk mit 4 % jährlich verzinsen, erläuterte Dr. Elmar Wille (Liste Allianz), Vizepräsident der Ärztekammer und seit dem Frühjahr Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Berliner Ärzteversorgung. Dr. Wille freute sich, den Delegierten mitteilen zu können, dass die Verzinsung von 4 % nach dem schwierigen Börsenjahr 2002 trotz noch immer schlechter konjunktureller Bedingungen gehalten werden konnte.
Die Anlagestrategie Des Versorgungswerks ist bewusst restriktiv gehalten, das heißt, sie nimmt für eine hohe Sicherheit niedrigere Renditen in Kauf. So sind 17 % Aktien-Anlagen für einen Rentenversicherer sehr wenig, die Versicherungsaufsicht erlaubt bis zu 35 %. Durch eine Umschichtung der Aktienanlagen auf andere Anlagenformen konnte für die Jahre 2002 und auch 2003 die Hürde von 4 % - wenn auch knapp - genommen werden.
Die Ertragseinbußen in 2002 haben jedoch dazu geführt, dass derzeit kein Spielraum für zusätzliche Dynamisierungen und Steigerungen bei den Rentenansprüchen in 2004 vorhanden ist. Aus diesem Grunde beschlossen die Gremien der Berliner Ärzteversorgung, für das Jahr 2004 keine Rentenerhöhung vorzunehmen.
Ärzteversorgung jetzt mit selbstständiger Verwaltung
Dr. Wille präsentierte den Delegierten an diesem Abend auch noch einmal die neue Organisationsstruktur der Verwaltungsgesellschaft, die seit dem Januar die Geschäfte der Ärzteversorgung selbstständig führt.
Ausdrücklich bedankte sich Wille noch einmal für den Einsatz all derer, die in der Vergangenheit in Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss gute ehrenamtliche Arbeit geleistet haben.
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit!
Kurz vor Sitzungsende positionierte sich die DV auf Antrag von Dr. Cora Jacoby (Fraktion Gesundheit) zum jüngsten EuGH-Urteil von September 2003. Die europäische Rechtsprechung definiert danach auch für Deutschland den Bereitschaftsdienst eindeutig als Arbeitszeit. Dr. Jacoby sieht in dem nach dem Urteil mit heißer Nadel zusammengestrickten Änderungsentwurf des deutschen Arbeitszeitgesetzes handwerkliche Fehler. Ein Eindruck, den die Delegiertenversammlung und auch der Vorstand geschlossen teilen.
So unterscheidet der Neuentwurf des Arbeitszeitgesetzes in § 7 weiterhin sprachlich zwischen voller Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst, was der Logik des EuGH-Urteils gänzlich widerspricht. Ohne lange Diskussion folgte die DV Jacobys mündlichem Antrag und verurteilte eine solche Differenzierung als nicht europarechts-konform.
Der Präsident der Ärztekammer Berlin, Dr. Günther Jonitz verwies an dieser Stelle auf eine Presseerklärung der Kammer aus dem September, die den Gesetzentwurf bereits zeitnah kommentierte. Vor allem die weitreichenden Öffnungsklauseln des Gesetzes wurden dort kritisiert. Sie könnten dazu führen, dass sich Ärzte mit Zeitverträgen aus Angst um ihren Job auf bilaterale Vereinbarungen einlassen, die weiterhin nicht europarechts-konform sind.