Richtlinie zur "persönlichen Eignung zur Weiterbildung" beschlossen
Die Ärztekammer Berlin hat jetzt eine "Richtlinie zur persönlichen Eignung zur Weiterbildungsbefugnis" beschlossen und ist damit die erste Kammer bundesweit, die den bislang eher unbestimmten Begriff der "persönlichen Eignung" mit Leben füllt. Weiterbildungsbefugte, die ihre jungen Kollegen nicht ordentlich ausbilden, sondern von wichtigen Ausbildungsinhalten fernhalten, vor anderen herabwürdigen oder für berufsfremde Aufgaben einsetzen, müssen in Zukunft damit rechnen, mangels "persönlicher Eignung" ihre Weiterbildungsbefugnis entzogen zu bekommen. Die Kammer reagiert mit ihrer Initiative auf immer wieder auftauchende Beschwerden junger Kollegen. Ausschüsse und Vorstand sollen damit nun besser entscheiden können. Die Delegierten waren sich in der lebhaften Diskussion einig, dass es nur wenige schwarze Schafe sind, die es unter den Weiterbildungsbefugten zu erreichen gilt. Die Mehrheit der Berliner Ärzte bewältigt die Weiterbildungsaufgaben ausgesprochen gut. Ob das Instrument jedoch geeignet ist, Missstände abzustellen, wird entscheidend davon abhängen, ob junge Ärzte den Mut finden, diese der Kammer auch dezidiert und schriftlich zu schildern. Hier waren sich die Delegierte überfraktionell einig.
Mitarbeit im Arbeitskreis Patienteninformationen
Als Gast in der Delegiertenversammlung wurde an diesem Abend Karin Stötzner, die Leiterin der Selbsthilfe-Kontakt- und Informationsstelle SEKIS begrüßt. Sie berichtete von den dort regelmäßig auflaufenden Patientenanfragen und -wünschen und warb bei den Kammerdelegierten um Unterstützung beim Aufbau geeigneter Informationssysteme. Die Delegierten beschlossen eine enge Zusammenarbeit mit den Selbsthilfegruppen, der KV und anderen Institutionen im Arbeitskreis Patienteninformationen.