Resolution für den Erhalt der Vivantes-Kliniken als Akademische Lehrkrankenhäuser - Forbildungszertifizierung wird Regelaufgabe - Neuer Ausschuss für Menschenrechtsfragen - Neue Hauptsatzung und neue Geschäftsordnung verabschiedet - Tätigkeitsbericht

DV-Bericht

Bericht von der Delegiertenversammlung am 25. Juni 2003

Resolution für den Erhalt der Vivantes-Kliniken als Akademische Lehrkrankenhäuser
"Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin bittet die politisch Verantwortlichen dafür zu sorgen, dass die Aberkennung des Titels "Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité" der Vivantes Kliniken Friedrichshain, Prenzlauer Berg, Spandau und Hellersdorf zurückgenommen wird, um weiterhin den Studenten/innen insbesondere im Praktischen Jahr eine vielseitige und hochqualifizierte Ausbildung anbieten zu können."

Fortbildungszertifizierung wird Regelaufgabe

Die Fortbildungszertifizierung wir es dauerhaft geben. Wie in den anderen Bundesländern auch wird die zunächst als Modellversuch eingeführte Fortbildungszertifizierung in eine Regelaufgabe überführt. Die hierzu erforderlichen Stellen für eine Ärztin und eine Sachbearbeiterin werden damit entfristet. Mit dieser Entscheidung folgt die Ärzteammer Berlin einem Beschluss des Deutschen Ärztetages, die erfolgreich angelaufene Fortbildungszertifikaten dauerhaft anzubieten und noch auszubauen.

In Berlin startete der Modellversuch im Jahre 2000. Seitdem werden Fortbildungsveranstaltungen nach einem festgelegten Schema mit Punkten versehen. Ärzte können über einen Zeitraum von drei Jahren Fortbildungspunkte sammeln, wer 150 Punkte zusammenbekommt erhält ein Zertifikat, das alle drei Jahre aufgefrischt werden muss. Die freiwillige Fortbildungszertifizierung wurde als ein Instrument entwickelt, mit der Ärzte nachweisen können, dass sie ihr Wissen regelmäßig aktualisieren und auf dem neuesten Stand halten. Im April 2004 werden die ersten Berliner Ärzte ihre Zertifikate bekommen. Die Beteiligung liegt derzeit bei 35 % der Berliner Ärzte (siehe hierzu BERLINER ÄRZTE 5/2003).

Neuer Ausschuss für Menschenrechtsfragen

Mit einem neuen Anlauf will die Ärztekammer Berlin frischen Wind in ihre Menschenrechtsarbeit bringen und hat einen neuen siebenköpfigen Ausschuss ins Leben gerufen. Bisher war das Thema von jeweils zwei Beauftragten bearbeitet worden, von denen sich in der Regel einer mehr um Menschenrechtsfragen im internationalen Rahmen, der andere mit Inlandsproblematiken befasste. Die Arbeit wurde für zwei Personen zu umfangreich, deshalb wollte man sie über einen Ausschuss auf mehrere Schultern verteilen. Der Beschluss für den Ausschuss kam einstimmig zustande.

Die Ärztekammer Berlin war in den 80er Jahren die erste Kammer der Bundesrepublik, die sich in diesen Fragen engagiert hat. Andere Kammern und auch die Bundesärztekammer haben inzwischen nachgezogen.

Neue Hauptsatzung verabschiedet

Delegierte, die drei aufeinanderfolgenden Sitzungen der Delegiertenversammlung ohne Entschuldigung fernbleiben, müssen mit dem Verlust ihres Mandates rechnen. Dies ist die spektakulärste Neuerung in der neuen Hauptsatzung, die die Delegierten nach nur kurzer Diskussion verabschiedeten. Zudem werden die beiden von den Berliner Universitäten benannten Mitglieder (im Moment sind das Dr. Almut Tempka für die Charité und PD Dr. Jürgen Hopf für das UKBF) künftig den gewählten Vertretern gleichgestellt. Bislang hatte die Satzung hier differenziert, obwohl das Berliner Kammergesetz solch eine Unterscheidung nicht vorsieht. Die Satzung war aber vor allem sprachlich überarbeitet worden. Sie hatte viele Regelungen, die bereits im Berliner Kammergesetz enthalten sind noch einmal wiederholt. Solche Dopplungen wurden aus der Neufassung entfernt.

Neue Geschäftsordnung verabschiedet

Einstimmig bei einigen Enthaltungen wurde auch eine neue Geschäftsordnung verabschiedet. Sie wurde vor allem sprachlich überarbeitet und der Hauptsatzung angepasst. Zwei neue Passagen regeln Anträge zur Geschäftsordnung.

Tätigkeitsbericht 2002

Der Tätigkeitsbericht der Ärztekammer Berlin für 2002 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Werner Schlungbaum erhielt Ernst-von-Bergmann-Plakette

Der Radiologe Prof. Dr. med. Werner Schlungbaum wurde von der DV mit der Ernst-von-Bergmann-Plakette ausgezeichnet. Der heute 84-jährige frühere Chef-Radiologe am Klinikum Spandau hat sich jahrzehntelang für die Fortbildung im Strahlenschutz für Ärzte und Arzthelferinnen engagiert. Seit 1970 leitet Schlungbaum den Strahlenschutz-Ausschuss der Kammer und ist seit 1988 Beauftragter für den Strahlenschutz. Auch im Kuratorium der Kaiserin-Friedrich-Stiftung ist er seit 25 Jahren aktiv. Tatkräftig stellt er alljährlich das berufsübergreifende Symposium für Juristen und Ärzte mit auf die Beine, das die Stiftung immer im Frühjahr veranstaltet.