Die Zahl der Behandlungsfehlervorwürfe aus dem Bereich der Ärztekammer Berlin ist 2017 gesunken. Im vergangenen Jahr gingen 447 neue Vorwürfe bei der gemeinsamen Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern in Hannover ein (2016: 503 Anträge). Von diesen Anträgen und den noch nicht abschließend entschiedenen Fällen aus den Vorjahren konnten 436 Fälle abschließend bearbeitet werden. In 177 Fällen konnte das Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt werden, weil die Verfahrensvoraussetzungen nicht vorlagen (u. a. Nichtzuständigkeit, fehlende Zustimmung der Antragsgegner, Antragsrücknahme, anhängige Zivil- oder Strafprozesse).
Von den verbliebenen 259 geprüften Fällen wurden 64 mit der Anerkennung eines Behandlungsfehlers abgeschlossen, in 195 Fällen wurde die Anerkennung abgelehnt. Das entspricht einer Anerkennungsquote von 24,71 % (2016: 25,38 %) und bewegt sich damit im Bereich anderer Einrichtungen wie dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Berliner Behandlungsfehlerstatistik 2013 - 2017*
2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | |
Bestand aus dem Vorjahr | 416 | 457 | 488 | 452 | 471 |
Neueingänge | 561 | 515 | 498 | 503 | 447 |
Erledigungen | 520 | 484 | 534 | 484 | 436 |
Wegen fehlender Verfahrensvoraussetzungen keine Prüfung möglich | 209 | 206 | 239 | 220 | 177 |
Geprüfte Fälle | 311 | 278 | 295 | 264 | 259 |
Davon begründete Ansprüche | 97 | 77 | 86 | 67 | 64 |
Behandlungsfehlerquote bei den geprüften Fällen | 31,19% | 27,70% | 29,15% | 25,38% | 24,71% |
Kein Nachweis für schuldhaften Behandlungsfehler | 214 | 201 | 209 | 197 | 195 |
*auf Basis der durch die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen untersuchten Fälle.
Das Ergebnis der Auswertung der Behandlungsorte (Versorgungsebenen) zeigt, dass die Fälle mit 74,6 % aus dem Klinikbereich (ambulant/stationär, Belegärzte, Rehabilitations-einrichtungen) stammen, während der niedergelassene Bereich (auch Medizinische Versorgungszentren) mit 25,4 % beteiligt war.
Die häufigsten Diagnosen, die 2017 in Berlin zur Anrufung der Schlichtungsstelle führten, waren Arthrosen, Zehen-/ Fingerdeformitäten, Frakturen (Oberschenkel, Schulter sowie Ober- und Unterarm) lumbale Bandscheibenschäden, Bursitis (Schleimbeutelentzündung), bösartige Neubildungen der Mamma sowie Varizen der unteren Extremitäten.
Im Klinikbereich und im niedergelassenen Bereich sind unterschiedliche Fehlerarten festzustellen:
Fehlerschwerpunkte im niedergelassenen Bereich lagen bei der bildgebenden Diagnostik mit 25 %, der allgemeinen Diagnostik (Labor/Zusatzuntersuchungen 17,9 %, Anamnese/ Untersuchung 7,1 %), der Pharmakotherapie (14,3 %) und bei der Durchführung der operativen Therapie (10,7 %) sowie in der Indikationsstellung (7,1 %). Die am häufigsten beteiligten Fachgebiete im niedergelassenen Bereich waren 2017 die Unfallchirurgie/Orthopädie mit 28,9 %, die Frauenheilkunde mit 10,5 %, die hausärztliche Tätigkeit mit 7,9 %, die Augenheilkunde und die Radiologie mit jeweils 6,6 %, sowie die HNO-Heilkunde mit 3,9 %.
Fehlerschwerpunkte im Klinikbereich lagen bei der Durchführung der operativen Therapie (24,7 %), der bildgebenden Diagnostik (16,5 %), der allgemeinen Diagnostik (Labor-/Zusatzuntersuchungen 10,6 % sowie Anamnese/Untersuchung 4,7 %), in der Indikationsstellung (9,4 %) sowie in der Pharmakotherapie (8,2 %). Die am häufigsten beteiligten Fachgebiete im Klinikbereich waren 2017 die Unfallchirurgie/ Orthopädie mit 32,3 % und die Allgemeinchirurgie mit 11,2 %, die Innere Medizin mit 9 %, die Frauenheilkunde mit 7,6 %, die Neurochirurgie mit 7,2 % sowie die Urologie mit 3,1 %.
Hintergrund
Behandlungsfehlervorwürfe, die in die Zuständigkeit der Ärztekammer Berlin fallen, können über ein für die Patienten kostenfreies außergerichtliches Schlichtungsverfahren abgeklärt werden. Durchgeführt wird dieses niedrigschwellige Angebot von der gemeinsamen Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern in Hannover. Diese Einrichtung wird von den Ärztekammern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gemeinsam getragen.
Voraussetzung für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist zunächst die Zustimmung des betroffenen Patienten, des Haftpflichtversicherers und des betroffenen Arztes oder des Krankenhausträgers. Eine Kommission, die mindestens aus einem ärztlichen und einem juristischen Mitglied besteht, prüft den medizinischen Sachverhalt der beanstandeten Behandlung auf Grundlage beigezogener Krankenunterlagen. Grundsätzlich ist die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens vorgesehen. Abgeschlossen wird das Verfahren mit einer Entscheidung, die sowohl das Ergebnis der medizinischen Begutachtung als auch das der juristischen Prüfung einbezieht. Dies unterscheidet das Verfahren der norddeutschen Schlichtungsstelle von anderen Schlichtungsverfahren. In geeigneten Fällen kann ein Regulierungsvorschlag unterbreitet werden. Dem Patienten steht danach noch der Rechtsweg offen, allerdings wird das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens in rund 90 Prozent der Fälle von den Beteiligten anerkannt. Verjährungsfristen werden durch das Schlichtungsverfahren nicht beeinflusst.
Vertreter der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen arbeiten aktiv und kontinuierlich in mehreren übergeordneten Gremien zum Thema Fehlervermeidung und Sicherheitskultur in der Medizin mit, zum Beispiel auch in Arbeitsgruppen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit.
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