Das Schwangerschaftskonfliktgesetz im Volltext finden Sie hier.
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt in der neuen Fassung nunmehr auch die ärztliche Beratung
- nach einem auffälligen Befund und vor Feststellung der Voraussetzungen einer medizinischen Indikation im Zusammenhang mit einem auffälligen Befund und
- bei einer der Schwangeren drohenden Lebensgefahr - oder schwerwiegenden Gesundheitsgefahr ohne Gesundheitsschädigung des Kindes (rein mütterliche medizinische Indikation).
Ausführliche Informationen zu den Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Ärzteblattes.