Schwangerschaftskonfliktgesetz

Gesetzesänderung

Im Januar 2010 trat eine Novelle des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft. Von zentraler Bedeutung sind dabei eine ergebnisoffene Beratung und eine dreitägige Bedenkzeit.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz im Volltext finden Sie hier.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt in der neuen Fassung nunmehr auch die ärztliche Beratung

  • nach einem auffälligen Befund und vor Feststellung der Voraussetzungen einer medizinischen Indikation im Zusammenhang mit einem auffälligen Befund und
  • bei einer der Schwangeren drohenden Lebensgefahr - oder schwerwiegenden Gesundheitsgefahr ohne Gesundheitsschädigung des Kindes (rein mütterliche medizinische Indikation).

Ausführliche Informationen zu den Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Ärzteblattes.