Senat will ÖGD attraktiver machen

Meldung

Die Neu- und Nachbesetzung ärztlicher Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) bereitet dem Berliner Senat seit Längerem große Schwierigkeiten. Einer der Hauptgründe ist die deutlich schlechtere Bezahlung im ÖGD gegenüber anderen Bereichen, in denen Ärztinnen und Ärzte tätig sind. Das soll künftig anders werden.

Eine Vorlag der Senatsverwaltung für Finanzen in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, die die Anwendung einer Einzelfallregelung vorsieht, nahm der Senat in seiner Sitzung 12. Juni 2018 zur Kenntnis. In begründeten Fällen können der ÖGD und die anderen betroffenen Dienststellen in Zukunft Fachärztinnen und -ärzten einen Sonderarbeitsvertrag mit einem außertariflichen Entgelt in der Höhe anbieten, wie es die Sonderregelungen des § 41 TV-L für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken mit einer Vollbeschäftigung von 42 Wochenstunden vorsehen (TV-L: Tarifvertrag der Länder). Dieser Sonderarbeitsvertrag soll nach sorgfältiger Einzelfallprüfung abgeschlossen werden dürfen,

  • wenn für das zu besetzende Aufgabengebiet klinische Erfahrungen und Kompetenzen unverzichtbar sind und
  • Untersuchungen, Begutachtungen sowie Behandlungen von Personen oder medizinische Beratungen durchzuführen sind und
  • das Land Berlin andernfalls nicht mehr gewährleisten kann, die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen und alle sonstigen zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft wurden.

Dabei sind die Dienststellen verpflichtet, vor Ausschreibung der ärztlichen Stellen die Voraussetzungen eigenverantwortlich zu prüfen und schriftlich zu dokumentieren.

Laut Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) habe man im Oktober 2017 begonnen, den ÖGD um rund 400 Stellen, darunter rund 100 Ärztinnen und Ärzte, auszubauen. Mit der neuen Regelung werde nun die Gehaltslücke im ÖGD insbesondere bei Berufseinsteigern geschlossen. Zusammen mit anderen Vorteilen in der öffentlichen Verwaltung ergebe sich ein attraktives Gesamtpaket, betonte sie. Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) ergänzte, dass die neue Regelung auch auf bestehende Arbeitsverhältnisse angewendet werden könne. Dazu müssten die betroffenen Ärztinnen und Ärzte aber selbst aktiv werden. Auch hier müssten die Einzelfallentscheidungen von den Bezirken entsprechend begründet werden. Bevor die Bezirksverwaltungen das neue Instrument an die Hand bekommen, muss der Hauptpersonalrat noch zustimmen. Kolat fügte hinzu, dass es aber perspektivisch Ziel sei, den TV-L dahin gehend anzupassen, dass die Konditionen der Sonderregelungen eingearbeitet werden.

Über Beschäftigungsmöglichkeiten für Fachärztinnen und -ärzte im Land Berlin informiert u.a. ein Film im Karriereportal, der hier abgerufen werden kann:
www.berlin.de/karriereportal