Die Kammerfinanzen standen traditionell im Mittelpunkt der November-Sitzung der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin. Dabei konnten Schatzmeister, Kaufmännischer Leiter und der Vorsitzende des Haushaltsausschusses wieder einen sehr soliden Haushalt präsentieren. Außerdem befassten sich die Delegierten mit dem 1. Nachtrag zur Beitragsordnung von 2012.
Von Sascha Rudat
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung informierte Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) die Delegierten darüber, dass Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) eine Initiative für einen Entschließungsantrag durch den Bundesrat zur Finanzierung von Personalentwicklungskosten im Krankenhaus gestartet habe. Die Initiative sei auf einem guten Weg. Czajas Vorstoß geht auf einen mit großer Mehrheit verabschiedeten Beschluss des Deutschen Ärztetages 2013 zur Notwendigkeit der Einbeziehung von Personalentwicklungskosten in DRGs und EBM zurück, der aus Berlin eingereicht wurde. "Das Thema ist also angekommen", zeigte sich der Kammerpräsident zufrieden, "der Ärztetagsantrag ist dahingehend wegweisend, dass der ambulante Sektor explizit inbegriffen ist."
Mehr Einnahmen aus Kammerbeiträgen
Im Jahr 2012 konnte die Kammer erneut ein positives Ergebnis verzeichnen, erklärte Schatzmeister Rudolf Fitzner (Liste Allianz): "Die Finanzen der Kammer sind bestens. Die Ergebnisse zeigen dies." Wie der kaufmännische Leiter der Kammer, Frank Rosenkranz, darlegte, lagen die Einnahmen mit 12,094 Millionen um rund 554.000 Euro höher als geplant. Dem standen rund 602.000 Euro geringere Aufwendungen gegenüber. Das Gesamtergebnis fiel damit um 1,156 Millionen Euro höher aus als geplant. Statt einer erwarteten Entnahme aus dem variablen Kapital von 472.000 Euro konnten 684.000 Euro hinzugefügt werden. Die Gründe für diese erfreuliche Abweichung seien vielschichtig, erklärte Rosenkranz. So seien beispielsweise die Erträge aus den Kammerbeiträgen um 3,3 Prozent (inkl. aus Vorjahren) gestiegen. Einen Anstieg gab es auch bei den Erträgen aus kammereigenen Fortbildungsveranstaltungen zu verzeichnen. Demgegenüber stand eine Reihe von Abweichungen bei den Aufwendungen, die sich insgesamt positiv niederschlugen.
Der Vorsitzende der Haushaltskommission, Reinhold Grün, empfahl den Jahresabschluss 2012 anzunehmen und den Vorstand zu entlasten. Die anwesenden Wirtschaftsprüfer der Firma Deloitte und Touche GmbH, bestätigten eine ordnungsgemäße Buchführung und Einhaltung des Wirtschaftsplans. Die auftragsgemäße Prüfung führte insgesamt zu einem uneingeschränkten Prüfvermerk. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte damit zum vorerst letzten Mal die Kammerfinanzen geprüft. Turnusmäßig muss der Landesrechnungshof den Prüfauftrag neu ausschreiben.
Ein ähnlich erfreulicher Trend ist für das Haushaltsjahr 2013 zu erwarten. Wie Frank Rosenkranz erläuterte, erwarte man mehr oder weniger eine "Schwarze Null". Auf der Ertragsseite werde es nach aktuellem Kenntnisstand eine positive Abweichung von rund 61.000 Euro geben. Auf der Aufwandsseite erwartete Rosenkranz eine Unterschreitung von rund 500.000 Euro. Dies würde nach heutigem Stand zu einer Kapitalentnahme von 12.000 statt von 571.000 Euro führen.
Für 2014 ging Rosenkranz von Aufwendungen in Höhe von rund 12,923 Millionen Euro aus. Dem gegenüber stehen voraussichtlich Erträge in Höhe von rund 12,414 Millionen Euro, was eine Entnahme aus dem variablen Kapitel in Höhe von rund 510.000 Euro notwendig machen würde. Durch die positiven Ergebnisse der vergangenen Jahre stelle dies aber kein Problem dar. Für die Jahre 2014 bis 2017 erwartet der Kaufmännische Leiter insgesamt eine Unterdeckung von rund 2,5 Millionen Euro - unter der Voraussetzung, dass ab dem Jahr 2015 mit der Ausgabe des elektronischen Arztausweises begonnen wird. Wie Rosenkranz weiter ausführte, wurden seit dem Jahr 2005 rund 5,7 Millionen Euro an Überschüssen erwirtschaftet. Diese wurde für die Tilgung des damaligen Neubaukredits, für den Erwerb des benachbarten Grundstücks sowie für die Verbesserung der Liquidität verwendet. Das variable Kapital stecke dabei vollständig in den Sachanlagen.
Die Delegierten verabschiedeten schließlich den Jahresabschluss, die Entlastung des Vorstandes sowie den Wirtschaftsplan 2014 einstimmig.
Erfolgreiche Novelle der Beitragsordnung
Im Anschluss befassten sich die Delegierten mit dem 1. Nachtrag zur im vergangenen Jahr beschlossenen Novelle der Beitragsordnung. Wie Christoph Röhrig, Leiter der Abteilung KBR - unter anderem zuständig für das Beitrags- und Meldewesen - ausführte, sei ein Ziel der Neufassung gewesen, einen neuen Steuerungsansatz für das Beitragserhebungsverfahren zu etablieren und den Grundgedanken von Freiheit und Selbstverantwortung besser im Veranlagungsverfahren zu verankern. Es sei durchaus spannend gewesen zu verfolgen, ob das angestrebte Ziel der Neufassung auch so in der Praxis umgesetzt werden könne. Dass die Anpassung erfolgreich gewesen war, konnte Röhrig mit deutlichen Zahlen untermauern: Waren im Jahr 2012 noch 4.733 nicht ordnungsgemäße Veranlagungen zu verzeichnen, so war die Zahl im Folgejahr auf 1.793 gesunken. Die Zahl der Widerspruchskorrekturen sank von 1.000 (2012) auf 629 (2013), so dass die verbliebenen Schätzungen von 3.493 (2012) auf 960 (2013) fielen. "Damit geht es den Kammerangehörigen und der Kammer besser. Es ist ein gutes Gefühl, wenn man merkt, dass es nicht mehr so viele Konflikte gibt", zog Röhrig Bilanz. Die nun im 1. Nachtrag zusammengefassten Änderungen waren vor allem redaktioneller Natur. Weitergehende Korrekturen gab es bei § 8 Abs. 5. Hier wurden Vorschläge von Kammermitgliedern eingearbeitet, die Erfahrungen mit anderen Kammern mitgeteilt hatten. Wer am 1. Februar eines Jahres im Berliner Kammerbereich ärztlich tätig war, wurde bisher beitragspflichtig und damit der volle Beitrag nach der Beitragsordnung fällig. Dies sei für Kammermitglieder, die zum Beispiel nach zwei Monaten den Kammerbereich verlassen, schwer erklärbar. Vor diesem Hintergrund habe man nun mit der Neuregelung vorgeschlagen, dass auf der Grundlage der hälftigen Einkünfte veranlagt wird, wenn das Kammermitglied nach dem Veranlagungsstichtag für mindestens sechs Monate kein Mitglied mehr in der Ärztekammer Berlin oder einer andern Ärztekammer ist. Abschließend erläuterte er noch die Änderungen, die § 3 der Beitragsordnung betreffen. Wenn die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit unterhalb der niedrigsten Beitragsbemessungsgrenze von 20.000 Euro liegen, erscheine der Verzicht auf die Beitragserhebung sachgerecht, erklärte Röhrig. Bisher führten Einkommenseinbussen durch Arbeitslosigkeit, Erkrankungen etc. erst zwei Jahre später zu einer verringerten Beitragszahlung.
Die Delegierten verabschiedeten den 1. Nachtrag einstimmig bei einer Enthaltung. Ebenfalls einstimmig wurde der schriftliche Bericht des Ombudsmannes für Weiterbildungsfragen der Kammer, Klaus Thierse (Marburger Bund), verabschiedet.
Die nächste Delegiertenversammlung findet am 19. Februar 2014 um 20 Uhr im Konferenzsaal der Ärztekammer Berlin statt.