In einer Sondersitzung beschäftigte sich das Parlament der Ärztekammer Berlin mit den Folgen des Spardrucks in Berliner Kliniken und verabschiedete nach einer lebhaften Diskussion die folgende Resolution.
(Siehe hierzu auch die Presseerklärung der Ärztekammer Berlin vom 25.1.2005)
Beschluss der Sonder-Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin zur Situation der Berliner Krankenhäuser |
In Sorge um unsere Patienten in den Berliner Krankenhäusern, in denen sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten dramatisch verschlechtern - worunter die Versorgung der Patienten leidet -, fordert die Ärztekammer Berlin von den Krankenhausbetreibern und den Krankenkassen für alle Ärztinnen und Ärzte: Die Versorgungsqualität für die Patienten muss garantiert sein: - Deswegen darf es keinen weiteren Abbau von Arztstellen in den Berliner Krankenhäusern geben.
- Das Ziel ärztlicher Zuwendung ist primär das Wohl des Patienten. Deshalb muss der Arzt von nichtärztlichen Tätigkeiten, insbesondere von redundanten Dokumentationsarbeiten und Verwaltungstätigkeit entlastet werden.
- Aktuelles Wissen ist die Basis für die Qualität der Behandlung. Deshalb muss Fort- und Weiterbildung durch entsprechende Dienstbefreiung und durch entsprechende interne Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Krankenhausbetreibers sichergestellt werden.
- Bereichsspezifische Fachkenntnisse können nicht ubiquitär vorhanden sein! Deshalb ist die Einführung fachübergreifender Dienste konsequent abzulehnen. Haupt- und Fachabteilungen müssen eigene Bereitschaftsdienste vorhalten. Insbesondere in dieser Angelegenheit fordert die Ärztekammer die Gesundheitssenatorin auf, tätig zu werden und fachübergreifende Dienste zu untersagen.
Gleichermaßen muss die Existenzsicherung der Ärzte garantiert sein: - unbefristete Arbeitsverträge für Ärztinnen und Ärzte sowohl in der Weiterbildung, als auch für Fachärzte,
- die Einhaltung des Flächentarifvertrages und die Wiederherstellung tariflich gesicherter Arbeitsbedingungen mindestens auf erreichtem BATNiveau,
- Alle Arbeitsleistungen müssen Vergütung finden.
Menschliche Arbeitszeiten für Ärzte müssen Realität werden: - Neben den o. g. Adressaten wird auch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz aufgefordert, die notwendigen Bedingungen für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes einschließlich der EuGH-Richtlinie herzustellen.
Berlin, 19. Januar 2005 - Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin |