Überbetriebliche Ausbildung wird vereinfacht

DV-Bericht

Bericht von der Delegiertenversammlung am 1. April 2009

Die überbetriebliche Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten wird deutlich gestrafft. Gleichzeitig sprachen sich die Delegierten mehrheitlich für eine Fortführung der seit 2003 laufenden überbetrieblichen Ausbildung aus. Mit der Anpassung der Inhalte reagiert die Delegiertenversammlung auf kritische Stimmen unter den ausbildenden Ärztinnen und Ärzten. Daneben wurden im Bereich Berufsbildung die Gebührenordnung und die Entschädigungsregelung an den deutlich erhöhten Prüfungsaufwand angepasst sowie die Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschluss- und Umschulungsprüfungen geändert. Außerdem verständigten sich die Delegierten auf einen fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag für den Deutschen Ärztetag. Dabei geht es um größtmögliche Transparenz bei der jetzt gestarteten bundesweiten Evaluation der Weiterbildung.

Von Sascha Rudat

Über ein umfangreiches Paket im Bereich Berufsbildung/Medizinische Fachangestellte hatten die Delegierten in ihrer Versammlung am 1. April abzustimmen. Zunächst erläuterten Catharina Döring-Wimberg und Christoph Röhrig (Abteilung 3, u.a. Berufsbildung) die Umsetzung der Vorgaben durch die am 1. August 2006 in Kraft getretene Ausbildungsordnung für Medizinische Fachangestellte. Die Durchführung von parallelen Prüfungen für Arzthelferinnen und Medizinische Fachangestellte hatte in den vergangenen Prüfungskampagnen zu einem erheblichen Mehraufwand für das Haupt- und Ehrenamt geführt. Wurden im vergangenen Jahr noch 474 Arzthelferinnen und 89 Medizinische Fachangestellte geprüft, so werden ab Sommer dieses Jahres fast ausschließlich Prüfungen nach der neuen Prüfungsordnung durchgeführt. Diese neuen bundesrechtlichen Vorgaben sehen unter anderem vor, dass der zeitliche Aufwand für die praktischen Abschlussprüfungen auf 75 Minuten pro Prüfling ansteigt. Außerdem gibt es zahlreiche neue methodische und inhaltliche Anforderungen an die schriftlichen und praktischen Prüfungsaufgaben.

Die Umsetzung der 75-minütigen Abschlussprüfungen kann nur erreicht werden durch
ein hocheffizientes Zeit- und Organisationsmanagement
eine zeitliche Verschachtelung der Prüfungsterminplanung
eine Verdopplung der kalendarischen Prüfungszeit von 14 auf 29 Tage
eine Erhöhung der Anzahl der Prüfungsabnahmeausschüsse von 15 auf 25

Dieser enorm gestiegene zeitliche und personelle Aufwand für die Prüfungen der Medizinischen Fachangestellten erfordert nach Angaben von Christoph Röhrig (Leiter Abteilung 3) eine Anpassung der Entschädigungsregelung. Der finanzielle Aufwand steigt demnach von 95.000 auf 140.000 Euro jährlich. Dieser Anpassung stimmten die Delegierten bei einer Enthaltung einstimmig zu.

Weniger Ausbildungstage

Im Anschluss erläuterte Vorstandsmitglied Regine Held in ihrer Funktion als Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses die Neukonzeption der überbetrieblichen Ausbildung. Die seit 2003 bestehende überbetriebliche Ausbildung habe sich aus Sicht des Berufbildungsausschusses prinzipiell bewährt, betonte Held, doch von Seiten der ausbildenden Ärztinnen und Ärzte seien einzelne Aspekte wiederholt kritisiert worden, so zum Beispiel der teilweise geringe Praxisbezug, die Wiederholung von berufschulischen Inhalten sowie die zu umfangreichen Freistellungsverpflichtungen. Dieser Kritik habe man sich angenommen und jetzt eine umfassende Neukonzeption vorlegt. Danach sinkt die Zahl der Lehrgangstage von 14 auf 6 bei gleichzeitiger Verlängerung der Dauer der Lehrgangstage (8 statt 6 Stunden). Außerdem sollen künftig nicht mehr alle Lehrinhalte abgedeckt werden, sondern sich auf die Kompensation typischer Ausbildungsdefizite beschränkt werden. Die Kosten für den ausbildenden Arzt werden für die überbetriebliche Ausbildung von 224 auf 180 Euro gesenkt.

Diese Neukonzeption, die auch eine Neuausschreibung für die Durchführung zum 1. Februar 2010 vorsieht (bisher Ausbildungsring Berlin-Brandenburg), wurde von den Delegierten aller Fraktionen begrüßt und einstimmig bei zwei Enthaltungen verabschiedet. Auszubildende, die ihre Ausbildung vor dem 1. Februar 2009 aufgenommen haben, werden unter Anrechnung bis zum 31. August 2009 absolvierter Lehrgänge in die Maßnahme überführt und damit ebenfalls von der Neukonzeption profitieren.

Gebührenanpassung notwendig

Wie Christoph Röhrig den Delegierten nachfolgend erläuterte, sei eine Anpassung der Gebührenordnung eine notwendige Konsequenz aus den vorher beschlossenen Punkten. Die bisherigen Gebühren für die Abschlussprüfungen der Medizinischen Fachangestellten seien wegen des gestiegenen Aufwands nicht mehr zu halten.

Er führte weiter aus, dass es der Kammer mit der Anpassung nun auch möglich sei, in speziellen Fällen Gebühren zu erheben, so zum Beispiel für die Prüfung von Verbundausbildungskonzepten privater Bildungsträger, deren Bearbeitung für die Kammer sehr aufwändig sei.

Die Gebühren für die Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte steigen laut der neuer Gebührenordnung auf 180 Euro bei Kammerangehörigen als Ausbilder (bisher 75 Euro) bzw. auf 360 Euro bei Nicht-Kammerangehörigen als Ausbilder (bisher 150 Euro). Die Delegierten unterstützten diese Gebührenanpassung einstimmig.

BERLINER ÄRZTE wird in einer der nächsten Ausgaben umfassend über die Änderungen im Bereich Berufsbildung berichten.

EVA soll transparenter werden

Die kürzlich angelaufene bundesweite Evaluation der Weiterbildung soll nach dem Willen der Berliner Delegierten transparenter werden. Für den 112. Deutschen Ärztetag im Mai in Mainz beschlossen sie einen Entschließungsantrag. Dieser sieht vor, dass der Vorstand der Bundesärztekammer darauf hinwirken soll, die Ergebnisse der Evaluation nicht nur den Befugten zugänglich zu machen, sondern auch den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung. Außerdem sollen die Ergebnisse im Internet öffentlich gemacht werden, so die Beschlussvorlage. Sollte dies nicht bundesweit möglich sein, soll den Landesärztekammern eingeräumt werden, die Ergebnisse aus dem jeweiligen Kammerbereich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten öffentlich zu machen.

Ausschüsse des Versorgungswerkes voll arbeitsfähig

Auf eine Anfrage der Fraktion Gesundheit zu den Konsequenzen aus dem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 4. März zur Besetzung der Ausschüsse der Berliner Ärzteversorgung gab der Kammervorstand eine schriftliche Stellungnahme ab. Danach wurde in dem Urteil festgestellt, dass die Inkompatibilitätsregelung des § 4b Abs. 5 S. 5 Berliner Kammergesetz mit der Verfassung von Berlin vereinbar ist. Diese Regelung besagt, dass Mitglieder des Kammervorstandes nicht gleichzeitig Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses der Berliner Ärzteversorgung sein dürfen. Der genannte Paragraf ist aber noch nicht anwendbar, da die Ausschüsse zuvor von einer Vertreterversammlung gewählt werden müssen, die ihrerseits noch zu wählen ist. Dazu bedarf es einer Wahlordnung. Bis zur Erstellung dieser Wahlordnung arbeiten die bestehenden Ausschüsse in gewohnter Zuverlässigkeit rechtskonform weiter. Für die Mitglieder des Versorgungswerkes gibt es keinerlei Einschränkungen.

Neukonzeption der überbetrieblichen Ausbildung
- Konzentration auf die Kompensation typischer Ausbildungsdefizite
- Intensivierung der praktischen Lehrinhalte
- erhöhter Anspruch an Ausstattung und Lehrpersonal
- Reduktion der Lehrgangstage von 14 auf 6
- Verlängerung der Dauer der Lehrgangstage
- Kostenreduktion