Termine in der Übersicht*
Der Wahlzeitraum zur Kammerwahl 2023 beginnt spätestens am 25. Oktober 2023 und endet am 6. Dezember 2023 um 10:00 Uhr.
Termin | Tag vor Ende des Wahlzeitraums | Beschreibung |
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bis Freitag, 9. Juni 2023 | 180. Tag | Vorstand: Bekanntgaben
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bis Freitag, 9. Juni 2023 | 180. Tag | Wahlausschuss: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Wahlbüro: Bereitstellung von begleitenden Informationen sowie Formularen |
Mittwoch, 16. August 2023 | 112. Tag | Fristende: Einreichung von Wahlvorschlägen |
Montag, 21. August 2023 | 107. Tag | 9:00 Uhr: Beginn der Einsichtnahme in das Wahlverzeichnis |
Donnerstag, 31. August 2023 | 97. Tag | bis 15:00 Uhr: Ende der Einsichtnahme in das Wahlverzeichnis bis 15:00 Uhr Fristende: Einspruch gegen Richtigkeit und Vollständigkeit des Wahlverzeichnisses Fristende: Einreichung von Nachweisen zur Wählbarkeit Fristende: Abgabe von Erklärungen bei evtl. Doppelkandidatur |
Mittwoch, 6. September 2023 | 91. Tag | Entscheidung über Einsprüche gegen das Wahlverzeichnis Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge und Bewerber:innen |
nach der Zulassungsentscheidung |
| Bekanntgabe der Zulassungsentscheidung und der Entscheidungen über Einsprüche Möglichkeit zur Beschwerde gegen Einspruchsentscheidungen |
Mittwoch, 13. September 2023 | 84. Tag | Fristende: Beschwerde gegen Nichtzulassung |
ab Donnerstag, 14. September 2023 |
| Entscheidung über eingelegte Beschwerden |
Dienstag, 24. Oktober 2023 |
| Spätester Termin für die Versendung der Wahlunterlagen |
Mittwoch, 25. Oktober 2023 |
| Spätester Beginn des Wahlzeitraums |
Sonntag, 26. November 2023 | 10. Tag | Letzter Tag der Nachsendung von Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten (anschließend Ausgabe in der Kammer) |
Mittwoch, 6. Dezember 2023 |
| 10:00 Uhr: Ende des Wahlzeitraums und Auszählung sowie Feststellung des Wahlergebnisses |