Demokratie lebt vom Mitmachen.
Gestalten Sie die Zukunft Ihrer ärztlichen Selbstverwaltung bei der Kammerwahl 2023.
Erfahren Sie hier, worum es bei der Wahl zur 16. Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin geht, wann gewählt wird und warum sich die Stimmabgabe lohnt.
Termine zur Kammerwahl 2023
Hier finden Sie Termine zur Wahl zur 16. Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin in der Übersicht.
Wahlvorschläge aufstellen und einreichen
Sie möchten Mitglied der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin werden? Dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen in der Zusammenfassung.
Der Weg in die Delegiertenversammlung führt über sogenannte Wahlvorschläge. Hierbei handelt es sich um zur Wahl antretende berufspolitische Gruppierungen, die auch Listen genannt werden.
Derzeit sind sechs Listen in der Delegiertenversammlung vertreten. Bei der kommenden Wahl können Sie sich einer dieser Listen anschließen, wenn sie wieder antritt. Oder Sie können einen Wahlvorschlag neu aufstellen.
Ein solcher Wahlvorschlag benötigt zunächst zwei Vertrauenspersonen. Die Vertrauenspersonen vertreten den Wahlvorschlag nach außen. Damit sind sie zum Beispiel für seine Aufstellung und Einreichung und für alle notwendigen Erklärungen verantwortlich. Die Vertrauenspersonen dürfen – sofern es sich bei ihnen um wahlberechtigte Kammermitglieder handelt – auch selbst für den Wahlvorschlag kandidieren; dies ist aber kein Muss.
Einem Wahlvorschlag müssen mindestens fünf wahlberechtigte Wahlbewerber:innen angehören. Für die Wahlberechtigung der Wahlbewerber:innen sind die folgenden Faktoren maßgeblich:
- Kammermitgliedschaft spätestens am 31. August 2023 (die rechtzeitige Anzeige der mitgliedschaftserheblichen Tatsachen in der Kammer wird empfohlen!),
- nicht aberkanntes Wahlrecht (§§ 13, 14 Berliner Heilberufekammergesetz),
- Eintrag im Wahlverzeichnis der Ärztekammer Berlin (Sie können Ihren Eintrag in der Zeit vom 21. bis 31. August 2023 überprüfen; der Vorstand wird Ort und Zeiten der Einsichtnahme rechtzeitig bekannt geben).
Der Wahlvorschlag darf maximal aus 200 Wahlbewerber:innen bestehen. Alle müssen mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden sein und eine entsprechende Erklärung abgeben.
Ein Wahlvorschlag benötigt schließlich mindestens 20 wahlberechtigte Unterstützer:innen. Alle Bewerber:innen gelten dabei gleichzeitig als Unterstützer:innen.
Der Wahlvorschlag darf mit einem Kennwort bezeichnet werden. Dieses kann aus mehreren Wörtern, höchstens aus 100 Zeichen einschließlich Leerzeichen, bestehen.
Die Einreichung des Wahlvorschlags im Wahlbüro muss spätestens bis zum Ablauf des 16. August 2023 (Mittwoch) abgeschlossen sein. Ein Fristversäumnis ist nicht heilbar. Für die dazu notwendigen Angaben und Erklärungen werden Formblätter vom Wahlbüro bereitgestellt. Diese Formblätter werden derzeit erarbeitet und mit dem Wahlausschuss abgestimmt. Das Gleiche gilt für die weiteren Vorgaben zur Einreichung der Formblätter.
Sobald die Abstimmung mit dem Wahlausschuss abgeschlossen ist, wird der Wahlausschuss zur Einreichung von Wahlvorschlägen auffordern. Diese Aufforderung erfolgt spätestens bis zum 9. Juni 2023. Sie wird zusammen mit Hinweisen auf die Frist der Einreichung und die Voraussetzungen der Zulassung auf der Website der Ärztekammer Berlin sowie in der Juni-Ausgabe (3/2023) der Mitgliederzeitschrift "Berliner Ärzt:innen" bekannt gegeben. Die Bekanntgabe auf der Website erfolgt ggf. einige Tage früher.