Demokratie lebt vom Mitmachen.
Gestalten Sie die Zukunft Ihrer ärztlichen Selbstverwaltung bei der Kammerwahl 2023.
Erfahren Sie hier, worum es bei der Wahl zur 16. Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin geht, wann gewählt wird und warum sich die Stimmabgabe lohnt.
Termine zur Kammerwahl 2023
Hier finden Sie Termine zur Wahl zur 16. Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin in der Übersicht.
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So können Sie der Auskunftserteilung widersprechen
Verschiedene berufspolitische Listen werden als sogenannte Wahlvorschläge um die 45 zur Wahl stehenden Sitze in der 16. Delegiertenversammlung (DV) der Ärztekammer Berlin konkurrieren.
Um sich und ihr Wahlprogramm zu präsentieren und so Stimmen für ihren Wahlvorschlag zu sammeln, werden die Listen Wahlwerbung machen. Gegebenenfalls möchten sie hierfür wahlberechtigte Kammermitglieder anschreiben. Dazu können sie von der Ärztekammer Berlin die nachfolgend aufgeführten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten verlangen, soweit diese der Auskunftserteilung nicht widersprochen haben:
- Vor- und Nachnamen
- derzeitige Anschriften
- Weiterbildungsanerkennungen
- akademische Grade und Titel
Die Daten dürfen nur für Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden; sie sind spätestens einen Monat nach dem Ende des Wahlzeitraums zu löschen. Die Rechtsgrundlage für diesen Vorgang findet sich in § 5 Absatz 9 Berliner Heilberufekammergesetz in Verbindung mit § 14 Absatz 4 und 5 Ordnung für die Wahl zur Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin (Wahlordnung).
Widerspruch
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten von der Ärztekammer Berlin an die Wahllisten zum Zwecke der Wahlwerbung herausgegeben werden, können Sie dem widersprechen. In diesem Fall werden Ihre Daten nicht herausgegeben. Sie erhalten keine postalische Wahlwerbung, können sich aber auf unserer Webseite unter www.aekb.de/kammerwahl2023 oder in der Mitgliederzeitschrift „Berliner Ärzt:innen“ über die Wahlvorschläge und ihre Bewerber:innen informieren.
So können Sie der Auskunftserteilung widersprechen
Sie können Ihren Widerspruch bis zum 31. August 2023 online unter antrag.aekb.de/widerspruch vornehmen. Dazu benötigen Sie einen personalisierten Zugriffscode. Diesen Code erhalten Sie postalisch, entweder zusammen mit Ihren Beitragsunterlagen oder mit gesondertem Schreiben.
Sie können Ihren Widerspruch über den 31. August 2023 hinaus auch schriftlich erklären. Das Widerspruchsformular fordern Sie bitte bei Ihrer zuständigen Mitarbeiterin an.
Sofern Ihr Widerspruch nach dem 31. August 2023 bei uns eingeht, kann eine Auskunftserteilung bereits stattgefunden haben. Ihr Widerspruch kann dann gegebenenfalls erst für folgende Auskunftserteilungen berücksichtigt werden.
Ihr Widerspruch gilt für sämtliche Wahlen zur Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin, solange, bis Sie ihn wieder zurücknehmen. Die Widerspruchserklärung kann nur einheitlich abgegeben und nicht auf bestimmte Wahlvorschläge beschränkt werden.