Neues Datenschutzrecht ab dem 25. Mai 2018

Gesetzesänderung

Ab dem 25. Mai 2018 gilt in der gesamten EU einheitlich ein neues Datenschutzrecht. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Am 25. Mai 2018 tritt die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung der EU in Kraft. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten der EU einheitlich und unmittelbar. Die nationalen Datenschutzgesetze sind an die Verordnung anzupassen, was der deutsche Gesetzgeber mit einem neuen Bundesdatenschutzgesetz, das am selben Tag in Kraft tritt, bereits getan hat.

Für Arztpraxen und andere ärztliche Einrichtungen ist die Befassung mit dem neuen Datenschutzrecht wichtig. Zwar ändern sich die Grundsystematik und die meisten Grundprinzipien des bisherigen Datenschutzrechts nicht, jedoch kommen neue Pflichten hinzu und der Verstoß gegen das Datenschutzrecht wird ab dem 25. Mai 2018 mit empfindlichen Sanktionen bedroht sein.

Arztpraxen und andere ärztliche Einrichtungen sollten die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen nutzen und ihre Datenverarbeitung prüfen und der neuen Rechtslage anpassen. Unter den folgenden Links können neben dem Text der Datenschutzgrundverordnung und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz weitere und eingehende Informationen, Hilfestellungen und Muster zum neuen Datenschutzrecht abgerufen werden:

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)

Checkliste der Bundesärztekammer zum neuen Datenschutzrecht

Aktualisierte Hinweise und Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis

Technische Anlage zu den Hinweisen und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis der Bundesärztekammer

Aktualisiertes Merkblatt der Ärztekammer Berlin zur Datenauskunft und zur Einsichtnahme in Behandlungsunterlagen

Informationen der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Datenschutz-Grundverordnung

Kurzpapiere der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zum neuen Datenschutzrecht

Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom 26. April 2018 zur Datenschutzbeauftragten-Bestellpflicht in Arztpraxen

Muster und Praxishilfen:

Muster für ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, bereitgestellt vom Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Praxishilfen zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, bereitgestellt von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.

Formular für Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, bereitgestellt von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.

Muster für Auftragsverarbeitungsverträge, bereitgestellt von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.

Muster zur Umsetzung von Informationspflichten, bereitgestellt von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.

Muster für Patienteninformationen zum Datenschutz in der Praxis

Merkblatt der Ärztekammer Berlin zur Datenschutzerklärung auf der Praxishomepage (Muster)