Neufassungen der Beitragsordnung, der Gebührenordnung und der Meldeordnung ab dem 1. Januar 2020 in Kraft

Gesetzesänderung

Am 1. Januar 2020 treten Neufassungen der Beitragsordnung, der Gebührenordnung sowie der Meldeordnung in Kraft.

Die amtlichen Fassungen der drei Satzungen finden Sie hier:

Weitere Informationen zur Neufassung der Beitrags- und Gebührenordnung finden sie hier:

Die Meldeordnung der Ärztekammer Berlin ist vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Berliner Heilberufekammergesetzes (BlnHKG) am 30.11.2018 neu gefasst worden. Das Gesetz sieht insbesondere in folgenden Bereichen neue, klarere oder umfassendere Regelungsmöglichkeiten vor:

  • Ausnahme von der Kammermitgliedschaft von Ärztinnen und Ärzten aus anderen Bundesländern bei nur vorübergehender und gelegentlicher Tätigkeit in Berlin
  • Anzeigepflichten für EU-Dienstleister
  • Erweiterung der Kategorien meldepflichtiger personenbezogener Daten von Kammermitgliedern und EU-Dienstleistern
  • Ausgabe und Einzug von Arztausweisen, Bescheinigungen etc., auch elektronischer Art

Darüber hinaus bestand das Bedürfnis, die Digitalisierung der Meldeprozesse vorzubereiten sowie konkrete Regelungen zum Datenschutz in der Meldeordnung zu verankern.