Abmeldung

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Einwilligung zur Weitergabe der Meldeakte

Um Ihnen die Anmeldung bei einer anderen Ärztekammer so einfach wie möglich zu gestalten, können wir Ihre Meldeakte an die neue Kammer weitergeben. Die Meldeakte enthält vor allem Kopien von Urkunden, zum Beispiel zu Berufsqualifikationen und akademischen Graden, sowie Unterlagen zu Mitgliedschaftszeiten in anderen Landesärztekammern. Für die Weitergabe Ihrer Meldeakte benötigen wir Ihr Einverständnis.

Sofern Sie mit der Weitergabe Ihrer Meldeakte nicht einverstanden sind, müssen Sie der neuen Kammer alle erforderlichen Angaben und Nachweise, insbesondere Urkunden sowie Angaben zu früheren Zeiten ärztlicher Tätigkeit, innerhalb eines Monats selbst vorlegen.

Hinweis: * Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden.