Ärztliche Stelle Qualitätssicherung-Strahlenschutz Berlin

Die ÄSQSB schlägt Möglichkeiten zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung vor und prüft die Umsetzung.

ÄSQSB: Formulare

Hier stehen Formulare für die Bereiche Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie zum Download bereit.

Gutachter:innen gesucht!

Die ÄSQSB ist durch das stetig wachsende Aufgabenspektrum in der Qualitätssicherung auf der Suche nach engagierten Ärzt:innen, die uns durch ihre fachliche Kompetenz im Rahmen einer gutachterlichen Tätigkeit aktiv unterstützen. 

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Die Ärztliche Stelle Qualitätssicherung-Strahlenschutz Berlin (ÄSQSB)

Die Ärztliche Stelle Qualitätssicherung-Strahlenschutz Berlin (ÄSQSB) hat umfangreiche Aufgaben bezüglich der Qualitätssicherung nach § 130 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für die Röntgendiagnostik, Strahlentherapie/Radioonkologie und Nuklearmedizin zu bewältigen. Sie wird von der Ärztekammer Berlin nach § 128 StrlSchV im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenUMVK) betrieben.

Die Hauptaufgabe der ÄSQSB besteht in der Überprüfung röntgendiagnostischer, strahlentherapeutischer oder nuklear­medizinischer Anlagen und der Beratung der Betreiber dieser Anlagen. Die ÄSQSB ist ausschließlich gutachterlich tätig und hat keine Vollzugsaufgaben. Sie ist jedoch verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde bei beständig ungerechtfertigtem Überschreiten der diagnostischen Referenzwerte, wenn Hinweise wiederholt nicht umgesetzt wurden oder „Gefahr in Verzug“ ist, zu informieren. Die zuständige Behörde entscheidet dann nach ausführlicher Prüfung der übermittelten Daten über mögliche behördliche Anordnungen.

Jeder Betreiber einer röntgendiagnostischen, strahlentherapeutischen oder nuklear­medizinischen Anlage in Berlin ist verpflichtet, diese bei der ÄSQSB anzumelden (§ 129 StrlSchV) und regelmäßige Qualitätsprüfungen durchzuführen (§ 116 StrlSchV). Die Ergebnisse dieser Qualitätsprüfungen müssen dokumentiert und der ÄSQSB nach schriftlicher Anforderung vorgelegt werden. Anhand der vom Betreiber eingereichten Unterlagen werden dann sowohl die technischen Anforderungen der Anlage und deren Qualität als auch die medizinische Qualität der durchgeführten Untersuchungen oder Behandlungen überprüft und beurteilt.

Ehrenamtliche Tätigkeit in der ÄSQSB

Bei der Erfüllung der Aufgaben wird die ÄSQSB von ehrenamtlichen Gremien – bestehend aus Röntgendiagnostiker:innen, Strahlentherapeut:innen, Nuklearmediziner:innen und Medizinphysik-Expert:innen – unterstützt, die ihre Prüftätigkeit als Gutachter:innen durchführen.

Gebühren

Die Überprüfung der angeforderten und eingereichten Unterlagen ist gebühren­pflichtig. Hier finden Sie die aktuelle Gebührentabelle der ÄSQSB.

Kontakt

Ärztliche Stelle Qualitätssicherung-Strahlenschutz Berlin (ÄSQSB)

Eileen Friedrichs

Leiterin

Kathrin Hildebrand

Verena Knauer

Mandy Rechlin