Sie möchten in Ihrem Beruf als Ärztin oder Arzt tätig werden und haben nicht in Deutschland studiert?

Dann müssen Sie eine Fachsprachprüfung ablegen.

Anmeldung zur Fachsprachprüfung

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Fachsprachprüfung

Abteilung 1 - Weiterbildung / Ärztliche Berufsausübung

Beratung

Die telefonische Beratung zu den Fachsprachprüfungen findet montags von 09:00 bis 12:00 Uhr statt.

Fachsprachprüfung

Ärztinnen und Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und hier in ihrem Beruf tätig werden wollen, müssen bei der Beantragung der Approbation/­Berufs­erlaubnis nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse in der Umgangs­sprache und fortgeschrittene Kenntnisse in der Fachsprache verfügen.

Allgemeines

Ende Juni 2014 haben die Gesundheits­minister:innen der Länder „Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen“ beschlossen. Die für die Ausübung des ärztlichen Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, die sogenannten Fachsprach­kenntnisse, orientieren sich für Ärztinnen und Ärzte am Sprachniveau C1.

Für das Approbationsverfahren in Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zuständig. Stellt das LAGeSo unzureichende Sprachkenntnisse fest, ist dort als Nachweis ein Zertifikat auf dem Sprachniveau B2 vorzulegen und nachfolgend bei der Ärztekammer Berlin eine Fachsprach­prüfung zu bestehen. Diese Aufgabe, die erforderlichen Fachsprach­kenntnisse zu überprüfen, wurde durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales an die Ärztekammer Berlin übertragen.

Anmeldung zur Fachsprachprüfung 

Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer Berlin ist erst möglich, nachdem Sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) die Approbation/Berufserlaubnis beantragt haben. Im Rahmen des Antragsverfahrens stellt das LAGeSo fest, ob Fachsprach­kenntnisse nachzuweisen sind. Sie erhalten dann vom LAGeSo eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass ein medizinischer Fachsprach­test bei der Ärztekammer Berlin zu erbringen ist.

Anschließend können Sie sich bei der Ärztekammer Berlin für die Fachsprach­prüfung anmelden. Dazu steht Ihnen unser Online-Anmeldeformular zur Verfügung. Folgende Unterlagen sind bei der Ärztekammer Berlin einzureichen:

  • ausgedrucktes und unterschriebenes Anmeldungsformular
  • Kopie Ihres gültigen Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass)
  • Eingangsbestätigung des LAGeSo mit dem Hinweis, dass ein medizinischer Fachsprachtest bei der Ärztekammer Berlin zu erbringen ist.

Die Unterlagen sind per Post, als Einwurf in den Hausbriefkasten der Ärztekammer Berlin oder per E-Mail einzureichen.

Liegen die Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Sobald die Verwaltungsgebühr in Höhe von 420,00 EUR bei der Ärztekammer Berlin eingegangen ist, können Sie zur Fachsprachprüfung eingeladen werden. Die Einladung zur Fachsprachprüfung wird Ihnen per E-Mail, auf Wunsch auch per Post zugeschickt. Bitte bringen Sie Ihr Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) zur Prüfung mit.   

Ablauf der Prüfung

Sie legen die Prüfung vor einem Prüfungs­ausschuss ab, der aus zwei Prüfer:innen besteht. Mindestens ein:e Prüfer:in ist Ärztin oder Arzt.

Die Fachsprachprüfung besteht aus den folgenden drei Prüfungsteilen (je 20 Minuten):

Sie erhalten mit der Einladung zur Prüfung eine Beschreibung der Aufgabenstellung und der Prüfungsanforderungen

Ergebnis der Fachsprachprüfung

Das Prüfungsergebnis steht frühestens zehn Tage nach den Fachsprachprüfungen fest. Sie erhalten darüber per E-Mail eine Bescheinigung zur Vorlage beim LAGeSo als pdf-Datei. Prüfen Sie deshalb regelmäßig, ob Nachrichten der Ärztekammer Berlin in Ihrem E-Mail-Posteingang oder Spam-Ordner eingegangen sind. 

Wichtiger Hinweis: Von telefonischen Anfragen zum Prüfungsergebnis bitten wir abzusehen. Das LAGeSo wird über das Ergebnis durch die Ärztekammer Berlin informiert. 

Fragen & Antworten zur Fachsprachprüfung

Die Anforderung betrifft alle Ärzt:innen mit ausländischem Berufsabschluss, die ab dem 1. Juli 2015 einen Antrag auf Approbation/Berufserlaubnis beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) stellen. Grundsätzlich müssen alle Ärzt:innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die keinen 

  • Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule oder
  • Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder
  • Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache

erworben haben, eine Fachsprachprüfung ablegen. Die Entscheidung hierzu liegt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).

  • Allgemeinsprachliche Deutschkenntnisse auf mindestens gutem B2-Niveau
  • Erweiterte medizinisch-fachsprachliche Deutschkenntnisse
  • Gute Kenntnisse für die Durchführung einer zielgerichteten und patientengerechten Anamnese
  • Gute Kenntnisse im Verfassen/Erstellen von medizinischen Dokumenten in deutscher Sprache, eine klare und deutliche Aussprache

Nein. Das LAGeSo akzeptiert nur den Nachweis einer durch die Ärztekammer Berlin durchgeführten bestandenen Fachsprachprüfung.

Die Anmeldung für die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer Berlin ist erst möglich, nachdem beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) die Approbation/Berufserlaubnis beantragt wurde. Dazu erhalten Sie vom LAGeSo eine Eingangsbestätigung unter Benennung der ggf. noch fehlenden Unterlagen wie dem Nachweis von Fachsprachkenntnissen. Erst mit dieser Eingangsbestätigung ist die Anmeldung bei der Ärztekammer Berlin möglich.

Die Anmeldung für die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer Berlin erfolgt vorab über unser Online-Anmeldeformular.

Die Online-Anmeldung kann nur bearbeitet werden, wenn nachfolgende Unterlagen vollständig bei der Ärztekammer Berlin vorliegen:

  • ausgedrucktes und unterschriebenes Online-Anmeldeformular
  • Kopie Ihres gültigen Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass)
  • Eingangsbestätigung des LAGeSo mit dem Hinweis, dass ein medizinischer Fachsprachtest nachzuweisen ist.

Die Gebühr für die Fachsprachprüfung beträgt 420,00 EUR.

Nach Eingang aller Unterlagen erhalten Sie per E-Mail von der Ärztekammer Berlin eine Eingangsbestätigung und den Gebührenbescheid (Rechnung) zur Überweisung der Prüfungsgebühr. Die Zahlung der Gebühr ist per Überweisung vorab zu leisten. Der Betrag ist vollständig binnen zwei Wochen auf das Konto der Ärztekammer Berlin einzuzahlen. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an der Fachsprachprüfung erst möglich ist, wenn die Gebühr vollständig bezahlt ist.

Nach Zahlungseingang der Gebühr erhalten Sie zunächst eine Vorabanfrage per E-Mail, ob Sie am nächstmöglichen Prüfungstermin teilnehmen möchten. Sofern Sie Ihre Teilnahme schriftlich bestätigen, wird Ihnen von der Ärztekammer die Einladung per E-Mail, auf Wunsch auch per Post, zugesendet. Diese geht Ihnen spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin zu. 

Die Prüfungstermine werden ausschließlich auf Anfrage per E-Mail oder Telefon bekanntgegeben.

Unter "Bemerkung/Prüfungsverfügbarkeit" im Online-Anmeldeformular können Sie uns angeben, wann Sie geprüft werden möchten.

Diese Angaben werden, soweit es möglich ist, bei der Planung berücksichtigt.

Die Prüfung kann bis Zugang der Ladung bzw. bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin gebührenfrei abgesagt werden. Die bereits gezahlte Gebühr wird zurückerstattet. Sagen Sie erst später ab, wird unterschieden in Absage „mit" und „ohne" wichtigen Grund.

Eine Absage ohne wichtigen Grund macht eine erneute Anmeldung zur Prüfung und die erneute Zahlung der Gebühr erforderlich.

Liegt ein wichtiger Grund für die Absage vor, wird eine Gebühr von 100,00 EUR als Aufwandsentschädigung erhoben. Die 420,00 EUR bzw. die Differenz zu den 100,00 EUR wird zurückgezahlt. Eine erneute Prüfungsanmeldung ist nicht erforderlich.

Die Fachsprachprüfung ist eine Einzelprüfung und alltagsnah gestaltet. Es wird eine Gesprächs- und Dokumentationssituation aus dem Berufsalltag im Krankenhaus oder der (haus-)ärztlichen Praxis simuliert. Die Prüfung basiert auf drei Prüfungsteilen je 20 Minuten:

  1. Arzt-Patienten-Gespräch (Anamnesegespräch)
  2. Schriftliche Dokumentation des Arzt-Patienten-Gesprächs
  3. Arzt-Arzt-Gespräch (Patient:in vorstellen und dazugehörige Fragen beantworten sowie gebräuchliche medizinische Fachbegriffe und deren deutsche Bezeichnung erläutern)

Mit der Fachsprachprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache für die ärztliche Tätigkeit nachzuweisen. Diese orientieren sich am Sprachniveau C1.

Die Prüfung soll vor allem alle vier Sprachkompetenzen (Verstehen, Sprechen, Lesen, Schreiben) überprüfen. Das Fachwissen der Prüfungskandidaten wird hierbei nicht überprüft.

Mindestens zwei Prüfer:innen stellen den Prüfungsausschuss, von denen mindestens eine Person Ärztin oder Arzt ist.

Die Prüfungsleistungen werden nach einem einheitlichen, strukturierten Schema bewertet. Die sprachlichen und kommunikativen Kompetenzen werden anhand speziell entwickelter Bewertungskriterien für die drei Prüfungsteile beurteilt. Insgesamt können 60 Punkte erreicht werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsteil mindestens 60 % der Gesamtpunktzahl erreicht werden.

Das Prüfungsergebnis steht frühestens zehn Tage nach den Fachsprachprüfungen fest. Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer erhält eine E-Mail mit der Bescheinigung über das Prüfungsergebnis als pdf-Datei zur Vorlage beim LAGeSo. Vorab wird das LAGeSo über das Ergebnis durch die Ärztekammer Berlin informiert und setzt nach Vorlage der Bescheinigung das Antragsverfahren fort.

Wenn Sie die Fachsprachprüfung nicht bestehen, können Sie diese wiederholen (siehe Frage „Kann die Fachsprachprüfung wiederholt werden?“). 

Um sich optimal auf die Wiederholungsprüfung vorzubereiten, empfehlen wir einen Lernzeitraum von mindestens drei Monaten. Dabei sollten Sie sich an denen vom Prüfungsausschuss empfohlenen Nachbesserungen der Sprachkenntnisse orientieren.

Wichtiger Hinweis: Im Falle des Nichtbestehens einer Fachsprachprüfung ist es nicht möglich, gegen die Entscheidung einen Widerspruch bei der Ärztekammer Berlin einzulegen. Widerspruch ist nur gegen Entscheidungen im Verwaltungsverfahren (wie das Approbationsverfahren) möglich, somit gegenüber dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). 

Bei nicht bestandener Fachsprachprüfung kann diese mehrmals wiederholt werden. Die Anzahl der Wiederholungsprüfungen ist nicht begrenzt. Eine Anmeldung ist für jeden erneuten Versuch erforderlich sowie das Zahlen der Gebühr in Höhe von 420,00 EUR.

Nein. Sie können die Prüfung nur im Ganzen mit allen drei Prüfungsteilen wiederholen.

Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Approbationsbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Die Ärztekammer Berlin bietet keinen Vorbereitungskurs auf die Fachsprachprüfung an. Es gibt in Berlin jedoch zahlreiche Anbieter von Deutsch-Sprachkursen – auch speziell für Ärzt:innen aus dem Ausland, die C1 als Nachweis für ihre Approbation benötigen.

Bei Fragen zum Approbationsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).