Weiterbildungsordnung

Herzstück und Regelwerk der Weiterbildung – mit allen relevanten Informationen

Die neue Weiterbildungsordnung von 2021 tritt in Kraft

Die neugefasste Weiterbildungsordnung von 2021 der Ärztekammer Berlin ist am 30. November 2022 in Kraft getreten.

Erfahren Sie hier, inwiefern sich damit die inhaltlichen Strukturen der ärztlichen Weiterbildung geändert haben, welche Rolle die Kompetenz spielt, was es mit dem eLogbuch auf sich hat und welche Übergangsregelungen für Befugnisse gelten.

Auf dieser Seite finden Sie die aktuelle Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin sowie ein Archiv mit bisherigen Fassungen der Weiterbildungsordnungen und den dazu gehörigen Richtlinien.

Die Weiterbildungsordnung  beinhaltet alle relevanten Informationen zu Ihrer Weiterbildung. Die Inhalte, die Sie zur Erlangung einer Facharztqualifikation, eines Schwerpunktes oder einer Zusatzbezeichnung erbringen müssen, sind in den Richtlinien zur Weiterbildungsordnung festgelegt.
    
Nachfolgend stellen wir Ihnen die konsolidierten Fassungen der Weiterbildungsordnung von 2021 und 2004 zur Verfügung. Für die Frage, welcher Nachtrag der Weiterbildungsordnung für Sie gilt, ist das Datum des Beginns Ihrer Weiterbildung ausschlaggebend. Im Allgemeinen ist der zu diesem Zeitpunkt aktuellste Nachtrag anzuwenden. Sofern jedoch nach Beginn Ihrer Weiterbildung ein weiterer Nachtrag, der für Ihre angestrebte Bezeichnung möglicherweise Änderungen gebracht hat, in Kraft getreten ist, können Sie die Weiterbildung auch nach diesem Nachtrag abschließen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gern an die zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung Weiterbildung der Ärztekammer Berlin.

Die Weiterbildungsordnung von 2021 ist am 30. November 2022 in Kraft getreten. Hier erhalten Sie Informationen zur neuen WBO 2021.

Richtlinie zur Weiterbildungsordnung von 2021

Neben einem allgemeinen Teil und einem fachspezifischen Teil (Psychotherapie und Psychoanalyse) regelt die Richtlinie die befristete Erteilung von Befugnissen.

Übergangsregelungen

für Befugnisse gemäß WBO 2004

Weiterbildungsbefugnisse gemäß WBO 2021 werden für alle Bezeichnungen gestaffelt über einen Zeitraum von drei Jahren, voraussichtlich bis spätestens zum 30. Juni 2026, erteilt.

Inhaber:innen einer Weiterbildungsbefugnis nach der WBO 2004 erhalten für eine Übergangszeit die Erlaubnis, auf der Grundlage ihrer bestehenden Befugnis auch nach der WBO 2021 weiterzubilden.

Alle Details zu den Regelungen gibt es hier.

Veranstaltungen zur Weiterbildung

Aktuelle Veranstaltungen für Ärzt:innen in Weiterbildung, Weiterbildungsbefugte und Prüfer:innen – im Jahr 2024 steht die neue Weiterbildungsordnung im Mittelpunkt. 

Voraussetzungen zur Erlangung der Fachkunden im Strahlenschutz

Gemäß der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin von 2021 gelten für bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen Voraussetzungen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunden im gesetzlich geregelten Strahlenschutz. Hier finden Sie eine Übersicht, die diese Anforderungen konkretisiert.

Archiv alter Weiterbildungsordnungen und Richtlinien