Mit dem Logbuch dokumentieren Sie Ihre ärztliche Weiterbildung.
Hier finden Sie die Logbücher (Richtlinien) zu allen Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen.
Herzstück und Regelwerk der Weiterbildung – mit allen relevanten Informationen
Die Weiterbildungsordnung beinhaltet alle relevanten Informationen zu Ihrer Weiterbildung. Die Inhalte, die Sie zur Erlangung einer Facharztqualifikation, eines Schwerpunktes oder einer Zusatzbezeichnung erbringen müssen, sind in den Richtlinien zur Weiterbildungsordnung festgelegt.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die konsolidierten Fassungen der Weiterbildungsordnung von 2004 zur Verfügung. Für die Frage, welcher Nachtrag der Weiterbildungsordnung für Sie gilt, ist das Datum des Beginns Ihrer Weiterbildung ausschlaggebend. Im Allgemeinen ist der zu diesem Zeitpunkt aktuellste Nachtrag anzuwenden. Sofern jedoch nach Beginn Ihrer Weiterbildung ein weiterer Nachtrag, der für Ihre angestrebte Bezeichnung möglicherweise Änderungen gebracht hat, in Kraft getreten ist, können Sie die Weiterbildung auch nach diesem Nachtrag abschließen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gern an die zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung Weiterbildung der Ärztekammer Berlin.
in Kraft seit 27. Juli 2019
in Kraft seit 11. Oktober 2014
in Kraft seit 17. März 2012
in Kraft seit 13. März 2010
in Kraft seit 5. Dezember 2009
in Kraft seit 29. März 2008
in Kraft seit 3. November 2007
in Kraft seit 30. September 2006
in Kraft seit 13. April 2006
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin von 1994
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin von 1994, 1. Nachtrag zur Allgemeinmedizin
Richtlinien zur Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin von 1994
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin von 1989
Richtlinien zur Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin von 1989
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin von 1979
Richtlinien zur Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin von 1979 (Auszug)
Richtlinien der Bundesärztekammer zur Weiterbildung von 1979
Facharztordnung der Ärztekammer Berlin von 1964
Hier finden Sie die Bildungsprogramme für die Weiterbildung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Übergangsbestimmungen für die Weiterbildung auf Basis der Bildungsprogramme der ehemaligen DDR sind in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin von 1989 im § 20 Absatz 4 formuliert.
DDR-Bildungsprogramm diverse I
DDR-Bildungsprogramm diverse II
DDR-Bildungsprogramm Herzchirurgie
DDR-Bildungsprogramm Immunologie