Die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisieren

Fragen & Antworten

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Fachkunde im Strahlenschutz finden Sie hier.

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Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden (§ 48 Strahlenschutz­verordnung). Der Nachweis über die fristgerechte Aktualisierung ist nur auf Anforderung vorzulegen.

Die Ärztekammer Berlin richtet sich bei der Berechnung der Aktualisierungsfristen nach dem Ausstellungsdatum der Fachkundebescheinigung.

  • Beispiel: Die Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz wurde am 01.03.2014 ausgestellt. Die Frist für die erste Aktualisierung läuft somit am 01.03.2019 ab. Der Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde wurde am 01.12.2018 absolviert. Ungeachtet dessen läuft die zweite Aktualisierungsfrist am 01.03.2024 ab.

Für den Fall, dass zwischenzeitlich eine weitere Fachkunde bescheinigt wird, gilt dies zeitgleich als Aktualisierung aller bisherigen Fachkunden im Strahlenschutz. Die letzte erworbene Fachkunde ist maßgeblich für das Datum der Aktualisierung.

  • Beispiel: Die Bescheinigung über die Fachkunde Notfalldiagnostik wurde am 02.05.2015 ausgestellt. Am 01.09.2018 erwirbt die Ärztin oder der Arzt zusätzlich die Fachkunde Röntgendiagnostik eines Organsystems-Thorax. Dann läuft die Aktualisierungsfrist für beide Fachkunden erst am 01.09.2023 ab.

Die Teilnahmebescheinigungen an den Aktualisierungskursen müssen zum Nachweis der fortlaufenden Aktualisierungen vollständig aufbewahrt werden.

Bei Überschreitung der Fünf-Jahres-Frist für die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Bitte beachten Sie, dass für Strahlenschutz-Fachkunden, die vor dem 01.07.2002 ausgestellt worden sind, andere Aktualisierungsfristen gelten. Sollten Sie im Besitz einer solchen Fachkunde sein und Fragen dazu haben, können Sie sich gern an uns wenden.

Sofern Sie eine Bescheinigung über die Fortgeltung der Fachkunde im Strahlenschutz benötigen, wird dafür nach der Gebührenordnung der Ärztekammer Berlin eine Gebühr von 100 Euro erhoben.

Kontakt

Fachkunde RöV/StrlSchV

Abteilung 1 - Weiterbildung / Ärztliche Berufsausübung

Katja Böhlendorff

Silja Cronemeyer

Stellvertretende Abteilungsleiterin (Ärztin)

Dr. med. Antje Haase

Ärztin

Claudia Hoppenz

Ärztin

Andrea Weigelt