Die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisieren

Fragen & Antworten

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Fachkunde im Strahlenschutz finden Sie hier.

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Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden (§ 48 Strahlenschutzverordnung)
Der Nachweis über die fristgerechte Aktualisierung ist nur auf Anforderung vorzulegen.

Die Ärztekammer Berlin richtet sich bei der Berechnung der Aktualisierungsfristen nach dem Datum des Erwerbs der Fachkunde. Sofern das Datum des Erwerbs der Fachkunde nicht auf der Fachkundebescheinigung vermerkt ist, wird die Aktualisierungsfrist nach dem Ausstellungsdatum der Fachkundebescheinigung berechnet.

Die Fristen für die folgenden Aktualisierungen beginnen mit dem Tag der Teilnahme am Aktualisierungskurs.

  • Beispiel: Die Fachkunde im Strahlenschutz wurde am 01.06.2026 erworben. Die Frist für die erste Aktualisierung läuft somit am 01.06.2031 ab. Der Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde wird am 01.04.2031 absolviert. Somit läuft die zweite Aktualisierungsfrist am 01.04.2036 ab.

Eine weitere Fachkunde kann eine bereits bestehende Fachkunde dann aktualisieren, sofern für den Erwerb der weiteren Fachkunde ein aufbauender Spezialkurs im Strahlenschutz absolviert wurde (z.B. Spezialkurs Interventionsradiologie, Spezialkurs für CT-Untersuchungen).

Die Teilnahmebescheinigungen an den Aktualisierungskursen müssen zum Nachweis der fortlaufenden Aktualisierungen vollständig aufbewahrt werden.

Bitte beachten Sie, dass für Strahlenschutz-Fachkunden, die vor dem 01.04.2026 ausgestellt worden sind, andere Aktualisierungsfristen gelten können. Von der Ärztekammer Berlin erteilte Auskünfte zur Aktualisierung von Fachkunden im Strahlenschutz, die vor dem 01.04.2026 erteilt worden sind, behalten ihre Gültigkeit.

Bei Überschreitung der Fünf-Jahres-Frist für die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Sollten Sie Fragen zur Berechnung der Aktualisierungsfristen haben, können Sie sich gern an uns wenden.

Sofern Sie eine Bescheinigung über die Fortgeltung der Fachkunde im Strahlenschutz benötigen, wird dafür nach der Gebührenordnung der Ärztekammer Berlin eine Gebühr von 100 Euro erhoben. Eine Fortgeltungsbescheinigung können Sie in einem formlosen Schreiben beantragen. Für die Ausstellung der Fortgeltungsbescheinigung müssen die fortlaufenden Teilnahmebescheinigungen an den Aktualisierungskursen im Original eingereicht werden.

Kontakt

Fachkunde RöV/StrlSchV

Abteilung 1 - Weiterbildung / Ärztliche Berufsausübung

Katja Böhlendorff

Silja Cronemeyer

Stellvertretende Abteilungsleiterin (Ärztin)

Dr. med. Antje Haase

Ärztin

Claudia Hoppenz

Ärztin

Andrea Weigelt