Elektronischer Arztausweis (eHBA)

Jetzt beantragen, um digitale Anwendungen in der Patientenversorgung nutzen oder verordnen zu können

Der digitale Wandel im Gesundheitswesen ist in vollem Gange. Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens vernetzen sich über die Telematikinfrastruktur. Medizinische Daten werden auf elektronischem Wege ausgetauscht, medizinische Verordnungen wie Arbeits­unfähigkeits­bescheinigungen elektronisch erstellt.

Um digitale Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur – zum Beispiel die elektronische Patientenakte oder das elektronische Rezept – für die Versorgung von Patient:innen nutzen bzw. verordnen zu können, benötigen Ärzt:innen einen elektronischen Arztausweis (auch eA oder eHBA genannt). Damit wird gewährleistet, dass nur Berechtigte auf sensible medizinische Daten elektronisch zugreifen können.

Kartenhersteller (Vertrauensdiensteanbieter)

Die Ärztekammer Berlin ist Herausgeberin des elektronischen Arztausweises. Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen an die Produktion und Verwaltung der Karten arbeitet sie mit vier Unternehmen, sogenannten Vertrauensdiensteanbietern (VDA), zusammen. Diese stellen die Ausweise her und liefern sie aus.

Alle vier VDA haben einen aufwendigen Zulassungsprozess durchlaufen und bieten technisch gleichwertige Produkte an. Informationen zu Preisen, Zahlungsmodalitäten und Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Webseiten der VDA (nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge):

D-Trust GmbH

medisign GmbH

SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH/Atos GmbH

T-Systems GmbH

Antrag

Bitte beantragen Sie Ihren elektronischen Arztausweis über die Ärztekammer Berlin – entweder online im Mitgliederportal oder mittels Webformular. Sie erhalten dann von uns eine sogenannte Vorgangsnummer zur eigenen Weiterbearbeitung des Antrags bei dem von Ihnen ausgewählten Kartenhersteller.

Bevor Sie die Vorgangsnummer anfordern, informieren Sie sich bitte zunächst über die Kartenhersteller und den Antragsprozess. Der elektronische Arztausweis ist kostenpflichtig!

Sie haben bereits eine Vorgangsnummer? Dann rufen Sie bitte direkt das Antragsportal des von Ihnen gewählten Kartenherstellers (nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge) auf und bearbeiten Sie Ihren Antrag dort weiter:

D-Trust GmbH

medisign GmbH

SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH/Atos GmbH

T-Systems GmbH

Antragsprozess in 6 Schritten

Haben sich Ihre Meldedaten, zum Beispiel Ihre Meldeanschrift oder Ihr Nachname, in letzter Zeit geändert? Wenn ja, teilen Sie uns dies bitte mit – entweder online im Mitgliederportal oder unter Kontakt.

Bitte entscheiden Sie sich für einen Kartenhersteller. Weitere Informationen zu den Kartenherstellern finden Sie oben auf dieser Seite.

Sonderfall Folgeantrag

Sofern Sie als Bestandskundin oder -kunde einen Folgeantrag stellen möchten, beachten Sie bitte die Hinweise zur Beibehaltung oder Änderung der Telematik-ID.

Auf dem Chip Ihres bisherigen elektronischen Arztausweises ist neben Ihrem Namen und Ihrer Arzteigenschaft auch Ihre persönliche Telematik-ID gespeichert. Die Telematik-ID ist Ihre elektronische Identität in der Telematikinfrastruktur. Sie wird zum Beispiel bei Ihrem Zugriff auf die elektronischen Patientenakten oder Gesundheitskarten Ihrer Patient:innen bedeutsam: Um den Zugriff zu bekommen, müssen Sie sich gegenüber der jeweiligen elektronischen Patientenakte oder Gesundheitskarte als Ärztin oder Arzt ausweisen. Dies geschieht mit dem elektronischen Arztausweis. Ihre Patient:innen müssen Ihnen ihrerseits die notwendigen Berechtigungen für den Zugriff erteilen. Die Berechtigungen werden dabei an die Telematik-ID auf Ihrem elektronischen Arztausweis gekoppelt.

Wenn Sie Ihre Telematik-ID beibehalten, bleiben die erteilten Berechtigungen trotz Ausweiswechsel (auch zu einem anderen Kartenanbieter) bestehen. Wenn Sie die Telematik-ID ändern lassen, müssen Ihre Patient:innen Ihnen sämtliche Berechtigungen erneut erteilen. Die Änderungsmöglichkeit besteht, um eine potenzielle Profilbildung über mehrere Ausweise zu verhindern.

Möchten Sie Ihre Telematik-ID behalten, können Sie den Antrag sowohl über das Webformular als auch über das Mitgliederportal starten. Die Funktion „Telematik-ID behalten" ist voreingestellt. Eine neue Telematik-ID können Sie nur im Mitgliederportal auswählen.

Die Ärztekammer Berlin stellt Ihnen im Antragsportal Ihres Anbieters ein persönliches Antragsformular zur Verfügung. Dieses ist bereits mit Ihren Meldedaten vorbefüllt.

Bitte teilen Sie uns dafür den von Ihnen ausgewählten VDA mit und erteilen Sie uns eine Einwilligung, dass wir Ihre Meldedaten an den VDA übertragen dürfen. Nutzen Sie dafür das Mitgliederportal  oder das Webformular.

Die weitere Antragsbearbeitung richtet sich zunächst danach, ob Sie die Vorbefüllung im Mitgliederportal oder mittels Webformular beantragt haben (siehe nachfolgende Tabelle).

Mitgliederportal Webformular
1.  Sie erhalten eine E-Mail von , dass die Vorbefüllung erfolgreich war. In der Regel geht diese E-Mail innerhalb weniger Minuten bis Stunden zu. Bitte prüfen Sie auch Ihren SPAM-Ordner! 1.  Sie erhalten innerhalb weniger Tage ein Schreiben, dass die Vorbefüllung erfolgreich war.
2.  Bitte loggen Sie sich erneut im Mitgliederportal ein und rufen sie den Reiter „Elektronischer Arztausweis Status“ auf. 2.  In dem Schreiben steht Ihre persönliche Vorgangsnummer (18 Stellen); diese benötigen Sie zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags.
3.  Ihre persönliche Vorgangsnummer (18 Stellen) sowie ein Link zu Ihrem VDA werden Ihnen dort angezeigt. Bitte kopieren Sie sich die Vorgangsnummer und klicken Sie den Link zu Ihrem VDA an.

3.  Öffnen Sie Ihren Internetbrowser und rufen Sie das Antragsportal Ihres VDA auf:

D-Trust GmbH

medisign GmbH

SHC Stolle & Heinz/Atos GmbH

T-Systems GmbH

4.  Sie gelangen in das Antragsportal Ihres VDA. Geben Sie dort Ihre Vorgangsnummer in das passende Feld ein. Sie erhalten Zugriff auf Ihr persönliches Antragsformular.
5. Vervollständigen Sie die fehlenden Angaben in Ihrem Antragsformular. Wählen Sie bitte Ihr bevorzugtes Identifizierungsverfahren aus (vgl. Schritt 5). Senden Sie das Antragsformular elektronisch an den VDA. Achten Sie anschließend auf Ihr E-Mail-Postfach. Sie erhalten in der Regel Nachrichten von Ihrem VDA; ggf. prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner!
6.  Sofern Sie Ihren Antrag während der Bearbeitung zwischenspeichern möchten, notieren Sie sich unbedingt das angezeigte Passwort; anderenfalls können Sie Ihren Antrag später nicht erneut aufrufen und fertigstellen.
7.  Laden Sie Ihren Antrag sowie ggf. weitere Unterlagen herunter und drucken Sie den Antrag aus. Unterlagen zum PostIdent-Verfahren (PostIdent-Coupon) für „Schritt 5: Identifizierung“ legen Sie bitte beiseite.
8. Unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn postalisch an Ihren VDA.
9. Im Übrigen folgen Sie bitte den weiteren Anweisungen Ihres VDA.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihr vorbefüllter Antrag im Portal Ihres VDA nur 42 Tage vorgehalten wird.

Alle VDA bieten Ihnen für die Identifizierung das sogenannte PostIdent-Verfahren an. Sie haben die Wahl zwischen dem PostIdent in der Postfiliale und dem PostIdent mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels (sogenannte eID).

1) Für das PostIdent in der Postfiliale benötigen Sie

  • Ihren PostIdent-Coupon (vgl. Schritt 4)
  • ein gültiges Personalausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel). Bitte beachten Sie: 
    • Benutzen Sie dasselbe Ausweisdokument, das Sie im Antrag angegeben haben. Die im Antrag eingegebene Ausweisnummer sowie Ihre Namensdaten müssen mit den Angaben im Ausweisdokument übereinstimmen.
    • Bei Verwendung Ihres Reisepasses benötigen Sie eine Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein darf!

2) Für das PostIdent mit der Online-Ausweisfunktion (eID) benötigen Sie

  • einen QR-Code von Ihrem Vertrauensdiensteanbieter (VDA),
  • einen Link zum PostIdent-Portal von Ihrem VDA,
  • die PostIdent-App – laden Sie diese ggf. herunter.

Ihre Identifikationsdaten werden sicher an den VDA weitergeleitet.

Der VDA übersendet Ihnen den Ausweis zusammen mit wichtigen Informationen zur Inbetriebnahme an Ihre Meldeanschrift. Ihren PIN-Brief erhalten Sie mit separater Post. Bitte lesen Sie die Informationen aufmerksam. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen des VDA.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Ausweis nicht innerhalb der ggf. vom VDA gesetzten Frist freischalten, wird er unbrauchbar.

Um Ihren elektronischen Ausweis für die Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzen zu können, benötigen Sie zusätzlich insbesondere

  • Konnektor
  • SMC-B (auch Praxiskarte genannt)
  • Kartenlesegerät/e (mindestens 1 am Empfang sowie je 1 pro Arbeitsplatz)
  • Anwendungssoftware (u. a. eine sogenannte Signaturanwendungskomponente)
  • KIM-Dienst & KIM-Postfach (KIM = Kommunikation im Medizinwesen)
  • Update/s des Praxis- oder Krankenhausverwaltungssystems.

Soft- und Hardware müssen an Ihr Praxis- oder Krankenhausverwaltungssystem angeschlossen werden. Lassen Sie sich diesbezüglich bitte von Ihrem Systemhersteller beraten.

Informationen zur Finanzierung der Komponenten finden Sie bei der KV Berlin oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Folgeausweis rechtzeitig beantragen

Sofern die Gültigkeit Ihres aktuellen elektronischen Arztausweises in Kürze abläuft, denken Sie bitte daran, rechtzeitig einen Antrag auf einen Folgeausweis zu stellen. Ohne einen elektronischen Arztausweis können Sie beispielsweise keine elektronischen Rezepte ausstellen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an Krankenkassen übermitteln.

Planen Sie mindestens 8 Wochen für die Anschaffung ein! Neben der Antragstellung und erneuten Identifizierung gehören die folgenden Schritte dazu: Freigabe des Antrags durch die Ärztekammer Berlin, Produktion und Lieferung des Ausweises durch den Anbieter sowie Inbetriebnahme in Ihrer Praxis oder Gesundheitseinrichtung.

Weitere Informationen halten die vier Anbieter für Sie bereit.

Erklärvideo

Ihr Weg zum elektronischen Arztausweis