Sie möchten eine Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz beantragen?

Daran sollten Sie denken. 

Anträge

Fachkunde

Röntgendiagnostik
Antrag RÖV

Strahlentherapie und Nuklearmedizin
Antrag StrlSchV

Antragstellung Fachkunde

Hier finden Sie Anträge auf die Bescheinigung von Fachkunden nach Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin und Zahnmedizin (Röntgendiagnostik) und Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlentherapie und Nuklearmedizin) und weitere Formulare.

Bitte beachten Sie, dass ein mit Hilfe des online-gestützten Verfahrens gestellter Antrag erst dann als gestellt gilt, wenn das Antragsformular ausgedruckt und unterschrieben bei der Ärztekammer Berlin eingegangen ist. Die erforderlichen Unterlagen sind beizufügen.

Um eine Fachkundebescheinigung zu erhalten, verwenden Sie bitte die hinterlegten Anträge.

Die Ärztekammer Berlin passt die Verwaltungspraxis bei der Ausstellung der Bescheinigungen über die Fachkunde im Strahlenschutz an:

Nach der Vierten Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung ist bei der Ausstellung der Bescheinigungen über die Fachkunde im Strahlenschutz auf den Zeitpunkt des realen Erwerbs der Fachkunde abzustellen.

Maßgeblich für den Abschluss des Erwerbs der Fachkunde ist der Tag, an dem alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, das heißt:

  • die erfolgreiche Teilnahme an allen erforderlichen Strahlenschutz-Kursen
  • der vollständige Sachkundeerwerb für das jeweilige Anwendungsgebiet.

Als Datum des Abschlusses des Sachkundeerwerbs gilt das Datum des Sachkundezeugnisses.

In den Bescheinigungen über die Fachkunde im Strahlenschutz der Ärztekammer Berlin, die ab dem 01.04.2026 ausgestellt werden, wird das Datum des realen Abschlusses des Fachkundeerwerbs ausgewiesen.

Bei Fachkunden, für deren Erwerb ein Fachgespräch zu absolvieren ist, gilt als Abschluss des Fachkundeerwerbs der Tag des erfolgreichen Fachgespräches.  

Auch die für die Aktualisierung der Fachkunde maßgebliche Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem alle Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde erfüllt sind.

Die Ärztekammer Berlin passt auch die Berechnungspraxis der Aktualisierungsfristen für die Fachkunde im Strahlenschutz an. Diese Berechnungspraxis gilt für Fachkundebescheinigungen, die ab dem 01.04.2026 ausgestellt werden. Bitte beachten Sie die Informationen dazu unter: Aktualisierung der Fachkunde.

Welche Nachweise benötige ich zum Erwerb der Fachkunde?

Röntgendiagnostik

  • Teilnahmebestätigung über Kenntnis-, Grund- und Spezialkurs(en) im Strahlenschutz im Original sowie
  • der Sachkundezeiten und Untersuchungszahlen, bestätigt durch ein Sachkundezeugnis (Original)
  • ggf. Bescheinigungen über Aktualisierungskurse

Strahlentherapie und Nuklearmedizin

  • Teilnahmebestätigung über Grund- und jeweiligen Spezialkurs im Strahlenschutz im Original sowie
  • der Sachkundezeiten und Anwendungszahlen, bestätigt durch ein Sachkundezeugnis (Original)
  • ggf. Bescheinigungen über Aktualisierungskurse
  • erfolgreiche Teilnahme an einem Fachgespräch

Ableistung der Kurse und Gültigkeitsdauer

Die Kurse sind aufeinander aufbauend zu absolvieren. 

Bitte beachten Sie: Die Kursteilnahme darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre  zurückliegen.

Gebühren

Welche Gebühren entstehen bei der Beantragung einer Fachkunde?

Der Erwerb der Fachkunde „Notfalldiagnostik“ ist gebührenfrei. Die Gebühr für alle anderen Fachkunden ohne Fachgespräch beträgt 100 Euro.

Bei Erwerb einer Fachkunde mit Fachgespräch wird eine Bearbeitungsgebühr von 200 Euro erhoben. Sie erhalten während der Bearbeitungszeit einen Gebühren­bescheid. Grundlage hierzu ist die Gebührenordnung der Ärztekammer Berlin.

Kontakt

Fachkunde RöV/StrlSchV

Abteilung 1 - Weiterbildung / Ärztliche Berufsausübung

Katja Böhlendorff

Silja Cronemeyer

Stellvertretende Abteilungsleiterin (Ärztin)

Dr. med. Antje Haase

Ärztin

Claudia Hoppenz

Ärztin

Andrea Weigelt