Freiwillige Mitgliedschaft

Endet Ihre gesetzliche Mitgliedschaft, können Sie eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen.

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Berliner Ärzteversorgung

Versorgungswerk

Die Ärztekammer Berlin unterhält für ärztlich tätige Kammermitglieder und deren Familien und Hinterbliebene eine Versorgungseinrichtung:

Berliner Ärzteversorgung
Potsdamer Straße 47
14163 Berlin
T +49 30 81 60 02 - 21
F +49 30 81 60 02 - 40
E

Kammermitglieder werden dem Versorgungswerk automatisch gemeldet. Weiterführende Informationen erhalten Sie direkt bei der Berliner Ärzteversorgung.

Antrag

Kammermitglieder, deren gesetzliche Mitgliedschaft (sogenannte Pflichtmitgliedschaft) in der Ärztekammer Berlin endet, weil sie

a) ihre ärztliche Berufsausübung vollständig aufgeben oder

b) ihren Wohnsitz oder ihre ärztliche Berufsausübung in das Ausland verlegen,

können auf Antrag eine freiwillige Mitgliedschaft in der Ärztekammer Berlin begründen. Die freiwillige Mitgliedschaft schließt nahtlos an die Pflichtmitgliedschaft an. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Pflichtmitgliedschaft schriftlich zu stellen. Das erforderliche Antragsformular wird allen Antragsberechtigten zusammen mit dem Abmeldebescheid zugesandt.

Rechte & Pflichten

Freiwillige Mitglieder im Ausland (siehe oben Buchstabe b) können u. a. Weiterbildungsanerkennungen, Fortbildungszertifikate und berufsbezogene Qualifikationsnachweise oder Bescheinigungen) erhalten. Für alle freiwilligen Mitglieder (siehe oben Buchstaben a und b) besteht die Möglichkeit, an kammeröffentlichen Sitzungen und Veranstaltungen teilzunehmen. Arztausweise oder Bescheinigungen über die berufsrechtliche Zulassung werden an freiwillige Mitglieder nicht ausgegeben. Auch können aufgrund der freiwilligen Mitgliedschaft Wahlrechte oder ehrenamtliche Tätigkeiten nicht wahrgenommen werden.

Freiwillige Mitglieder sind melde- und beitragspflichtig.

Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten der freiwilligen Mitglieder ergeben sich aus § 3 Hauptsatzung, § 1 Meldeordnung und der Beitragsordnung.

Berliner Ärzteversorgung

Bitte beachten Sie, dass eine freiwillige Mitgliedschaft in der Ärztekammer Berlin weder zu einer Pflichtmitgliedschaft noch zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Berliner Ärzteversorgung führt. Die Voraussetzungen der Pflichtmitgliedschaft sowie der freiwilligen Mitgliedschaft in der Berliner Ärzteversorgung sind abschließend in der Satzung der Berliner Ärzteversorgung geregelt. Sofern Sie weiterhin einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft in der Berliner Ärzteversorgung stellen möchten, wenden Sie sich hierfür bitte an:

Berliner Ärzteversorgung
Potsdamer Straße 47
14163 Berlin

T +49 30 81 60 02 - 21

Rückkehr nach Berlin oder in ein anderes Bundesland

Wenn Sie wieder eine ärztliche Tätigkeit in Berlin aufnehmen oder Ihren Wohnsitz nach Berlin verlegen, müssen Sie dies der Ärztekammer Berlin anzeigen. Für den Fall, dass Sie von Ihrer Auslandstätigkeit in ein anderes Bundesland zurückkehren, ist dies der für das Bundesland zuständigen Ärztekammer anzuzeigen.

Bitte weisen Sie bei der Begründung einer Kammermitgliedschaft in einem anderen Bundesland auf Ihre vor Weggang ins Ausland in Berlin bestehende Kammermitgliedschaft hin, weil wir Ihre Meldedaten/-akte hier vorhalten.