Ärztliche Qualifikationen

für die Krankenhaushygiene

Krankenhaushygieniker:innen und hygienebeauftragte Ärzt:innen

Welche Gesetze und Regelungen gelten auf welchen Ebenen?

Bundesebene

Gemäß Infektions­schutz­gesetz (IfSG) § 23 (8)  obliegt es den Bundesländern Rechts­verordnungen für medizinische Einrichtungen zu erlassen. Unter anderem ist hierbei die Sicherstellung geeigneter personeller Voraussetzungen (Ausstattung, Qualifikations­anforderungen, laufende Schulungen) im Bereich Hygiene in medizinischen Einrichtungen zu berücksichtigen.

Die im IfSG geforderten Qualifikationen entsprechen den Vorgaben der Kommission für Krankenhaus­hygiene und Infektions­prävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut (RKI) (vgl. Personelle und organisa­torische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen).

Im ärztlichen Bereich geht es konkret um die Krankenhaus­hygieniker:innen und die hygiene­beauftragten Ärzt:innen.

Die zunächst als Übergangslösung gedachte curriculare Fortbildung „Krankenhaushygiene“ für klinische Fachärzt:innen wurde in Abstimmung der einschlägigen Fachgesellschaften mit der Bundesärztekammer (BÄK) im Jahr 2020 gemäß der Musterweiterbildungsordnung der BÄK in eine Zusatzweiterbildung „Krankenhaushygiene“ überführt, bei der von der BÄK neben einer 200-stündigen Kursweiterbildung die Ausbildung und Begleitung durch einen Befugten vorgeschlagen wird.

Landesebene Berlin

Am 29. Juni 2012 ist in Berlin die Verordnung zur Regelung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen (Hygieneverordnung) in Kraft getreten.

Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitations­einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, haben die Mitarbeit mindestens einer Krankenhaus­hygienikerin oder eines Krankenhaus­hygienikers sicherzustellen (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 3 der Hygiene­verordnung). Die genaue Anzahl richtet sich nach dem von der Hygiene­kommission festgestellten Bedarf. Des Weiteren ist unter anderem geregelt:

  • Krankenhäuser mit mehr als 400 Betten müssen mindestens eine Krankenhaus­hygienikerin oder einen Krankenhaus­hygieniker beschäftigen.
  • Darüber hinaus muss jedes Krankenhaus sowie Vorsorge- und Rehabilitations­einrichtung, in der eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, über mindestens eine hygienebeauftragte Ärztin oder einen hygienebeauftragten Arzt verfügen.
  • Im Weiteren haben auch Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken mit einem hohen Risiko für nosokomiale Infektionen eine hygienebeauftragte Ärztin oder einen hygiene­beauftragten Arzt zu bestellen.

Die Hygieneverordnung verpflichtet nicht nur zur Beschäftigung von Hygienefachkräften in allen Krankenhäusern sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sondern darüber hinaus auch zur Bildung von Hygienekommissionen.

Qualifikation

Krankenhaushygienikerin oder Krankenhaushygieniker

kann nur sein, wer

  1. die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektions­epidemiologie erhalten hat oder
  2. eine andere Facharztweiterbildung erfolgreich abgeschlossen hat und
    • eine Zusatzbezeichnung auf dem Gebiet der Krankenhaus­hygiene nach der Weiterbildungs­ordnung einer Landes­ärzte­kammer erworben hat oder
    • eine von einer Landes­ärzte­kammer anerkannte strukturierte curriculare Fortbildung zur Krankenhaus­hygiene nach dem Curriculum der Bundesärztekammer erfolgreich absolviert hat.

Erwerb der in der Hygieneverordnung des Landes Berlin geforderten Qualifikationen als Krankenhaus­hygieniker:in

Die Qualifikation als Krankenhaushygieniker:in kann in Berlin über den Weg

  • der Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin (Zusatzweiterbildung Krankenhaushygiene) oder
  • der Fortbildung gemäß den Vorgaben der strukturierten curricularen Fortbildung Krankenhaushygiene der Bundesärztekammer, die 2020 durch das (Muster-)Kursbuch Krankenhaushygiene abgelöst wurde,

erworben werden. Für den Abschluss der strukturierten curricularen Fortbildung Krankenhaushygiene gilt in der Ärztekammer Berlin eine Übergangsfrist bis zum 29. November 2025.

Ihre Ansprechperson

Bei Fragen zur

  • Qualifizierung zur Krankenhaushygienikerin oder zum Krankenhaushygieniker
  • Qualifikation zur hygienebeauftragten Ärztin oder zum hygienebeauftragten Arzt gemäß Musterkursbuch der BÄK

wenden Sie sich gern an die zuständige Ansprechperson in der Abteilung Weiterbildung.

Kontakt

Stephanie Friedrich

Abteilung 1 - Weiterbildung / Ärztliche Berufsausübung

Qualifikation

Hygienebeauftragte Ärztin oder hygienebeauftragter Arzt

kann nur sein, wer

  1. eine Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt erhalten hat und
  2. das Modul 1 des 200-stündigen Kurses für die Krankenhaushygiene gemäß dem (Muster-)Kursbuch Krankenhaus­hygiene der Bundesärztekammer oder eine von einer Landesärztekammer anerkannte curriculare Fortbildung für hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte nach dem Curriculum Hygiene­beauftragter Arzt der Bundesärztekammer vom 23.09.2022 im Umfang von mindestens 40 Stunden erfolgreich absolviert hat.

Sie oder er soll weisungsbefugt sein.

Erwerb der in der Hygieneverordnung des Landes Berlin geforderten Qualifikation als hygiene­beauftragte Ärztin oder hygiene­beauftragter Arzt

Die Qualifikation als hygiene­beauftragte Ärztin oder hygiene­beauftragter Arzt kann in Berlin über den Weg

  • das Modul 1 des 200-stündigen Kurses für die Krankenhaushygiene gemäß dem (Muster-)Kursbuch Krankenhaushygiene der Bundesärztekammer oder
  • eine von einer Landesärztekammer anerkannte curriculare Fortbildung für hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte nach dem Curriculum Hygienebeauftragter Arzt der Bundesärztekammer vom 23.09.2022 im Umfang von mindestens 40 Stunden

erworben werden.

Das Modul 1 bzw. die curriculare Fortbildung kann bereits während der Facharztausbildung absolviert werden.

Ihre Ansprechperson

Bei Fragen zur

  • Qualifikation zur hygienebeauftragten Ärztin oder zum hygienebeauftragten Arzt gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Hygienebeauftragter Arzt
  • Curricularen Fortbildung für hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte

wenden Sie sich gern an die zuständige Ansprechperson in der Abteilung Fortbildung / Qualitätssicherung.

Kontakt

Elke Höhne

Abteilung 2 - Fortbildung / Qualitätssicherung