Hier finden Sie rechtliche Grundlagen.
Mitgliederportal
- Einsicht in das Fortbildungspunktekonto
- Beantragung des Fortbildungszertifikates
Fortbildungspunktekonto
Im elektronischen Fortbildungspunktekonto innerhalb des Mitgliederportals haben Sie einen Überblick über Ihre registrierten Fortbildungsaktivitäten: Sie sehen die erworbenen Fortbildungspunkte, können eine Filterfunktion nutzen und – wenn es soweit ist – die Ausstellung Ihres Fortbildungszertifikates beantragen.
Hier können Sie neue Barcode-Etiketten bestellen.
Fragen & Antworten zum Fortbildungspunktekonto
- Die Ärztekammer Berlin stellt allen Kammermitgliedern Barcode-Etiketten mit der persönlichen „Einheitlichen Fortbildungsnummer“ (EFN) zur Verfügung. Bei Veranstaltungen, die in Präsenz stattfinden, nehmen Sie bitte das Barcode-Etikett zu der Veranstaltung mit und kleben diesen in die ausliegende Teilnahmeliste. Der Veranstalter scannt die Barcodes ein und meldet sie zentral an den sogenannten „Elektronischen Informationsverteiler“ (EIV) bei der Bundesärztekammer. Der EIV leitet erworbene Fortbildungspunkte anhand der EFN an die jeweilig zuständige Landesärztekammer weiter, wo sie automatisch dem entsprechenden Fortbildungspunktekonto gutgeschrieben werden.
Wenn Sie ein neues Mitglied der Ärztekammer Berlin sind, erhalten Sie die Bögen mit Ihren Barcode-Etiketten automatisch bei der Anmeldung. Hier können Sie die Barcode-Etiketten bestellen.
- Nehmen Sie an einer reinen Online-Veranstaltung teil, werden Sie in der Regel bei der Anmeldung zur Veranstaltung aufgefordert, Ihre EFN anzugeben. Damit können die erworbenen Fortbildungspunkte automatisch gemeldet werden. Ihre EFN finden Sie im Kammerportal (nach Weiterleitung aus dem Mitgliederportal) unter „Meine Fortbildungspunkte“, auf Ihrem Barcode-Etikett oder auf der Rückseite Ihres Arztausweises (Achtung! Bitte nicht verwechseln mit der Ausweisnummer).
Es kann einige Wochen dauern, bevor Sie Ihre neu erworbenen Punkte auf Ihrem Punktekonto sehen können.
Die Veranstalter ärztlicher Fortbildungen sind verpflichtet, Ihnen zusätzlich eine Teilnahmebescheinigung auszustellen, die inhaltlich den Vorgaben der Fortbildungsordnung und ihrer Ausführungsrichtlinie entspricht. Die Teilnahmebescheinigung dient als anerkannter Nachweis, falls es ausnahmsweise Probleme bei der Punkteübermittlung geben sollte.
Sie finden Ihr elektronische Punktekonto im Kammerportal (nach Weiterleitung aus dem Mitgliederportal) über den Menüpunkt „Fortbildung“ – „Fortbildungspunkte“). Sollten Sie noch keinen Zugang zum Mitgliederportal haben, wählen Sie dort bitte „Neuregistrierung“. Dort finden Sie auch eine detaillierte Anleitung zur Anmeldung im Mitgliederportal.
Grundsätzlich sind alle Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, nach § 4 (1) der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin verpflichtet, „sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist“.
- Sind Sie im vertragsärztlichen Bereich tätig, gilt die Nachweispflicht nach § 95d SGB V und § 1 der „Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten“. Diese besagt, dass alle Vertragsärzt:innen, alle ermächtigten und alle niedergelassenen Vertragsärzt:innen oder in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellten Ärzt:innen zum Nachweis der Fortbildung verpflichtet sind (KBV-Regelung zur Fortbildungspflicht).
- Wenn Sie im Krankenhaus tätig sind, gilt Folgendes: Gemäß der Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 136b (1) SGB V zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte im Krankenhaus sind alle in einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus tätigen Fachärzt:innen zum Nachweis ihrer Fortbildung verpflichtet (siehe auch Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung im Krankenhaus, Tragende Gründe zum Beschluss des G-BA über eine Neufassung der Regelung zur Fortbildung im Krankenhaus).
Wenn Sie im vertragsärztlichen Bereich tätig sind und wir Ihnen ein Fortbildungszertifikat ab dem 01.01.2022 ausgestellt haben, übermittelt die Ärztekammer Berlin die Daten des ausgestellten Fortbildungszertifikates auf elektronischem Weg direkt an die KV Berlin. Näheres dazu finden Sie im Beitrag „Neue Schnittstelle für den Fortbildungsnachweis“ (In: Berliner Ärzt:innen, 11/2021).
Wenn Sie an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind und die Nachweisführung gegenüber der KV Berlin persönlich vornehmen möchten, können Sie der Datenübermittlung jederzeit widersprechen. Für den Widerspruch verwenden Sie bitte dieses Formular.
Wenn wir Ihnen das Fortbildungszertifikat vor dem 31.12.2021 ausgestellt haben, müssen Sie das Zertifikat bei der KV Berlin in Papierform einreichen.
Ganz wichtig: Unabhängig von der Datenübermittlung müssen Sie weiterhin Ihr Fortbildungszertifikat im Vorfeld bei uns beantragen. Die Beantragung ist im Kammerportal (nach Weiterleitung aus dem Mitgliederportal) unter „Fortbildung“ – „Fortbildungszertifikat beantragen“, telefonisch oder per E-Mail an fb-punktekonten@aekb.de möglich.
Für die Ausstellung eines Fortbildungszertifikates benötigen Sie 250 Fortbildungspunkte in einem Zeitraum von fünf Jahren.
Wenn Sie die Ausstellung einer Zweitschrift Ihres Fortbildungszertifikates wünschen, erheben wir eine Gebühr von 20,00 € gemäß unserer Gebührenordnung.
- Wenn Sie im stationären Bereich tätig sind, können wir Ihren Nachweiszeitraum verlängern, sofern bei Ihnen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeiten eine Unterbrechung Ihrer fachärztlichen Tätigkeit im stationären Bereich von mehr als drei Monaten vorliegt. Gern können Sie uns dazu einen Nachweis einreichen und wir verlängern Ihren Nachweiszeitraum entsprechend. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund § 4 („Verlängerung der Nachweisfrist bei Unterbrechungen der Tätigkeit“) der aktuell gültigen Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung im Krankenhaus Ihren Nachweiszeitraum um maximal zwei Jahre verlängern können.
- Wenn Sie im vertragsärztlichen Bereich tätig sind, bitten wir Sie, sich an die Kassenärztliche Vereinigung Berlin zu wenden.
Ihre Teilnahmebescheinigungen, die bisher nicht auf dem Fortbildungspunktekonto registriert sind, können Sie im Kammerportal (nach Weiterleitung aus dem Mitgliederportal) unter „Fortbildung“ – „Nachweise einreichen“ hochladen. Alternativ ist es möglich, Ihre Teilnahmebescheinigungen als PDF-Datei per E-Mail (fb-punktekonten@aekb.de), per Fax (+49 30 408 06 - 55 12 99) oder in Kopie per Post (Ärztekammer Berlin, Friedrichstraße 16, 10969 Berlin) an uns zusenden.
Eine Vorgabe von Pflichtpunkten pro Fortbildungskategorie besteht nicht. Bitte beachten Sie jedoch, dass Fortbildungspunkte in den Kategorie D und I (Online-Fortbildungen, E-Learning) zusammen eine Höchstgrenze anrechenbarer Punkte haben. Es können maximal 150 Punkte, summiert aus diesen beiden Kategorien, auf Ihr Fortbildungszertifikat angerechnet werden. Die Punkteobergrenze von 150 anrechenbaren Punkten gilt auch für die Kategorien H und G. In Kategorie F haben Sie eine Punkteobergrenze von 50 Punkten. Hier finden Sie eine Übersicht der Fortbildungskategorien und Obergrenzen.
Abteilung 2 - Fortbildung / Qualitätssicherung
Servicebereich FB-Punktekonten
- T +49 30 408 06 - 12 12
- F +49 30 408 06 - 55 12 99
- E fb-punktekonten@aekb.de
Montag: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Freitag: 09:00–12:00 Uhr