Kommissionen

Ethik-Kommission: Antrag

Die berufsrechtliche und berufsethische Beratung findet nur auf Antrag statt. Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise:

Allgemeine Hinweise

  • Die Ethik-Kommission bei der Ärztekammer Berlin berät ausschließlich Mitglieder der Ärztekammer Berlin (= Berliner Ärztinnen und Ärzte).
  • Die Beratung muss vor der Durchführung eines Forschungsvorhabens beantragt und durchgeführt werden.
  • Der Antrag bedarf der Schriftform. Die elektronische Form (Antrag per E-Mail, CD-ROM etc.) ist grundsätzlich nicht zugelassen. Die Unterlagen werden in 6-facher Ausfertigung benötigt.
    Ausnahme: Die Kommission kann in besonderen Situationen von dem Schriftformerfordernis absehen. In diesem Fall sind die Vorgaben der Geschäftsstelle zu beachten.
  • Der Antrag und seine Begründung sind in deutscher Sprache vorzulegen. Der Prüfplan kann in englischer Sprache vorgelegt werden.
  • Bitte adressieren Sie den Antrag an: Ethik-Kommission bei der Ärztekammer Berlin, Friedrichstraße 16, 10969 Berlin
  • Entspricht ein Antrag nicht den Formerfordernissen, so teilt die Geschäftsstelle dies der Antragstellerin oder dem Antragsteller unverzüglich mit und weist darauf hin, dass der Antrag erst nach Behebung des Mangels bearbeitet wird.

Antragsunterlagen

  1. Antragsformular & Kostenübernahmeerklärung

    Für die Antragstellung ist das Antragsformular zu nutzen. Alle darin aufgeführten Punkte sind mit Angaben zu versehen. Neben der Untersuchungsbeschreibung ist besonderes Augenmerk auf die Punkte "Statistischer Auswertungsplan" (6.5) sowie "Datenschutz" (6.15) zu legen.

    Ggf. ist die Kostenübernahmeerklärung auszufüllen und zu unterschreiben (siehe unten).
     
  2. Weitere Unterlagen oder Auswertungsbögen können eingereicht werden. Bitte verweisen Sie im Antragsformular auf ggf. separat eingereichte Ausführungen. Dazu gehören u. a.

    a.  Information (Aufklärung) und Einwilligung der Proband:innen. Bei Einbeziehung nicht einwilligungsfähiger, aber einsichtsfähiger Teilnehmer:innen (insbesondere Minderjähriger) sind folgende Unterlagen einzureichen:

     (1)  Aufklärung und Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter:innen
     (2)  Aufklärung und Einwilligungserklärung für die Nichteinwilligungsfähigen, die in einer dem Grad der Einsichtsfähigkeit angepassten Sprache verfasst sind.

    b.  Kopie einer aktuellen, auf das Forschungsvorhaben bezogenen Versicherungsbestätigung
    oder Begründung, weshalb eine Versicherung nicht notwendig ist.

Beratungstermine

Die Beratungstermine sind abhängig von Antragsaufkommen und werden nicht vorab festgelegt. Ein Beratungstermin findet in der Regel frühestens zwei Wochen nach Einreichung der Unterlagen statt.

Die Geschäftsstelle lädt Sie als verantwortliches Kammermitglied zu dem Beratungstermin ein, damit Sie Ihren Antrag mündlich erläutern können. Sofern Sie am Termin verhindert sind, können Sie sich von einer geeigneten Person vertreten lassen, die ebenfalls an dem Vorhaben beteiligt ist. Um Verzögerungen zu vermeiden, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Vertretung das Vorhaben und den Antrag sehr gut kennt.

Das Beratungsergebnis wird Ihnen meist innerhalb von zwei Wochen nach dem Beratungstermin schriftlich bekannt gegeben. Ablehnende Beschlüsse und Empfehlungen zur Änderung des Vorhabens werden schriftlich begründet.

Gebühren

Die Ethik-Kommission der Ärztekammer Berlin erhebt für ihre Beratungstätigkeit Gebühren und Auslagen. Die Erhebung der Gebühren und Auslagen sowie deren Höhe richten sich nach der Gebührenordnung der Ärztekammer Berlin in Verbindung mit Abschnitt III des Gebührenverzeichnisses. Danach beträgt die Rahmengebühr 25,00 bis 2.500,00 €. Die Höhe der Gebühr im Einzelfall ist abhängig von der Art und dem Umfang der Beratung sowie der notwendigen Ausschussbesetzung.

Der Gebührenschuldner ist im Regelfall die antragstellende Person. Fallen antragstellende Person und Kostenträger:in auseinander, ist die Kostenübernahmeerklärung auf Seite 4 des Antragsformulars  auszufüllen und zu unterzeichnen.

Es wird ein Gebührenbescheid erlassen. Die Zahlungsfrist beträgt zwei Kalenderwochen.

Ethik-Kommission

Die Ethik-Kommission der Ärztekammer Berlin ist eine von drei medizinischen Ethik-Kommissionen im Land Berlin.

Beratung

Die Kommission berät vor der Durchführung von biomedizinischen Forschungsvorhaben und Therapieversuchen am Menschen sowie bei epidemiologischen Forschungsvorhaben mit personenbezogenen Daten.